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Katzen auf eigenem Grundstück: Was tun?


Hasenpfote

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Hasenpfote

Ich habe ein Problem mit den Katzen der Nachbarschaft..

 

Seit kurzem durchqueren immer mehr Katzen unser Grundstück. Vermutlich sind viele davon wilde Katzen ohne Besitzer, jedoch häufen sich die Fälle. Da wir relativ ländlich wohnen, kann ich nicht genau sagen, welche Katzen nun Haustiere sind und welche nicht. Mein Rüde reagiert recht rigoros und aggressiv oder besser gesagt jagdtriebig auf Katzen. Leider haben bereits 2 Katzen daran glauben müssen, ich konnte nichts mehr für sie tun, der Tierarzt hat ein Tier einschläfern müssen, dem anderen war beim Auffinden keineswegs mehr zu helfen.

 

Nun habe ich auch keinen großen Gefallen daran, alle paar Tage tote/schwer verletzte Katzen aufzufinden. Ich will meinen Rüden aber auch nicht an die Kette legen. Bisher kam noch keine Beschwerde von etwaigen Katzenbesitzern, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass all diese Katzen keinen Besitzer haben. Entweder gibt es eine Futterstelle, oder jemand hat gleich ein ganzes Dutzend bei sich aufgenommen.

 

Bevor es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, wüsste ich gern, wie ihr hier vorgehen würdet? Meine Hunde verlassen nicht unaufgefordert das Grundstück. Wenn nun eine Katze auftaucht, kann ich nicht dafür garantieren, dass sie das Grundstück unversehrt verlässt. Es sind nun mal Hunde und sie verteidigen ihr Revier beziehungsweise jagen Katzen, wenn diese nicht schnell/geschickt genug sind, was soll ich da tun?

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Ich weiß das auch nicht, aber da ich selber 3 Katzen habe kenne ich das Risiko und würde einem Hund wie deinem keinen Vorwurf machen, sollte es eine unserer Katzen in fremden Garten erwischen. Gottlob ist das hier nicht der Fall. Allerdings würde mich die rechtliche Lage auch interessieren.

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Zuerst einmal würde ich versuchen den Katzenbesitzern dein Problem mitzuteilen, vielleicht bei dir in der Gegend Zettel aufhängen, damit die Besitzer entscheiden können ob sie ihr Tier der Gefahr aussetzen. Hast du deinen Garten mal kritisch überprüft? Es sollten überall Möglichkeiten sein dass sich die Katze vor dem Hund retten kann, erhöhte Plätze und Schlupflöcher. Nirgendwo darf der Hund die Katze in die Enge drängen können. Es gibt glaube ich auch so Ultraschallgeräte und Sprays etc. um Katzen weg zu halten. Ich würde in jedem Fall mit deinem Hund trainieren. Er sollte lernen dass es keinen Spaß macht Katzen zu jagen und zu töten, sondern dass es unangenehm ist wenn eine Katze kommt und er sich besser verziehen sollte. Ich habe beides, Katzen und Hunde, ich würde die Freiheit meines Hundes auch nicht beschneiden wollen.Freigänger sind eben auch einem gewissen Risiko ausgesetzt.

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Hasenpfote

Leider weiß ich nicht, welcher unmittelbare Nachbar Katzen hält. Wie gesagt wir wohnen recht ländlich. Es gibt hier ein paar Höfe und Reitställe, die Katzen Unterschlupf bieten, aber ob es eben jene Katzen sind, die regelmäßig unser Grundstück passieren.. da haben selbst die "Besitzer" keinen Überblick, würde ich behaupten.

 

Unser Grundstück ist nur zu einer Seite mit einem Zaun begrenzt. Ehrlich gesagt haben wir uns auch um die "katzensicherheit" unseres Gartens nie Gedanken gemacht. Also wir haben nicht extra Katzenbäume aufgestellt.

 

Wir haben 3 Hunde. Eigentlich sollte das als Katzenschreck ausreichen, oder? Hatte ich zumindest bis dato gedacht.

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Die Tieranwältin schreibt hierzu:

 

 

Tierhalterhaftung ist in Deutschland eine sog Gefährdungshaftung, das heißt auch ohne Verschulden des Tierhalter haftet dieser grundsätzlich für Schäden, die sein Tier anrichtet.

1. Im Fall Hund tötet oder verletzt Katze im eigenen Garten : Egal wie der Garten gesichert ist, zunächst haftet der Halter des Hundes dem Katzenhalter dem "Grunde" nach (so nennt man das).

Bei der Höhe des Schadens mag dann ein Gericht weitere Umstände berücksichtigen..so dass der Katzenhalter wiederholt von dem Hundehalter gewarnt wurde, manche Gerichte werden auch per se dem Halter einer Freigängerkatze ein sog. Mitverschulden anrechnen.

