gast 21. Juni 2016 Teilen 21. Juni 2016 Also ich bin da ja auch wie Cartolina, grundsätzlich hätt ich dann auch alles gezahlt. Nur wenn mir einer so blöd kommt, ist der Ofen aus, dann gäb es nur noch das, was wirklich sein muss. Heike, du hast alles richtig gemacht, ich wär auch froh, auf jemanden wie dich zu stoßen, falls mal meine Hunde gebissen werden. bisher haben sich immer alle aus dem Staub gemacht und ich hatte die Rechnung alleine zu tragen, meine waren angeleint, die anderen liefen frei, bis auf einmal, das war in der Hundeschule und da war die Trainerin Schuld,die ihren Junghund (Schäferhund) ins Platz geschickt hatte und sich davon selbständig gelöst hatte und auf meine drauf ist, die sich herausgenommen hat, ihre Individualdistanz einzufordern, indem sie kurz knurrte als er auf dicht kam, hat sie selber zugegeben, dass es ein Fehler war. Da war auch ein Loch in der Nackenhaut, wegen sowas geh ich nicht mal zum Tierarzt. Lapalie. Der psychische Schaden ist da viel schlimmer. Übrigens zeigt, dass das Ohr geringfügig verletzt war, dass dein Hund sehr sozial gehandelt hat und eben nur eine Zurechtweisung war und selbstverständlich kann eine Zurechtweisung auch Löcher machen, wenn die Größenverhältnisse so unterschiedlich sind. Denn das ins Ohrkneifen ist das was sehr soziale Hunde machen, wenn sie zurechtweisen. Die evtl. Verletzung resultiert dann meist aufgrund des Wegziehens und nicht des Zubeißens, genau wie die Löcher in der Nackenhaut, die durch Zappeln entstehen. Meine Anika wurde damals vom Schäferhund in den Matsch runtergedrückt, aber sie blieb nicht ruhig liegen, kam frei, rannte weg und der Schäfer hinterher und drückte sie dann noch mal kräftiger runter, dadurch kam dann auch ein Loch in die Haut, aber eben nur in die Haut, was zeigt, dass er ihr nicht ans Leder wollte, das hätte sie nicht überlebt, sondern nur zurechtweisen. Trotzdem verzichte ich gerne auf sowas, weil bei so kleinen Hunden kann auch mal ein Auge drauf gehen etc. 1 Link zu diesem Kommentar
Tina+Sammy 21. Juni 2016 Teilen 21. Juni 2016 Wir haben bei uns aufm Platz momentan einen sehr ähnlichen Fall. Eine Hündin um die 30kg hat einen Hund um die 5kg leicht verletzt. Ab in die Klinik, Erstattung lag hier bei 70%,eben auch, weil beide Hunde im Freilauf waren. Das reichte der mit dem kleinen Hund nicht und so ging sie zum Vetamt und machte eine Anzeige. Die große ist nun als gefährlich eingestuft und läuft demnächst den Wesenstest. Mein 4,5kg Benny liebt diese Hündin heiß und innig. Diese Liebe beruht auf Gegenseitigkeit Ich würde also bei einer solch schrägen Person schon damit rechnen, dass das Ganze noch nicht zu Ende ist... 1 Link zu diesem Kommentar
Bibi 22. Juni 2016 Teilen 22. Juni 2016 Was für ein Mist Da muss so eine Kleinigkeit so ausarten und geht über die Anwälte Das ist immer Stress den kein Mensch braucht, dazu kommt das ich Angst hätte das mein großer Hund dann noch Auflagen bekommt Link zu diesem Kommentar
Perlenfee 22. Juni 2016 Teilen 22. Juni 2016 Äußerst unangenehm und Nervenaufreibend diese Geschichte. Aber Heike, mach dir keinen Kopf, am Schluß bekommst du Recht, und diese Dame wird letztendlich auf ihren Anwaltskosten sitzenbleiben. Da du ja alles richtig gemacht hast und hoffentlich auch dokumentiert hast, kann man dir kein nachteiliges Verhalten vorwerfen. Ich hoffe du gehst trotzdem weiterhin mit deinem Hund zu diesem Hundefreilauf. Alles Gute ! Link zu diesem Kommentar
