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Haftung nach Hundebeisserei in Tierpension


Sandor

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ich habe auch aktuell eine Frage zu diesem Thema:mein Hund (mittelgroß) war schön öfters in einer Tierpension mit Familienanschluss und ist dort als sehr freundlicher Hund bekannt. Im Betreuungsvertrag steht dass jeder das Risiko einer Beißerei kennt und daher für etwaige Schäden aus einer solchen selbst aufkommen muss. Nun hat mein Hund bei letzen Auenthalt einen sehr kleinen Hund (Chihuahua) nach Schilderung der Betreiber beim Spielen  abgeschnappt und dabei böse am Kopf verletzt. Nach Aussage der Pension hatten sie meinen Hund extra in die Gruppe der "Kleinen Hunde"  getan weil er so verträglich sei und sich in der größeren Gruppe ein anderer Rüde ihm gegenber etwas aggressiv gezeigt hätte und ihrer Meinung nach sei diese Verletzung auch ein tragisches Unglück gewesen. Wie dem auch sei, meine Haftpflichtversicherung will den Schaden nicht regulieren da mein Hund unter gewerblicher Aufsicht gewesen sei. Die Pension beruft sich auf den Vertrag in dem die Kunden unterschrieben hätten dass sie auch Tierarztkosten am eigenen Hund übernehmen würden die durch Beißereien entstehen würden . Sie weigert sich daher es ihrer Betriebshaftpflicht zumelden da sie damit ja ihren eigenen Vertrag ad Absurdum führen würden und meinte ich müsse nicht zahlen. Der andere Hundehalter möchte seine Tierarztrechnung von 900 € von mir bezahlt haben. Ich bin nun recht verzweifelt weil ich nicht verstehen kann dass ich persönlich auf diesen hohen Kosten sitzen bleiben soll trotz bestehender Haftpflichtversicherungen. Wäre denn das Verhalten des Pensionsbetreibers nicht als grob fahrlässig anzusehen einen 26 kg-Hund mit einem Minihund (angebl. 1 kg) zusammen zu lassen?

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Verstehen tue ich das Ganze jetzt nicht so wirklich:

 

Dein Hund ist nicht verletzt - du hast also keine Kosten.

Der Hund der anderen Halter ist verletzt - für ihn gilt also erst einmal die von ihm unterschriebene Klausel, dass er im Fall des Falles für ihm entstandene Tierarztkosten selber aufkommen muss.

 

Er muss also schauen, von wem er diese Kosten zurück bekommt.

Wendet er sich mit einer solchen Aufforderung an dich, so muss gegebenenfalls deine Haftpflichtversicherung deine Interessen notfalls anwaltlich vertreten.

 

Das würde ich der Haftpflichtversicherung überlassen, denn dafür hast du diese.

 

Zunächst muss also der andere Hundehalter die Kosten bei dir offiziell einfordern - das leitest du dann an deine Haftpflichtversicherung weiter.

Dann unterhalten sich die Anwälte.

 

Inwiefern der Betreiber der Hundepension mit verantwortlich ist, klären auch die Anwälte, und leiten dementsprechende Schritte ein.

 

Wie geht es denn dem kleinen Chihuahua? Eine Rechnung von um die 900 Euro ist ja kein Pappenstiel - ein spielerisches Abschnappen halte ich für unglaubwürdig...

 

Für mich hört sich das mehr wie eine "Schutzbehauptung" des Betreibers der Pension an, der ja auch irgendwo rechtfertigen muss, wieso er eine solche Konstellation von Kleinsthund und großem Hund zusammengestellt hat. 

 

Ehrlich gesagt wäre mein Vertrauen in diese Pension deutlich erschüttert ... :(

 

 

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Ein Minihund mit 1kg? Gibts sowas ernsthaft?

Kann mir gut vorstellen das ein abschnappen bei so einem extrem kleinen Hund böse Verletzungen verursachen kann.

Bin kein Fachmann aber habe gelesen das die im Kopfbereich ziemlich empfindlich sind.

 

Mal ein Beispiel für "Spielerisch abschnappen"...

Bei Sam passiert da nix...er hats halt übertrieben. Bei nem sehr kleinen Hund...ich sags mal so.

Ich weis warum ich meine nicht mit extrem kleinen Hunden "spielen" lasse.


20161205120902-8dba0795-xx.jpg

 

mMn wars Panne von der Pensionsbetreiberin. Bei dem Größenunterschied kann immer was passieren ohne das beschädigungsabsicht dahinter ist.

Das würde ich der guten Dame auch direkt so sagen. Ich seh da schon ne gewisse fahrlässigkeit der Betreiberin

Seh das wie marcolino

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vor einer Stunde schrieb Sandor:

Im Betreuungsvertrag steht dass jeder das Risiko einer Beißerei kennt und daher für etwaige Schäden aus einer solchen selbst aufkommen muss.

 

Wie ist das gemeint? Mein Hund beschädigt einen anderen, also komme ich für den Schaden auf...oder jeder muss seinen eigenen Schaden tragen?