Das Problem hier ist aus meiner Sicht nicht die haftungsrechtliche Bewertung (zivilrechtliche) sondern die etwaigen ordnungsrechtlichen Konsequenzen eine solchen Vorfalles.

Viele Landeshundegesetze bejahen die Gefährlichkeit eines Hundes unter anderem wenn dieser andere Tiere hetzt, verletzt oder tötet.

In NRW z.B wird nicht unterschieden, ob sich der Vorfall auf dem eigenen Grundstück abspielt oder nicht.

Wir hatten gerade einen solchen Fall hier in Krefeld, der Hund, der eine Katze im eigenen Garten der Hundehalterin getötet hat, musste sich einem Wesenstest unterziehen.

https://www.facebook.com/SusanBeaucamp.Tieranwaeltin/posts/785814588095379

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EinOhrPferd

Ich würde mir im Tierheim Katzenfallen ausleihen, die Katzen einfangen und dann ins Tierheim bringen.

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EOP: Nee, iss klar :o

Zu dem Beitrag der Tieranwältin:
Selbst wenn der Hund nach einem Wesenstest als gefährlicher Hund eingestuft wird, schreibt das LHG für die Haltung lediglich vor, dass

 

 

(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048#det164447

Das bedeutet für mich: Wenn trotz entsprechend hoher und sicherer Einzäunung eine Katze auf das Grundstück kommt, hat sie Pech. Oder wie interpretiert ihr das?
Was, wenn eine Katze in ein Wildgehege eines Zoos eindringt? Werden dann die Raubtiere getötet, wenn sie die Katze umbringen?

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Hallo benno,

Deinem ersten Zitat folgend, interpretiere ich das anders.

 

Tierhalterhaftung ist in Deutschland eine sog Gefährdungshaftung, das heißt auch ohne Verschulden des Tierhalter haftet dieser grundsätzlich für Schäden, die sein Tier anrichtet. 1. Im Fall Hund tötet oder verletzt Katze im eigenen Garten : Egal wie der Garten gesichert ist, zunächst haftet der Halter des Hundes dem Katzenhalter dem "Grunde" nach (so nennt man das).

 

Es haftet der Halter des Tieres, der ein anderes verletzt oder tötet.

 

und

 

(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.

 

Das bedeutet für mich eben nicht:

 

"Wenn trotz entsprechend hoher und sicherer Einzäunung eine Katze auf das Grundstück kommt, hat sie Pech."

 

Das bedeutet für mich: Die "gefährlichen" Hunde dürfen also ihr Grundstück nicht verlassen können.

 

Und es steht nichts über Tiere, die in den Garten kommen.

 

 

 

Hallo Hasenpfote,

ich würde meinen Hund im Garten auch nicht anleinen wollen.

Aber würde er Katzen töten, bzw. hätte er es schon getan, dann würde ich mir sehr ernsthafte Gedanken darüber machen, wie ich das verhindern kann.

 

Abgesehen von der rechtlichen Frage geht es doch vor allem auch um die "menschlich-tierische" Frage.

Ich habe auch zwei Katzen.

Und wenn die durch irgendeinen Garten stromern und daraufhin totgebissen werden, interessiert mich mein Recht echt wenig.

Dann bin ich verdammt nochmal einfach traurig.

Und das kann jeder Tierhalter - egal ob Katze oder Hund - wohl nachvollziehen.

 

 

 

Ich finde die Antwort von Lexx hilfreich und konstruktiv.

Ich weiß ja nicht, wie euer Grundstück aussieht. 

Aber irgendwelche höher gelegenen Plätze für die reinkommenden Katzen, auf die sie sich retten können, wären sicher ein guter Anfang.

Und wenn dann die Hunde bellen, dann könnt ihr kommen und sie reinholen.

Die Hunde natürlich...  :)

 

Danach kann Katz friedlich verschwinden und für sich und ihre Menschen weiterleben.

 

 

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Also unsere würden auch alles jagen was bei uns auf dem Grundstück ist.
Zu uns kommen ja manchmal auch Füchse und halt auch Katzen...

Deswegen wird vorab das Grundstück aus dem Fenster inspiziert OB da was ist...(weil auf dem Nachbarsgrundstück auch manchmal Rehe sind und dann ticken die Hunde auch ab und die Rehe können sich da am Zaun verletzen)

Wenn da was ist versuchen wir vor ab schon die Tiere zu vertreiben, ohne die Hunde dabei raus zu lassen.

Und notfalls haben wir noch den Vorteil das die Hunde in den Keller können, die Tür zum Grundstück ist zu und während die im Keller rum bellen, haben die anderen Tiere (falls man diese übersehen haben sollte) noch die Chance zu flüchten.

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