Unkraut 23. August 2016 Teilen 23. August 2016 Hi, bei uns war gerade ein interessanter Unfall, wo ich gerne mal wissen würde, wer bei sowas eigentlich haftet, der Hundehalter oder Pferdebesitzer? Also ein Hund griff ein Pferd mit Reiterin an. Die Reiterin stieg vom Pferd, konnte den Hund jedoch nicht abwimmeln. Das Pferd tritt um sich. Dann lies die Reiterin das Pferd los, damit es vor dem Hund wegrennen konnte, bzw. nicht mehr wild um sich treten kann. Der Hund rennt zwar nicht hinterher, das Pferd verletzt aber beim Weglaufen einen Passanten. Haftet bei sowas der Hundehalter oder Pferdehalter? LG Link zu diesem Kommentar
Bittersweet 23. August 2016 Teilen 23. August 2016 Also gefühlsmäßig hätte ich gesagt der Hundehalter, denn er hat verschuldet, dass sie das Pferd loslassen müsste. Gibt hier aber bestimmt Juristen die das wissen... Link zu diesem Kommentar
Gast 23. August 2016 Teilen 23. August 2016 Ich würde sagen, beide. Der Hund hat das ganze zwar ausgelöst bzw. der Halter, und die Reiterin hat nunmal das Pferd losgelassen, auch wenn ich das nachvollziehen kann. Letztlich haben aber beide Tiere Schaden verursacht, und als Tierhalter ist man eben in der Verantwortung. Ist aber auch nur mein Laienwissen, bin kein Jurist. Link zu diesem Kommentar
gast 23. August 2016 Teilen 23. August 2016 Verursacher des Schadens ist das Pferd. Die Reiterin hat es nicht gesichert, somit Haftung auf ihrer Seite. Sie kann versuchen, die Kosten dann wieder beim Hundehalter einzuklagen, nur.... wenig Chancen. Ich kann nach einem Beinaheunfall auch nicht stehen bleiben, vergesse die Handbremse anzuziehen , Auto rollt weg und ich will dann die Kosten ersetzt bekommen...... Hätte das Pferd wegen des Hundes gescheut, oder der Hund das Pferd verfolgt, dann sähe das anders aus und der Hundehalter hätte ein Problem. Link zu diesem Kommentar
Gast 24. August 2016 Teilen 24. August 2016 Tierhalterhaftung ist eine Gefährdungshaftung und hat nichts mit dem Verursacher zu tun. Erstmal haftet hier generell der Tierhalter ( Reiter ) gegen den Passanten. Ansprüche gegen den Hundehalter muss der Pferdehalter dann selber auf dem Zivilweg geltend machen. Link zu diesem Kommentar
Mara3 24. August 2016 Teilen 24. August 2016 konnte den Hund jedoch nicht abwimmeln. Das Pferd tritt um sich. Dann lies die Reiterin das Pferd los, damit es vor dem Hund wegrennen konnte, bzw. nicht mehr wild um sich treten kann. Ich würde es auf jeden Fall meiner Versicherung so melden. Oft einigen sich dann Versicherungen untereinander (Teilschuld etc). 1 Link zu diesem Kommentar
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