Mark 22. Juni 2016 Teilen 22. Juni 2016 Ich kenne das eigentlich so, dass du gar nichts mehr dazu sagen musst/kannst. Dass es alleinige Angelegenheit zwischen der Geschädigten und der Versicherung ist. Die Versicherung zahlt ja nicht an dich, sondetn an die Geschädigte. Aber ich bin nicht in Feutschland. Das ist eine weit verbreitete Auffassung, die jedoch nicht zutreffend ist. Anders als bei KFZ-Haftpflichtversicherungen, wo der Geschädigte einen direkten Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung hat, besteht ein solcher Anspruch gegenüber der Tierhalterhaftpflicht nicht. Dort besteht nur ein Anspruch gegen den Schädiger selbst, der dann nach Maßgabe des Versicherungsvertrages einen Erstattungsanpruch gegenüber der eigenen Tierhalterhaftpflicht hat. Es ist also immer eine Sache zwischen Schädiger und Geschädigtem. Das Vorgehen dort ist allerdings auch recht seltsam. In aller Regel werden sich auch Anwälte zunächst mit der Tierhalterhaftpflicht auseinandersetzen und erst als ultima ratio gegen den Schädiger vorgehen. Wie hoch die Tiergefahr anzusetzen ist und ob oder in welchem Verhältnis diese aufgrund (Mit-) verschuldens zurücktritt ist immer eine Frage des Einzelfalls. 1 Link zu diesem Kommentar
gast 22. Juni 2016 Teilen 22. Juni 2016 Leider kenn ich solch unangenehme Zeitgenossen aus Erfahrung. Sie können einem nicht nur die Laune vermiesen, sondern auch einen Haufen Schwierigkeiten machen. Darum würde ich mich an deiner Stelle schon jetzt um möglichst viele Zeugenaussagen bemühen (die müsste es doch geben, weil Hundeplatz, oder?) Falls diese Person Anzeige beim Ordnungsamt erstattet oder bereits erstattet hat, wäre es gut, schon vorbereitet zu sein, um deinem Hund eine längere Maulkorbpflicht zu ersparen. Link zu diesem Kommentar
schnauzis 22. Juni 2016 Autor Teilen 22. Juni 2016 Einer eventuellen Anzeige beim OA sehe ich recht gelassen entgegen. Ich hatte da schon ( mit anderen Hunden) Erfahrungen, die immer zu meinem Gunsten ausgegangen sind. Da Janka mehrfach die Begleithundeprüfung und sogar 2014 einen freiwilligen Wesenstest abgelegt hat ... habe ich da sicher wieder recht gute Karten. Die anwesend gewesenen Hundehalter sind alle bereit auszusagen ... Die verstehen alle nicht was da abgeht, da sie alle der Meinung sind die JRT-Hündin hätte alles verschuldet... und Janka nur angepasst reagiert. Wobei dort bisher die Meinung verbreitet war ich hätte nichts zu zahlen da gar keine Schuld. Als ich diese HH über die allegemeine Gefährdungshaftung informierte kam das große Staunen... Wir gehen natürlich weiter regelmässig auf den Freilauf ... Die JRT-Hündin wurde bisher nicht wieder dort gesehen. LG Heike 1 Link zu diesem Kommentar
schnauzis 22. Juni 2016 Autor Teilen 22. Juni 2016 Dass man 25% selbst bezahlen muss, oder einen Fixbetrag als Selbdtbehslt, kann ich mir gut vorstellen. Das ist eine Frage des Versicherungsvertrags. Meine Versicherung übernimmt vertraglich alle Kosten, zu deren Zahlung ich verpflichtet wäre ... Daher muss ich meines Wissens nach auch nicht die 25% übernehmen, denn die gelten ja als Selbstbeteiligung der gegnerischen Partei ... LG Heike Link zu diesem Kommentar
Bibi 22. Juni 2016 Teilen 22. Juni 2016 Gut das du Zeugen hast die auch für euch Aussagen würden 2 Link zu diesem Kommentar
Gast 22. Juni 2016 Teilen 22. Juni 2016 Bisschen OT, aber da hier von Hartz 4 gesprochen wurde: Entschädigungsleistungen für einen Vermögens- oder Sachschaden werden als Einnahme gesehen, sind beim Jobcenter anzuzeigen und wirken somit mindernd auf den ALG-II-Bezug im Zuflussmonat. Wenn es also tatsächlich so ist, dass die JRT-Halterin Hartz 4 bekommt, dann macht sie sich entweder strafbar, wenn sie die Einnahme nicht angibt oder sie hat sich mit dieser aufwändigen Aktion selbst ins Knie geschossen. Ich drücke die Daumen, dass die Sache bald erledigt ist. Viele Grüße, Angela Link zu diesem Kommentar
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