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Rechtliche Aspekte der Kastration


MissWuff

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Nebelfrei

Jeden Tag werden Hündinnen in Deutschland aus nichtigen Gründen kastriert, ein Trächtigkeitsabbruch ist hingegen keine Nichtigkeit, sondern meiner Ansicht nach eine Notwendigkeit bei ungewollter Belegung.

Hmmm, tönt für mich schon etwas seltsam.

Es ist eine Notwendigkeit 1-12 (?) Welpen abzutreiben, aber eine Kastration ist verwerflich?

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Wenn es möglich wäre rechtlich dagegen vorzugehen würde sich ganz sicher jemand der klagt.

Ich würde die Welpen im Mutterlaib auch nicht töten .

Krasse Vorstellung.

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Der Deckakt ist 21 Tage her und eine Hündin trägt 63 Tage...können jetzt darüber streiten, ob das ethisch als Hundemord angesehen werden sollte.

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Es kann eigentlich nicht verboten sein, schließlich werden alle tierheim Hunde kastriert, ganz zu schweigen von den Pferden, Katzen, und all den Kleintieren.

Mein Hund ist nicht kastriert und wird es auch nicht mehr werden, aber wenn jemand nicht in der Lage ist auf seinen Hund aufzupassen, dann soll er lieber kastrieren.

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De facto spielt das Tierschutzgesetz im Hinblick auf Kastration keine Rolle. Der Grundsatz lautet: verboten ... außer.

Die Ausnahmetatbestände sind allerdings derart weit gefasst bzw. auslegungsfähig, dass man die Kastration auch gleich hätte herausnehmen können.

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Eine Kastration ist in meinen Augen nicht verwerflich, ich hatte das nur geschrieben, weil die Kastrationsgegner Bubuka und Nadja jetzt diesen Fall instrumentalisieren, um gegen Kastra zu wettern. Dabei ist das nun wirklich ein driftiger Grund im Gegensatz zur Sorge um Flecken auf dem Wohnzimmerteppich.

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Es kann eigentlich nicht verboten sein, schließlich werden alle tierheim Hunde kastriert, ganz zu schweigen von den Pferden, Katzen, und all den Kleintieren.

 

 

Da irrst Du Dich.

Auch Tierheime verstoßen mit der Kastration gegen das Gesetz.

Wenn Du mal auf die Seiten der großen Tierheime gehst, wie Hamburg oder München, wirst Du auch sehen, dass viele Hunde mittlerweile unkastriert sind.

Nur die Hunde, die schon kastriert aufgenommen wurden, sind natürlich kastriert.

De facto spielt das Tierschutzgesetz im Hinblick auf Kastration keine Rolle. Der Grundsatz lautet: verboten ... außer.

Die Ausnahmetatbestände sind allerdings derart weit gefasst bzw. auslegungsfähig, dass man die Kastration auch gleich hätte herausnehmen können.

 

Ich kann Dir nur empfehlen, mal den Link zu lesen, den ich eben eingestellt habe.

Da wird das Verbot von einer Fachanwältin erläutert.

Das Gesetz ist weit gefasst, das ist richtig. Die Kommentare zu den Gesetzen grenzen diese Ausnahmen aber ein.

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Ich kenne den Link und auch die Problematik. Und vor allen Dingen die praktische Anwendung des Gesetzes.

Fachanwalt für was eigentlich? Gibt es nicht. Das aber nur am Rande.

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Natürlich gibt es Fachanwälte für etliche Bereiche.

Dann hat sich Frau Beaucamp eben spezialisiert auf Tierschutzrecht.

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