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Nochmal eine Frage zur Hundebox...


Sapient

Empfohlene Beiträge

Sapient

Ja,würde im anderen Beitrag vielleicht etwas untergehen, daher einmal separat:

 

Ich habe für den Hundemann nun eine Box gekauft, da passt sein Körbchen rein und er kann sich super drin drehen, stehen, bewegen. In Grösse XXL., der Hund selbst wiegt aber nur 8kg. Wollte es nicht zu klein machen, da er da ja auch ein paar Stunden drin bleiben soll irgendwann.

 

http://www.amazon.de/gp/product/B00QF73VPI?psc=1&redirect=true&ref_=oh_aui_detailpage_o00_s00

 

Nun meine Frage:

Im Moment gebe ich ihm nur darin seine Leckerlies und er geht auch so freiwillig hinein und schläft da drin. Scheint ihm also zu gefallen :) Ich kann auch die Tür schonmal zumachen, stört ihn nicht weiter. Gestern bin ich dann mal 30 Minuten weg gegangen, als er drin war. Er hat kurz bisschen randaliert, dann etwas gejault und dann sitzt er die ganze Zeit in Erwartungshaltung und wartet. Er legt sich vielleicht mal ganz kurz hin, dann steht er wieder auf und wartet. Also er kommt irgendwie nicht so recht zur Ruhe. Ist das nun alles Übungssache? Bin ja schonmal sehr froh, dass er freiwillig dort hinein geht und auch von alleine. Hab ich gar nicht viel zu beigetragen, hatte die Box nur hingestellt und sein Körbchen rein getan. Das hat er also quasi von alleine gemacht.

 

Wie gehe ich nun weiter vor am Besten? Danke für Hilfe.

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Sapient

Hinzu kommt, und da brauche ich wohl etwas "Zuspruch", dass es mir eigentlich widerstrebt, ihn quasi einzusperren. Meine Hündin läuft ja frei. Das merkt er bestimmt. Ich kann also mehr oder weniger nicht total entspannt raus gehen weil ich irgendwie ein "schlechtes Gewissen" habe, dass er sich nun möglicherweise unwohl etc fühlen könnte. Das hatte ich bei meiner Hündin auch, nachdem unser Senior verstorben war. Da musste sie ja auch von jetzt auf gleich ganz alleine zu Hause bleiben und anfangs war sie recht ängstlich und ich hab dann immer ein schlechtes Gewissen gehabt. Das hat sich nun aber gegeben zum Glück ;) Könnt ihr mir vielleicht mal bisschen zusprechen, dass so eine Box nicht schlimm ist?  :D  Und, dass es auch OK ist wenn er da ein paar h drin bleiben wird zukünftig?

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Ja,würde im anderen Beitrag vielleicht etwas untergehen, daher einmal separat:

 

Ich habe für den Hundemann nun eine Box gekauft, da passt sein Körbchen rein und er kann sich super drin drehen, stehen, bewegen. In Grösse XXL., der Hund selbst wiegt aber nur 8kg. Wollte es nicht zu klein machen, da er da ja auch ein paar Stunden drin bleiben soll irgendwann.

 

http://www.amazon.de/gp/product/B00QF73VPI?psc=1&redirect=true&ref_=oh_aui_detailpage_o00_s00

 

Nun meine Frage:

Im Moment gebe ich ihm nur darin seine Leckerlies und er geht auch so freiwillig hinein und schläft da drin. Scheint ihm also zu gefallen :) Ich kann auch die Tür schonmal zumachen, stört ihn nicht weiter. Gestern bin ich dann mal 30 Minuten weg gegangen, als er drin war. Er hat kurz bisschen randaliert, dann etwas gejault und dann sitzt er die ganze Zeit in Erwartungshaltung und wartet. Er legt sich vielleicht mal ganz kurz hin, dann steht er wieder auf und wartet. Also er kommt irgendwie nicht so recht zur Ruhe. Ist das nun alles Übungssache? Bin ja schonmal sehr froh, dass er freiwillig dort hinein geht und auch von alleine. Hab ich gar nicht viel zu beigetragen, hatte die Box nur hingestellt und sein Körbchen rein getan. Das hat er also quasi von alleine gemacht.

 

Wie gehe ich nun weiter vor am Besten? Danke für Hilfe.

Eine Boxenhaltung ist lt. Tierschutzgesetz verboten, die Mindestanforderungen sind lt. Tierschutzgesetz:

 

 

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.
...
§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn 1.
diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
2.
außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss 1.
dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm bis 50 6 über 50 bis 65 8 über 65 10, 2.

für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3.
die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

 

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

Ich finde es abscheulich, Hunde für eine längere Zeit unbeaufsichtigt in eine Box einzusperren, für mich grenzt das an Tierquälerei!

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Sapient

Anscheinend bist Du nicht in der Lage, BoxenHALTUNG von räumlicher Begrenzung zu unterscheiden. Macht auch nichts, hier werden ja hoffentlich auch kompetente Personen sein. Mehr habe ich zu diesem vollkommenunqualifizierten Beitrag nicht zu sagen.

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Du willst doch hier eine Absolution, Deinen Hund in eine Box zu sperren, obwohl Du ja offenbar schon merkst, dass es nicht richtig ist?
Ja, es ist nicht richtig, tu ihm das nicht an!

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Ich weiß jetzt nicht, warum die Box erforderlich ist. Wieviel Stunden am Stück müsste der Hund denn in der Box bleiben?

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Sapient

Du willst doch hier eine Absolution, Deinen Hund in eine Box zu sperren, obwohl Du ja offenbar schon merkst, dass es nicht richtig ist?

Ja, es ist nicht richtig, tu ihm das nicht an!

 aha. also jeder, der das Alleinbleiben mit einer Box übt ist ein Tierquäler...? Sorry, no comment.

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Vielleicht sollte man erstmal nachfragen wie das mit der Box gemeint ist? Wie lange der Hund in der Box sein soll und warum? Wäre vielleicht angebrachter als direkt

los zu donnern.....

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Sapient

Ich weiß jetzt nicht, warum die Box erforderlich ist. Wieviel Stunden am Stück müsste der Hund denn in der Box bleiben?

 

Die Box ist erforderlich, weil ich keine Türen habe die ich schliessen könnte und der Hund Stress hat in der grossen Wohnung wenn ich weg gehe. Er muss irgendwann 3-4 Tage die Woche zwischen 4 und 6h mit meiner Hündin zu Hause bleiben. 

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Ja, wenn der Hund über mehrere Stunden da drin bleiben soll, sehe ich das so, auch wenn Dir das nicht passt ;)
Eine Meinung dazu darf man schon haben, oder etwa nicht?

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