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Gerade gelesen: Gebissene Hundehalter bekommen weniger


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Senseless_Love

Ich sehe dieses Urteil mit gemischten Gefühlen. Wenn man eingreift in eine Beisserei muss man schon rechnen evtl einen Biss zu kassieren. Ich würde aber auch eingreifen grad wenn der Größenunterschied nicht stimmt bevor Sammy das mit seinem Leben bezahlt.

Wenn ich an mein Erlebnis denke vor knapp zwei Jahren mit dem HSH. Das war nämlich Fall 1 wie Geisi2 beschrieb. Der Hund griff mich grundlos an. Sammy war zwar dabei aber völlig unbeteiligt es kam zu keiner Beisserei unter den Hunden. Und ich hab insgesamt 5 Bisse kassiert. Der Biss im Arm da hab ich heute noch Schmerzen.

Insgesamt war ich knapp 1 1/2 Jahre arbeitsunfähig. Und wenn ich dann so ein Urteil lese kann ich mir sehr gut denken das es grad für die Versicherungen ein gefundenes Fressen ist um zu sparen. Weil dann wird dir immer ne Tiergefahr angehangen nur weil man einen Hund dabei hat. Und ich kann ja nix dafür wenn der Besitzerseinen Garten nicht absichern kann und der Hund derart austickt.

Und es ist so schon schwer genug zu seinem Recht zu kommen. Der Unfall ist jetzt 2 jahre her knapp und streiten kann ich mich immer noch über meine Anwältin mit der Versicherung.

Im Endeffekt hat man es dann durch so ein Urteil wirklich schwerer als Hundebesitzer selbst wenn der Hund nicht beteiligt war zu seinem Recht zu kommen und deswegen finde ich dieses Urteil nicht gut.

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Also, eine Beisserei mit zwei Hunden, die angeleint waren oder zwei freilaufenden Hunden - OK, irgendwie normales Hundehalter-Risiko.

Aber dass ich irgendwo Gassi gehe und dann kommt ein Hund aus einem schlecht gesicherten Grundstück und stürzt sich auch mich und/oder meinen Hund ... also mal ehrlich ... und wenn ich meinen Hund an der Leine habe, komme ich vielleicht auch gar nicht schnell genug aus der Keilerei raus, weil die Leine vielleicht am Bauchgurt oder schon um meine Beine gewickelt ist. Selbst WENN ich meinen Hund seinem Schicksal überlassen wollte (tatsächlich neige ich ein bisschen dazu, erstmal ganz kurz zu schauen, wie es abläuft).

Ne, finde ich nicht gut.

Und nun wollen wir mal wieder das berühmte Kind bemühen. Gibt ja genügend Mütter, die mit Kinderwagen und einem weiteren Kleinkind und dem Familienhund Gassi gehen. Der ist an der Leine. Nun kommt Rocky um die Ecke geschossen und greift Lumpi an, Kleinkind irgendwie in Leine verwickelt, kriegt auch ein paar Bisse ab ... Bitteschön, ist eben erhöhtes Hundehalterrisiko?

Na den Richter möchte ich sehen, der das so festlegt und sich am nächsten Tag in der Bildzeitung findet, Kind mit Narben und Trauma für den Rest seines Lebens - was geht die Mama auch mit Hund spazieren? !

Ich finde schon, dass die Rechtsprechung eindeutig denjenigen schützen sollte, von dessen Hund keine Gefahr für andere ausgeht, zum Beispiel, weil er an der Leine ist (sage ich als jemand, deren Hund quasi immer frei läuft). Ich finde es auch falsch, dass derjenige, dessen Hund an der Leine einen Angriff abwehrt und den angreifenden Hund beißt, für dessen Schäden aufkommen muss. Wenn einer frei ist und der andere angeleint und der freilaufende Hund zum angeleinten hingeht, dann ist es aus meiner Sicht alleiniges Fehlverhalten des Halters des freilaufenden Hundes. Aber auch das sieht die Rechtsprechung ja anders. Mein Hund muss sich ja komentarlos beißen lassen.

Naja, die Rechtsprechung war noch nie so wahnsinnig firm in Sachen Hundehaltung.

