Zum Inhalt springen
Registrieren

Gefährlicher Hund: Was heißt das konkret?


Kania

Empfohlene Beiträge

Hi,

nachdem bei uns ein Hund tödlich zugebissen hat stand nun Folgender Gesetzestext (Niedersachsen) in der Zeitung:

 

Hat ein Hund zugebissen und geschah dies nicht aus einem eindeutig artgerechten Abwehrverhalten oder im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs heraus (das gilt für Diensthunde), muss ein Hund nach dem Gesetz für gefährlich erklärt werden. Ein solcher Hund darf dann nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.

Wird bei einem Hund die Gefährlichkeit festgestellt, so muss für das Halten des Hundes eine Erlaubnis beantragt werden. Voraussetzung sind die Volljährigkeit des Halters, seine Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. Außerdem muss der Halter mit seinem Hund eine praktische Sachkundeprüfung absolvieren. Der gefährliche Hund muss einen Wesenstest bestehen, in dem er seine Sozialverträglichkeit nachweist. Sollte der Hund den Wesenstest nicht bestehen, darf ihn der Halter nicht weiter halten, und das Tier muss auf Kosten des Halters in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht werden.

 

 

Ich frage mich aber, was das in der Realität heißt? Nehmen wir an der Hund besteht den Wesenstest, dann ist alles gut. Aber was wenn nicht?

 

MUSS der Hund dann wirklich ins Tierheim oder eine ähnliche Einrichtung? Darf ihn der Besitzer dann nicht einschläfern? Muss das örtliche Tierheim den Hund aufnehmen? Wenn nein, was passiert, wenn sich kein Tierheim findet?

 

Dann kommt der Hund auf Kosten des Halters also ins Tierheim. Was ist wenn der Halter das nicht möchte oder die Kosten nicht tragen kann? Und was wäre eine ähnliche Einrichtung? Eine Hundepension?

 

Wenn nun das Tierheim den Hund übernimmt und diesen vermittelt, dann muss der neue Halter doch auch einen Wesenstest machen, richtig?

 

Aber wenn wir davon ausgehen, dass der Hund beim 1. Mal durchgefallen ist, obwohl der Halter wirklich viel und lange geübt hat und den Hund schon lange hat, dann können wir doch auch davon ausgehen, dass der Hund beim neuen Halter ebenfalls durchfallen wird. Muss er dann auch wieder zurück ins Tierheim? Kann man also dieses Spielchen "Neuer Halter-Wesenstest nicht bestanden-wieder ins Tierheim" beliebig oft wiederholen?

 

Interessiert mich jetzt einfach mal. Wenn ich mir vorstelle ich hätte so einen Hund und dieser würde trotz allem Trainings durch den Wesenstest fallen, dann würde ich absolut nicht wollen, dass dieser dann zum Wanderpokal zwischen Tierheim und neuen Haltern wird.

 

LG

Link zu diesem Kommentar
kaedschn

Hallo,

wie das rechtlich genau ist weiß ich nicht.

Aber eine gute Bekannte hat so einen Hund aufgenommen.

 

Einen Husky der das Kind ins Gesicht gebissen hat, dort wurde aber garnicht über einen Wesenstest gesprochen, da wurde vor die Wahl gestellt entweder das Kind kommt in eine Pflegefamilie oder der Hund muss weg.

 

Die Hündin kam dann direkt zu unserer Bekannten (offizielle Pflegestelle, hatte schon mehrere auch schwierige Hunde) und ist bis heute noch da. Da sie jagt geht ohne Leine eh nicht, aber Maulkorb hat sie gesetzlich nicht verordnet bekommen.

Link zu diesem Kommentar

Ich will dich nicht Ärgern das schon mal vorweg. Für die Vorgaben bei der Hundehaltung und bei der Auslegung von Gesetzen wäre es besser bei der Gemeinde/Stadt nachzufragen. Genauer beim Ordnungsamt.

 

Wer oder Was wurde von dem Hund getötet ??

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...