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Buzebär

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Buzebär

Nun ja..vereinbart wurde damals nichts weil es schnell gehen mußte..allerdings hat sie unter zeugen gesagt das sie für alle kosten aufkommen wolle.Zuerst war damals die unterbringung wichtig und sie sollte sich über die kosten im augenblick keine Sorgen machen.Jetzt will sie nicht dafür aufkommen.

Gutachten ja...aber nicht wenn ich eines brauche das ihren Zustand darstellt

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Gast Fangmich

Ich sehe da ausser einer privaten Einigung (nochmals sprechen, Kaufangebot machen) leider eher dunkelgrau bis schwarz. Was mir sehr leid tut für Euch und den Hund.

 

Sollte jedoch nachher die Haltung des Hundes durch sie nicht gesetzeskonform sein: Vet.Amt einschalten, so viel Zeugen wie möglich beschaffen und den Hund sicherstellen lassen.

In der Regel wird der Halterin erstmal eine Nachbesserungsfrist nach Feststellung der Haltungsmängel gegeben und nachkontrolliert. Erst dann könnte der Hund überhaupt sichergestellt werden (und wenn natürlich die Nachbesserung nicht erfolgte).

 

Hier mal ein möglicherweise vergleichbarer Fall (ich bin kein Anwalt):

https://www.bista.de/hund-ueber-1-jahrim-besitz---gewohnheitsrechtundeigentumuebertragung.html

 

P.S.: Die Angelegenheit mit den OP - Kosten hat damit nichts zu tun. Das bedarf sicherlich einer rechtlichen Auseinandersetzung, wenn sie nicht zahlen möchte.

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Buzebär

Ich denke auch..zumal es laut gesetz ei rückhalterecht besteht bis die SACHE bezahlt ist.Wir werden kämpfen

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Emanuela

Ja stimmt..ist komisch...hatte gedacht es klingt halt lustiger...kanns ja noch ändern.Beweise gibt es genug...zeugen jede menge..zum Glück...ob ich an ein gutachten komme...das kann wohl nur der Anwalt.

Jedenfalls kämpfen wir bis in die letzte instanz

So klingt es peinlich, kindisch und vor allem unseriös. Setzt das noch Mal auf und mach es nicht ´lustig´ sondern ´gewissenhaft´. DAS braucht der Hund

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Buzebär

Emanuela...du magst Recht haben...hab darüber ehrlich gesagt nicht nachgedacht...danke für deine Sicht

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Busebär ich habe so einen fall zu hause sitzen. Schreibe dir morgen mal eine ausführliche pn, wir können auch gerne mal telen.

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Fangmich vetamt kann man leider bei so etwas vergessen. Wenn der hund nicht offensichtlich vernachlässigt wurde (schlechter ernährungszustand z.b.) in einem bretterbudenzwinger lebt oder extrem verhaltensaufällig ist, machen die gar nichts...leider.

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Buzebär

Eben kommt der hammer..aus wut hat anscheinend die vorbesitzerin uns schaden wollen und den hund als umgezogen angegeben..um uns eine strafe aufzubürden vom amt...Die hatten uns ja angeschrieben und verlangt das der hund unverzüglich angemeldet werden muss.Das haben wir femacht und nun kam die neue steuermarke auf unseren nahmen...versicherung auf unseren namen...rechnungen auf unserem namen..u.s.w.

Eer bitte macht das für einen fremden hund?

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Gast Fangmich

Ja, Lexx, ich weiss das leider.

Ich habe es auch nur als legale Möglichkeit genannt, die man in so einem Fall hat, wenn es darum geht, den Hund der Halterin zu entziehen.

 

Und um klarzumachen, dass man nicht so einfach fremdes Eigentum unterschlagen kann. Nichts anderes wäre dieser Fall nämlich ganz unemotional betrachtet, wenn man den Hund nicht wieder übergibt und dies nur meiner laienhaften Meinung nach.

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