Schade, dass so diejenigen, die nicht auf ihre Hunde achten (hier: "aus dem Grundstück abgehauen" ...), sich irgendwie auch noch im Recht sehen, denn "sowas kann ja jedem Mal passieren". Ja, kann sein, allerdings kann ich auch vorbeugen und WENN es passiert, zahle ich den Schaden und hänge nicht noch dem anderen eine Mitschuld an, weil er es wagt, mit seinem angeleinten Hund spazieren zu gehen.

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Senseless_Love

Genau Cartolina das unterschreib ich voll und ganz. Aber solche Urteile tragen dazu bei das genau das Gegenteil passiert. Da berufen sich die Versicherungen nämlich drauf oder die Anwälte der Gegenseite.

Ich hab die Erfahrung gemacht sobald der Hund anwesend ist wird dir gleich mal 50 Prozent Mitschuld gegeben. Wäre ich ohne Sammy auf dem Feld gewesen hätte der mich auch gebissen. Der wollte nämlich überhaupt nicht zu Sammy der stand nämlich hinter mir und der Hund hätte nur außen rum gehen müssen. Der ist aber sofort auf Angriff und auf mich losgegangen.

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Als der Sicht des verantwortungsbewussten HH, der seinen eigenen Hund brav gesichert an der Leine führt und der dann mit einem Freilaufenden in Konflikt gerät, ist es natürlich absolut unfair, wenn ihm eine Mithaftung auferlegt wird.

Noch schlimmer, dass der Gesicherte haftet, wenn er einen Freilaufenden beißt.

 

Aber wer macht denn die Gesetze?

 

Das sind Leute, die allenfalls eine oberflächliche, pauschale Sichtweise im Bezug auf Hunde haben und kaum Einblick, Wissen und Verständnis dessen, was da tatsächlich unter Hunden und Hundehaltern abläuft.

 

Ich kenne  ein paar Fälle, in denen im Laufe der Verhandlung genau geprüft wurde, wie es zu den Verletzungen kam. zB Einem Hund (bz. dessen Halterin) , der schon früher gebissen hatte , ungesichert gelaufen und nun erneut verletzt hatte, wurde die alleinige Schuld zugesprochen.

Im Artikel wird ja auch beschrieben, dass das noch geprüft wird , im Bezug auf Fahrlässigkeit.

 

Wenn nun aber keinerlei Unterschied gemacht wird, zwischen "mit Hund unterwegs" und als Nichthundehalter unterwegs" und wir Hundehalter dann auch noch vertreten, dass das pauschal keinen Unterschied macht, brauchen wir uns über die Hundehasser, die immer mehr werden, gar nicht wundern. Auch nicht, wenn immer mehr Leinenpflicht gefordert und durchgesetzt wird.

 

Hunde sind und bleiben Hunde - und die können eben auch beißen und verletzen.

Nicht immer geht die Aggression vom unangeleinten Hund aus, der dann leztendlich zubeißt.

Klar ist es unfair, wenn man seinen (leinenaggressiven) Hund gesichert hat und der von einem Tutnix oder auch "bösen Hund" bedrängt wird und dann ein Beißvorfall daraus entsteht, bei dem der Mensch und/oder auch angeleinte Hund gebissen wird.

 

Aber die Gesetze sind nunmal so entworfen und abgesegnet worden und werden dementsprechend umgesetzt.

 

Bleibt die Frage: Was kann jeder Einzelne Hundehalter dafür tun, dass die Urteile möglichst fair ausfallen?

 

Jedem wird mansnie Recht machen können.

Allgemeine Leinenpflicht ist uns auch nicht Recht - würde jedoch einige Fälle verhindern können, wenn tatsächlich jeder ein Hundehalter, der nicht angeleint hat, ein ordentliches Sümmchen zahlen müsste.

Ist aber wieder unfair gegenüber den friedlichen Hunden,  oder?

 

Man kann sich ewig drüber aufregen, dass etwas ist, wie es ist - oder versuchen, sich damit zu arrangieren. Bleibt einem eh nix anderes übrig.

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Auch bei Fall 3 trägst du "Mitschuld" gebissen zu werden, bist dazwischengegangen. Ohne den Hund dabei, hätte DICH der Hund ja nicht angegriffen.

Bei Fall 3 käme aber die sache mit der fahrlässigen Körperverletzung durch den Hundehalter noch zum Tragen, sehr wahrscheinlich. Wie im Artikel angedeutet.

