gast 17. Februar 2016 Teilen 17. Februar 2016 Zwei Labbis als Wachhunde finde ich nun mal eine originelle Wahl 1 Link zu diesem Kommentar
Kania 17. Februar 2016 Autor Teilen 17. Februar 2016 @agatha: Wem sollte ich da was vorschlagen? Solche Leute haben doch 0 Interesse daran irgendwas mit ihren Hunden zu machen. So wie ich das sehe kommt da alle paar Wochen mal jemand zu den Hunden. Link zu diesem Kommentar
Gast 17. Februar 2016 Teilen 17. Februar 2016 Dann ist es einfach ein Fall für's Veterinär Amt, wenn da nur alle paar Wochen mal sporadisch jemand nach den Hunden kuckt. Link zu diesem Kommentar
Cony 17. Februar 2016 Teilen 17. Februar 2016 Hallo, ???? da kommt nur alle paar Wochen jemand der nach den Hunden guckt???? Das kann doch wohl kaum sein - irgendjemand muss die Hunde ja täglich füttern. Sollten die Hunde wirklich so gehalten werden, dann wäre es äusserste Pflicht, dass man das Veterinäramt informiert. Da solche Anzeigen anonym behandelt werden - der angezeigte Hundehalter erfährt nicht, wer ihn angezeigt hat, kannst Du diesen Schritt getrost wagen. Wichtig wäre es, im Vorfeld Fotos von den Hunden und dem Zwinger zu machen und damit zu dokumentieren, dass die Hunde vernachlässigt werden. Liebe Grüße Link zu diesem Kommentar
Kania 17. Februar 2016 Autor Teilen 17. Februar 2016 Nun es wird sicher nicht jemand nur alle paar Wochen kommen, dann wären die Hunde schon verhungert und verdurstet. Aber es ist eben kein Wohnhaus da und ich sehe halt nur selten mal jemanden und wenn da mal ein Auto steht, dann scheint es vom Kennzeichen her weiter weg zu kommen. Einen Zwinger haben die Hunde nicht, nur eine Hundehütte. Link zu diesem Kommentar
gast 17. Februar 2016 Teilen 17. Februar 2016 Ich weiß nicht, ich denke, in Deutschland ist so eine Haltung zumindest mal überprüfenswert, wenn nicht gar verboten. Sicherlich muss den Hunden ein witterungsgeschützter "Raum" zur Verfügung stehen, also trocken und windgeschützt, in welchem dann auch die Hütten stehen sollten. Also zumindest mal 3 Seiten geschlossen, wenn auch nach vorne offen. Vielleicht eine Garage oder Stall oder so, wenn es kein Zwinger im klassischen Sinne sein soll. Und Kontakt zu Menschen sollte doch wohl auch vorgesehen sein, denke ich ... Keine Ahnung, ob sowas ausdrücklich im Gesetz zu finden ist, scheint mir so selbstverständlich zu sein. Herrjeh, die tun mir aber leid ... 1 Link zu diesem Kommentar
Gast 17. Februar 2016 Teilen 17. Februar 2016 Und Kontakt zu Menschen sollte doch wohl auch vorgesehen sein, denke ich ... Keine Ahnung, ob sowas ausdrücklich im Gesetz zu finden ist, scheint mir so selbstverständlich zu sein. Ich kann jetzt nicht den genauen Wortlaut wieder geben, aber es tatsächlich vorgeschrieben, dass Hunden Kontakt mit ihren Bezugspersonen gewährt werden muss. Entweder in der Tierschutz-Hundeverordnung oder im Tierschutzgesetz selbst. Link zu diesem Kommentar
Nadja1 17. Februar 2016 Teilen 17. Februar 2016 Nun es wird sicher nicht jemand nur alle paar Wochen kommen, dann wären die Hunde schon verhungert und verdurstet. Aber es ist eben kein Wohnhaus da und ich sehe halt nur selten mal jemanden und wenn da mal ein Auto steht, dann scheint es vom Kennzeichen her weiter weg zu kommen. Einen Zwinger haben die Hunde nicht, nur eine Hundehütte. Hundehütte und nur gelegentlich füttern, dazu ohne soziale Kontakte geht ganz einfach nicht, nach TschG. Es ist ein Fall für's Vet.-amt oder nächster Tierschutzverein. Ich habe hier schon den Tierschutzverein paar Dörfer weiter gesehen, die radikal ins Haus rein sind und Tiere gerettet haben. Auch das geht. Wenn die mal gar nicht mehr kommen, ist mir die Geste des einen Hundes jetzt klarer und der Kleine muss dran glauben, bei Hunger. Ich würde ein Tierschutz/Orga in der Nähe aktivieren und die holen die Tiere am besten dort sofort raus...."schauerüberrücken" bei solchen Zeitgenossen. Das Du da so ruhig zugucken kannst...... Link zu diesem Kommentar
gast 17. Februar 2016 Teilen 17. Februar 2016 Würde ich auch mal dem Vet.amt und auch einem Tierschutzverein in der Nähe melden. Obs Vetamt einschreitet ist mal fraglich. aber einTSverein könnte das beobachten und auch einschreiten 1 Link zu diesem Kommentar
Nadja1 17. Februar 2016 Teilen 17. Februar 2016 Noch eingefallen: die Tierschutz-Hundeverordnung, wo dieHaltung im Freien, Fütterung, Haltung und Pflege u.a.m.geregelt ist:https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html ...davon sind die beiden armen Hunde, meilenweit entfernt. Die haben es in jeden TH besser, ohne Hunger. Link zu diesem Kommentar
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