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Einfamilienhaus mit Mieterin und eigenem neuen Hund


Bine2016

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Foris,

 

ich habe ein Problem.

Seit 1 Jahr habe ich die Dachgeschoss-Wohnung meines EFH an eine ältere (fitte) Dame vermietet, die nichts mit Hunden "am Hut" hat, mit der ich mich auch

nicht gut verstehe. Zum damaligen Zeitpunkt der Vermietung hatte ich eine ältere Hündin, die für meine Mieterin keine Gefahr darstellte. Trotzdem sah ich

anhand ihrer Körpersprache, dass sie kein Hundefreund ist. Das respektiere ich.

Nun ist meine Hündin im April überraschen verstorben und ich habe mich nun für einen neuen Hund aus dem Tierschutz entschieden.

Ein sehr aktiver Hund, der vor lauter Freude JEDEN anspringt und 30 kg wiegt.

Da ich einen grossen Garten habe und diesen auch pflegen muss, bin ich oft im Garten und muss auch viel von A nach B laufen; habe also

die Haustür und Gartentor meist nicht im Blick.

Nun meine Frage: Ich kann meinen Hund im eigenen Garten ja gar nicht frei laufen lassen, bis (oder wenn überhaupt) er sich EINWANDFREI gegenüber

der Mieterin benimmt. Aber selbst, wenn er nur auf sie zuläuft, wäre das wahrscheinlich schon zu viel. Ich kann im Garten auch nichts abzäunen.

Und ich habe ab und zu auch Besuch von anderen "Hundebekannten".

Also stehe ich rechtlich wahrscheinlich ständig in der Gefahr, dass sie sich bedroht fühlt. Was meint ihr ?

 

Natürlich werde ich das Anspringen sofort abtrainieren. Aber BIS es soweit ist, dauert es lange und Garantie gibt es auch keine.

Anleinen kommt nicht in Frage, da der Garten gross ist und rund ums Haus läuft.

Alleine dass es ein HUND ist und dass er GROSS ist, wird wahrscheinlich schon ein Problem sein.

 

Die Alternative wäre, ihr zu kündigen. Wäre jetzt nicht sooo schlimm für mich, weil unser Miteinander sehr beschädigt ist.

Trotzdem würde ich gerne eure Meinung hören.

 

Vielen Dank fürs Lesen bis hierher und eure Meinungen und Tipps.

 

Und allen einen guten Start in das neue Jahr mit vielen schönen Momenten ... !!

 

Bine

 

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Du kannst ihr nicht einfach kündigen, weil sie Angst vor dem Hund hat... Das ist kein Kündigungsgrund.

 

Die Alternative ist, den Hund nicht unbeaufsichtigt und unangeleint zu lassen.

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@kareki Sorry, aber würdest Du das in DEINEM EIGENEN Haus und Garten so wollen. Den Hund immer an der Leine? Ich nicht! Weiss zwar auch grad keine Lösung, aber meiner Meinung nach kann das nicht die Lösung sein!

 

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Nebelfrei

Könntest du, für die erste Zeit, evtl den Weg vom Haus zur Strasse mit einem mobilen Schafszaun sichern?

 

PS. Wieso vermietest du an jemanden, den du nicht magst?

 

 

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@Äve2003

Genau, du weißt keine andere Lösung, aber meine ist halt doof, weil man sich einschränken muss.

 

Es wurde ach Möglichkeiten gefragt.

 

Eigenes Haus gut und schön, aber wenn man Geld als Miete kassiert, muss man halt auch was leisten.

 

Den Hund zu erziehen erfordert eben eine gewisse Überbrückung. Außerdem ist es gut, wenn er das Fehlverhalten gar nicht mehr ausführt.

 

Ich weiß nicht, aber warum muss der Hubd überall rumlaufen, wenn er JEDEN anspringt?

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Danke für eure Kommentare.

 

Die Verhältnisse beim Beginn des Mietverhältnisses waren gänzlich anders, ich hatte einen älteren Hund,

der völlig anders war, als der neue.

Das Mitverhältnis bin ich eingegangen, obwohl ich ein schlechtes Gefühl hatte.

 

Ich weiss..... ich muss erst noch lernen, auf mein Bauchgefühl zu hören.

 

 

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Flusentrude

Naja - in MEINEM EIGENEN Garten würde ich meinen Hund auch gern frei rumlaufen lassen (mach ich auch ;)) - ich finde das aber tatsächlich schwierig,wenn der Garten auch Durchgang für andere Leute ist.

Es betrifft ja vermutlich nicht nur deine  Mieterin,sondern auch andere Leute (Briefträger etc).Und selbst wenn der Hund freundlich ist - laß ihn mal irgendwen anspringen und die Person wird verletzt.Das geht gar nicht.

Und wäre ICH Mieterin ,ängstlich gegenüber Hunden und müßte da jedesmal durch - ich wäre not amused....

Wäre es nur die Mieterin,würde ich ein Gespräch suchen - aber es betrifft ja nun jeden,der sich deinem Haus nähert.

Ich täte mir Gedanken machen,ob ich dem Hund nicht - zumindestens für`s Erste - einen Bereich abtrennen kann.Da kann er zwar dann nicht ständig bei dir sein,aber das ist dann halt mal so.

Kann sich ja auch wieder ändern.

Übrigens:ich habe auch eine Wohnung vermietet - und ja,das kommt vor,daß sich erst später rausstellt,daß es halt doch nicht paßt.

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Der eigene Garten ist das eine - aber wenn ich einen Mieter im Haus habe, dann ist das nun mal auch dessen Zuhause, das er unbelästigt erreichen können sollte. Ich meine, auch ohne Angst/Abneigung in Bezug auf den Hund gibt es so viele Szenarien, in denen es einfach selbstverständlich sein sollte, dass man ohne Hundepfoten auf sich ins oder aus dem Haus kann. (Wenn ich beispielsweise zu einem Bewerbungsgespräch müsste, oder für einen offiziellen Termin angezogen bin, wüsste ich selbst als eingefleischte Hundefreundin eine freudig-stürmische Begrüßung durch den Vermieterhund nicht zu schätzen. Nur um das mal zu relativieren.)

 

Eine Lösung muss nun so oder so her. Denn selbst wenn du dich entscheiden solltest, der Mieterin zu kündingen - und es klingt für mich so, als würdest du das schon aus ganz anderen Gründen eigentlich gerne tun - dann dauert auch das eine Zeit. Und in dieser Zeit muss das ganze ja auch gemanaged werden. Stellt sich die Frage: Wieso geht denn eine zumindest zeitweise / provisorische Abtrennung eines Gartenteils nicht? Oder alternativ der Abtrennung zumindest des Zugangsweges?

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Ich würd erstmal mit ihr reden, und ihr die Sachlage schildern, mit dem neuen Hund usw. Und ganz freundlich ein Kennenlernen zwischen den beiden arrangieren. Vielleicht ein gemeinsamer Spaziergang?

Parallel dazu natürlich den Hund erziehen, damit er niemanden mehr anspringt.

 

Eine generelle Anleinung des Hundes in deinem Garten halte ich für aussichtslos. Wenn eh schon zwischenmenschliche Probleme da sind, sollte man Klarheit schaffen, und diese aus dem Weg räumen oder das Mietverhältnis überdenken.

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