kaedschn 5. Februar 2016 Teilen 5. Februar 2016 Hallo ihr Lieben, da meine Bachelorarbeit im weitesten Sinne Tierschutz und Tierarztpraxis beinhaltet, plane ich auch eine Qurantänestation. Jetzt bin ich schon über sämtliche Tierschutzverordnungen und Tierheimordnungen und und und gestolpert, habe aber nirrgens Mindestanforderungen für Quarantänezwinger gefunden. Kann ich davon ausgehen dass es dann die Normalen Zwingergrößen sein müssen? Oder wisst ihr vielleicht noch was? Danke schon mal. Link zu diesem Kommentar
Estray 5. Februar 2016 Teilen 5. Februar 2016 Kommt wohl auf die Tierart und die Dauer des Aufenthalts an. Link zu diesem Kommentar
kaedschn 5. Februar 2016 Autor Teilen 5. Februar 2016 Ich brauche Fakten. Kennst du eine Seite auf der sowas steht? Meist ist ja alles zusammengefasst von Hunden, Katzen, Vögeln usw... In erster Linie geht es natürlich um Hunde Link zu diesem Kommentar
Estray 5. Februar 2016 Teilen 5. Februar 2016 Schau mal hier: http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:_QqhAee1WxIJ:www.tierschutz-tvt.de/index.php%3Fid%3Dmerkblaetter%26eID%3Dtx_rtgfiles_download%26tx_rtgfiles_pi1%255Buid%255D%3D38+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de Link zu diesem Kommentar
kaedschn 5. Februar 2016 Autor Teilen 5. Februar 2016 Das kenn ich schon.Es steht auf sämtlchen Seiten immer nur "muss den Mindestanforderungen von blablabla" entsprechen. Aber diese Mindestanforderungen speziell für Quarantäne finde ich nirgens. Link zu diesem Kommentar
Estray 5. Februar 2016 Teilen 5. Februar 2016 "Der Platzbedarf für die einzelnen Tierarten sollte der Tierschutz-Hundeverordnung v. 2. Mai 2001 bzw. den Mindestanforderungen in den Merkblättern der TVT entsprechen." Und da findest du nix? Link zu diesem Kommentar
bunterhund 5. Februar 2016 Teilen 5. Februar 2016 Scheinbar ist das in der Quarantäne lockerer... "Katzen dürfen grundsätzlich nicht in Käfigen gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung gem. § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 dar, einschließlich vorübergehender Unterbringung in Quarantäne- oder Krankenstation in Tierheimen oder beim Tierarzt." http://www.tierschutzverein-eisenach.de/pdf/Katzenschutz_VP_2010.pdf Link zu diesem Kommentar
kaedschn 5. Februar 2016 Autor Teilen 5. Februar 2016 Nein, da steht nämlich nichts über die Größe der Quarantänezwinger. Link zu diesem Kommentar
Estray 5. Februar 2016 Teilen 5. Februar 2016 Dann frag doch einfach beim Vetamt oder in einem Tierheim nach. Link zu diesem Kommentar
kaedschn 5. Februar 2016 Autor Teilen 5. Februar 2016 Da ist am Freitagnachmittag niemand mehr, hab ich schon Ich muss Montag wieder anrufen... aber ich kann nicht einfach nichts machen... Ohne Analyse, keine Planung... usw :/ Link zu diesem Kommentar
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