 

Auch mein Vertrauen in diese Pension wäre sehr erschüttert. Ich finde es unverantwortlich einen großen Hund zu Kleinsthunden zu geben, egal wie verträglich der doch ist. Wie man sieht, kann immer mal was passieren. Unter gleich großen Hunden ist das Risiko einer schweren Verletzung wesentlich geringer.

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Wenn Ihr irgendwas dazu schriftlich habt, dann würde ICH das der Betriebshaftpflicht der Pension melden. Die ist ja genau für sowas da.

 

Aber mal davon ab: Wenn Dein Hund einem anderen Schaden zugefügt hat, der behandelt werden muss, und wo sich am Ende keine Versicherung für zuständig fühlt, ist es eine Sache des Anstands, die Kosten zu übernehmen.

 

Ich hoffe, der kleine Zwerg ist nicht zu stark verletzt. Der Größenunterschied ist ja schon gigantisch.

Alles Gute.

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vor einer Stunde schrieb Sandor:

Wäre denn das Verhalten des Pensionsbetreibers nicht als grob fahrlässig anzusehen einen 26 kg-Hund mit einem Minihund (angebl. 1 kg) zusammen zu lassen?

 

Exakt das, zudem ohne deine Zustimmung.

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Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kennt Sandor den Vorfall auch nur aus den Darstellungen des Pensionsbetreibers.

 

Von daher betrachte ich dieses "spielerische Abschnappen" erst mal aus deutlicher Distanz - und zwar OHNE jetzt hier irgendeine Schuldzuweisung in Richtung der Hunde zu machen!

 

Für mich ist das hier keine Frage der "Schuld" eines der beteiligten Vierbeiner, sondern genau das, worum jetzt auch "gestritten" wird: Die Haftung für den Schaden.

 

Es gibt so einige Anhaltspunkte, die sicher hinsichtlich der Haftungsfrage berücksichtigt werden müssen:

 

- ist die Klausel in dem Vertrag immer wirksam?

- wurden die Halter der Hunde über die Gruppenzusammenstellung informiert, und waren sie damit einverstanden?

- behält der Pensionsbetreiber sich das Recht vor, alleine über die Zusammenstellung der Gruppen zu bestimmen?

- welche Aufsichtspflicht besteht für den Pensionsbetreiber?

- bestand erhöhte Aufsichtspflicht bei der von ihm gewählten Gruppenkonstallation?

- hat der Betreiber überhaupt eine Zulassung?

- sind die Platzverhältnisse der Gruppengröße angepasst?

- inwieweit wurde vor der Gruppenzusammenführung geprüft, ob das Spielverhalten des Großhundes dem von Kleinsthunden angemessen ist (Danke Geisi2 für diesen Hinweis :) )

 

Das ist das, was mir spontan so einfällt ... 

 

Btw: Die Begründung, warum die Gruppe so zusammengestellt wurde, interessiert nicht. Die Behauptung, den Hund der TE "etwas Gutes getan zu haben, indem man ihn aus der anderen Gruppe entfernt hat", hat für mich einen üblen Beigeschmack. Soll damit etwa versucht werden, der TE den schwarzen Peter zuzuschieben?

So fühlt es sich zumindest für mich an...

 

 

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Ann:

Aber mal davon ab: Wenn Dein Hund einem anderen Schaden zugefügt hat, der behandelt werden muss, und wo sich am Ende keine Versicherung für zuständig fühlt, ist es eine Sache des Anstands, die Kosten zu übernehmen.

 

Ich gebe meinen Hund für Geld unter Aufsicht. Durch absolute Inkompetenz der Aufsicht die ich bezahlt habe kommt ein anderer Hund zu Schaden.

Sry und das ist inkompetent einen so kleinen Hund mit einem 26kg Hund in einer Gruppe zu halten. Ich muss davon ausgehen das auch mal abgeschnappt wird oder sogar unabsichtlich was passiert. Warum soll ich jetzt anstandshalber für die Inkompetenz des Betreibers bezahlen?

 

Meiner Meinung nach wäre es anständig die Betreiberin würde ihre Haftpflicht bemühen.

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man muss die Inkompetenz des Betreibers bezahlen, wenn man ihm diese Freiheit zugestanden hat und einen Vertrag unterschrieben hat, dass er im Fall der Fälle nicht haftbar ist, sondern man selbst für Schäden am eigenen Hund oder durch den eigenen Hund verantwortlich ist

 

ich hab eine Haftpflicht, die jeden Schaden durch meine Hunde und - falls der andere Hundehalter nicht zahlen kann - an meinen Hunden zahlt. Sie zahlt Schäden, die meine Hunde verursachen, wenn ich nicht dabei bin und sie privat oder auch gewerblich durch Dritte betreut werden. Meist sind diese Versicherungen auch nicht teurer als andere, die diese Fälle nicht berücksichtigen, man muss sich nur durchs Kleingedruckte quälen oder einen guten Makler haben..

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Bin jetzt kein Anwalt...aber für mich läuft das schon fast unter grob fahrlässig.

Weis nicht ob man das immer durch einen entsprechenden Vertrag ausschliessen kann.

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