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Hilfe: Hund bringt anderen Halter zu Fall - Keine Versicherung!


Patric maier

Empfohlene Beiträge

Dann sagen wir mal, das passiert im öffentlichen Schwimmbad auf dem Beachvolleyball-Feld.  :)

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Ist das wirklich so? Stellt meine Krankenkasse mir als Unfallopfer die Kosten in Rechnung?

 

Ich glaubte bis jetzt immer, dass die Krankenkasse des Opfers zuerst die Rechnungen bezahlt und sich dann das Geld vom Verursacher zurückholt.

Bei mir zumindest war es so, als ich von einer Dogge nieder gewalzt wurde und eine Knie-OP hatte, dass sie nach dem Ablauf fragten und dann wandte sie sich dann später an den Halter.

Dessen Versicherung hat dann wohl mit meiner (gesetzlichen) Krankenkasse eine Teilerstattung ausgemacht. Ich musste nichts zahlen. Bei privaten KK muss häufig die Rechnung erst mal selbst beglichen werden und später zahlt die KK. Kann sein, dass hier in dem Fall die (?) private KK von einem Mitverschulden des "Opfers" ausging.

Zum TE:

Man ist haftbar für ALLES, was der eigene Hund anstellt, mehr oder minder wurscht ob mit "Absicht" oder nicht.

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Schnüffelmaus

Wie lief denn der Unfall ab?

 

Ich wurde vor Jahren auch mal von spielenden Hunden umgerannt (mit Knieverletzung als Folge...)

und musste natürlich auch so einen Fragebogen von der Krankenkasse über den Unfallhergang ausfüllen.

Nun war in dem Pulk der in mich reinsemmelte auch meine eigene Hündin dabei, und so hatte ich bei der Schilderung des Unfallherganges dies auch formuliert.

(es trat dann auch niemand an die Halter der anderen beteiligten Hundekumpels heran)

 

Wenn der Hund der verunfallten Halterin in dem Gerenne mitbeteiligt war, müsste doch zumindest eine entsprechende Teilschuld auch bei ihr liegen.

Lass Dich am besten rechtlich gut beraten ...

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Dann sagen wir mal, das passiert im öffentlichen Schwimmbad auf dem Beachvolleyball-Feld.  :)

 

 

 

Meinem Ex ist bei so einer Aktion die Brille kaputt gemacht worden! Die Versicherung des Gegners hat gesagt, man nimmt es billigend in Kauf, wenn man so einen Sport macht, dass was kaputt gehen könnte!

 

Wir haben uns zwar gefragt, warum ich mein Auto versichern muss, denn da kann man ja auch sagen, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt, nimmt man es halt auch billigend in Kauf, dass einem einer reinfährt! :Oo

 

Wir sind auf den Kosten sitzengeblieben! Naja, nur ne Brille, kein Armbruch, Verdienstausfall, oder Ähnliches!

 

So ein Unfall vom Hund verursacht, kann den nichtversicherten Halter ruinieren, die Frau ist Zahnärztin und kann ihren Beruf nicht mehr ausüben...."herzlichen Glückwunsch"! :(

 

 

Ich würde mich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden, bzw. die Besitzverhältnisse klären! Wenn der Hund noch auf das Tierheim läuft, ist er vielleicht ja dort noch versichert!

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Es ist so:

 

Gehst du zum Arzt und der gibt eine gewisse Sache als Krankheitsgrund ein, dann fragt deine krankenkasse dich ob es ein Unfall war oder ob eben ein Fremdverschulden vorliegt.

Bei Fremdverschulden wendet die Krankenkasse sich dann an die jeweilige Person und dann wird das geklärt. man selbst als Patient hat dann, nach der eigenen Aussage, nichts mehr damit zu tun.

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Der Hund einer Freundin lief mal auf einer Wiese frei und ein Radfahrer, der sich vor dem Hund erschreckte, fiel hin und kugelte sich den Arm aus. Der Hund hatte ihn nichtmal berührt. Trotzdem war der Hund schuld und so hat die Versicherung zahlen müssen.

Daher gehe ich davon aus, dass auch in diesem Fall der Hundehalter verantwortlich ist und, wenn er keine Versicherung hat, zahlen muss.

 

Interessant wäre zu wissen, ob du der Halter des Hundes bist. Gehört der Hund dem Tierheim, so ist er darüber versichert. Hast du ihn aber entgegen der Absprache mit dem Tierheim frei laufen lassen, dann wärst du in der Pflicht.

 

Bist du der Halter, dann musst du bezahlen. Dann frage ich mich, warum keine Versicherung abgeschlossen wurde. Denn bei Übernahme des Hundes sollte man sich ja schon sicher sein, dass man ihn behält. Wenn später Zweifel kommen, dann hat man wohl bis dahin die Kosten für eine Versicherung sparen wollen, es schlichtweg vergessen, eine abzuschließen...

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Auch als Privatpatient muss man nicht zwingend "auslegen", reicht man gleich bei der Kasse ein, überweist die einem den Betrag und erst dann bezahlt man die Arztrechnung. Jedenfalls lief das bei meiner so, als ich noch in DE gelebt habe und privat versichert war (traumhafte Zustände, was das Gesundheitswesen angeht).

Und ehrlich... am aller aller schlimmsten ist es ja, wenn jemand einen bleibenden Schaden erleidet, sowas wie Gelenk versteift oder so. Womöglich nicht mehr im Beruf arbeiten kann. Dazu bedarf es ja gar nicht so viel, hängt halt davon ab, welchen Job der Geschädigte hat. Von Kopfverletzungen (bei stürzenden Radfahrern ja nicht selten) mal ganz zu schweigen.

WIRKLICH, an dieser Stelle darf man nicht sparen.

Wobei ich mich voll ärgere, die Deutschen Versicherungen versichern mich hier nicht und die italienischen decken erheblich kleinere Summen ab. Voll doof. Aber ich suche weiter, man weiß ja nie.

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Schnüffelmaus

Wenn ich meinen Hund mit einem anderen Hund zusammen um mich herum rennen und toben lasse, dann gehe ich auch Risiko ein dass ich evtl. angerempelt werde.

(das weiß doch jeder Hundehalter dass das bei größeren Hunden nicht ganz ungefährlich ist...)

 

Ich zumindest würde nie auf die Idee kommen, dass der andere Hund in einem solchem Fall alleine Schuld ist ....

Bei großen Summen ist das ja nicht unerheblich ob man eine Teilschuld hat oder alles tragen muss.

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Spielen mehrere Hunde verschiedener Tierhalter miteinander und wird einer der Tierhalter durch einen der spielenden Hunde verletzt, ist bei einem Anspruch gegen dessen Halter nach §§ 833 ff, 253 Abs. 2 BGB die mitwirkende Tiergefahr des eigenen und der anderen Hunde im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs zu berücksichtigen.

 

Eine 100%-ige Kostentragungspflicht dürfte meist ausscheiden -> eher beläuft sich diese im Regelfall auf 50%. Entscheidend dürfte es sein, wie sich der Unfall entwickelt hat. Aus dem Spiel heraus oder durch gezieltes Zulaufen des Hundes auf die andere Halterin, ohne nennenswerte Beteiligung des weiteren Hundes.

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