 

Deswegen schrieb ich ja "fände ich es unfair" mal abgesehen von der wirklich rechtlichen Situation.

Auserdem würde ich da mal abwarten weil in der Situation wie in Fall 3 kann man es auch aus anderen Gesichtspunkten sehen.

Ich bin nämlich durchaus berechtigt mein Eigentum zu schützen. Das würde eine Mithaftung aber einschränken.

Wir werden sehen wenn es die ersten Urteile gibt.

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Aber wer macht denn die Gesetze?

 

Das sind Leute, die allenfalls eine oberflächliche, pauschale Sichtweise im Bezug auf Hunde haben und kaum Einblick, Wissen und Verständnis dessen, was da tatsächlich unter Hunden und Hundehaltern abläuft.

 

Die Gesetze machen Politiker, die Gerichte legen sie aus..

 

Bei einem Wald- und Wiesengericht ok.. aber beim BGH seh ich das anders. Solche Richter sollten wissen worüber sie urteilen und wenn sie es nicht wissen, warum gibt es Sachverständige und Gutachter? Die Tragweite ist einfach eine andere

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Die Gesetze machen Politiker, die Gerichte legen sie aus..

 

Bei einem Wald- und Wiesengericht ok.. aber beim BGH seh ich das anders. Solche Richter sollten wissen worüber sie urteilen und wenn sie es nicht wissen, warum gibt es Sachverständige und Gutachter? Die Tragweite ist einfach eine andere

Eben - und soweit ich da einige Fälle kenne, wurden bisher nicht einfach nur pauschal bewertet, sondern die Zusammenhänge berücksichtigt. 

Das wird sich hoffentlich nicht ändern.

Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass beim BGH die Richter gleichzeitig Hundesachverständige sind - und selbst dieser Titel sagt nichts über die echte Qualifikation aus.

 

Egal wie mans dreht und wendet. Man kann nur für sich persönlich versuchen, auf der Basis der bestehenden Gesetze, sich und seinen Hund möglichst schadensfrei durchs Leben zu führen - und im Schadensfall einen guten Anwalt nehmen.

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Cartolina das sehe ich genauso....
Ich habe unsere Hunde auch immer am Gurt und könnte die Leinen auch nicht einfach so wegwerfen....ich würde da auch doof da stehen.

Wenn mir Leute mit Hunden (egal ob mit oder ohne Leine) begegnen, schlage ich mich extra schon in den Wald...da ich weiß das ein paar von unseren sich "provoziert" fühlen wenn sie andere Hunde sehen. :rolleyes:

 

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Eigentlich sollte es gar nicht den Unterschied zwischen Haftung Nichthundehalter und Hundehalter geben, sondern eine ganz klare Beurteilung:

Welcher Hund lief unkontrolliert - und welcher war gesichert.

Der unkontrolliert Kontakt aufnehmende, sollte "eigentlich" immer als Ursache bewertet werden und die Haftung übernehmen müssen.........könnte man meinen...

Damit wären aber die ganzen Tutnix-Halter wieder nicht einverstanden, deren Hunde doch so "ach wie sozial kompetent" im Freilauf sind und die nur der blöden Leine die Schuld an der Misere geben.

Wie mans dreht und wendet. irgendwer wird sich immer unfair abgeurteilt fühlen.....

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Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass beim BGH die Richter gleichzeitig Hundesachverständige sind - und selbst dieser Titel sagt nichts über die echte Qualifikation aus.

 

müssen sie ja nicht sein, die meisten Richter haben reichlich wenig Ahnung von dem über was sie richten. Müssen sie auch nicht. Sie erfahren die Fakten, können sie sich von vereidigten Gutachtern alles erklären lassen und auch nach deren Einschätzung fragen, können dann auf dieser Basis und auf der Grundlage unserer Gesetze ein Urteil fällen. Niemand verlangt dass ein Richter in allem ein Profi ist und umfassendes Wissen hat..

 

Am Ende wird man irgendwann bei einem Zwischenfall mit einem fremden Hund, wo der eigene gar nicht dabei ist, auch noch abgestraft, weil man ja als Hundehalter den anderen Hund entsprechend hätte einschätzen können. Man hat ja selbst einen Hund und hätte es wissen müssen und richtig reagieren müssen..

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