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Einfamilienhaus mit Mieterin und eigenem neuen Hund


Bine2016

Empfohlene Beiträge

vor 15 Minuten schrieb hunley9001:

 

Achja? Wo liegt den hier ein Imageschaden vor?

Hast wohl von gestern Abend noch Nachwehen und bringst das was durcheinander?

 

Die Mieterin und Vermieterin sind sich sowieso nicht grün, von daher ist das Ende des Mietverhältnis sowieso absehbar, so what?

 

Hmmmm.......kann es sein, dass der Hund da nun gerade eigentlich vorgeschoben wird, weil man die Mieterin gerne loshaben will und einen Grund braucht, um nicht wegen Unsympathie kündigen zu müssen (oder können) ?

Ist ja in jedem Fall praktischer, sagen zu können: DU kommst mit dem neuen Hund nicht zurecht, anstatt: "Ich komm mit DIR nicht zurecht".....??????.......

 

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Am 30.12.2016 um 17:18 schrieb Bine2016:

Hallo liebe Foris,

 

ich habe ein Problem.

Seit 1 Jahr habe ich die Dachgeschoss-Wohnung meines EFH an eine ältere (fitte) Dame vermietet, die nichts mit Hunden "am Hut" hat, mit der ich mich auch

nicht gut verstehe. Zum damaligen Zeitpunkt der Vermietung hatte ich eine ältere Hündin, die für meine Mieterin keine Gefahr darstellte. Trotzdem sah ich

anhand ihrer Körpersprache, dass sie kein Hundefreund ist. Das respektiere ich.

Nun ist meine Hündin im April überraschen verstorben und ich habe mich nun für einen neuen Hund aus dem Tierschutz entschieden.

Ein sehr aktiver Hund, der vor lauter Freude JEDEN anspringt und 30 kg wiegt.

Da ich einen grossen Garten habe und diesen auch pflegen muss, bin ich oft im Garten und muss auch viel von A nach B laufen; habe also

die Haustür und Gartentor meist nicht im Blick.

Nun meine Frage: Ich kann meinen Hund im eigenen Garten ja gar nicht frei laufen lassen, bis (oder wenn überhaupt) er sich EINWANDFREI gegenüber

der Mieterin benimmt. Aber selbst, wenn er nur auf sie zuläuft, wäre das wahrscheinlich schon zu viel. Ich kann im Garten auch nichts abzäunen.

Und ich habe ab und zu auch Besuch von anderen "Hundebekannten".

Also stehe ich rechtlich wahrscheinlich ständig in der Gefahr, dass sie sich bedroht fühlt. Was meint ihr ?

 

Natürlich werde ich das Anspringen sofort abtrainieren. Aber BIS es soweit ist, dauert es lange und Garantie gibt es auch keine.

Anleinen kommt nicht in Frage, da der Garten gross ist und rund ums Haus läuft.

Alleine dass es ein HUND ist und dass er GROSS ist, wird wahrscheinlich schon ein Problem sein.

 

Die Alternative wäre, ihr zu kündigen. Wäre jetzt nicht sooo schlimm für mich, weil unser Miteinander sehr beschädigt ist.

Trotzdem würde ich gerne eure Meinung hören.

 

Vielen Dank fürs Lesen bis hierher und eure Meinungen und Tipps.

 

Und allen einen guten Start in das neue Jahr mit vielen schönen Momenten ... !!

 

Bine

 

 

So wie ich das rausgelesen habe, hat sich die Mieterin gar nicht beschwert. Man sah ihr das Unwohlsein an, es gab aber keine geäußerte Beschwerde.

Auch schreibt man hier, dass es der Mieterin wahrscheinlich zuviel ist. Sie ist also noch gar nie mit dem Hund in Kontakt gekommen und hat sich beschwert. Man befürchtet nur falls es mal so wäre könnte es passieren.

Inwiefern das Miteinander beschädigt ist, wissen wir nicht. Ist es jetzt einfach fehlende Sympatie oder gab doch mal einen Streit oder eine Beschwerde? Geläster über die Vermieterin oder hat die Frau nur durch ihre Körpersprache und ihre Blicke durchscheinen lassen, dass sie die Vermieterin auch nicht soo sympatisch findet? Wissen wir nicht.

 

Aus meiner Warte ist es also möglich das der älteren Dame nicht bewusst ist, dass man gerade über die Kündigung ihres Mietvertrags nachdenkt. Weil man befürchtet, was unter speziellen Bedingungen sein könnte. Ein gemeinsames Gespräch über das Problem wurde so wie ich das verstehe auch noch nicht geführt. Das man unter diesen Bedingungen die Kündigung in solchen Maße befürwortet ist bisschen hart.

 

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Ich frag mich ehrlich gesagt, weshalb man sich in einem Forum derart äußert, anstatt sich zu allererst mit der Mieterin persönlich zu besprechen.

 

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Ich finde die Frage der TE nicht verkehrt.

Viele haben auch gleich geschrieben, dass man dann doch lieber einen Zaun ziehen sollte, bis der Hund die Anspring-Problematik berwunden hat. Finde ich vollkommen richtig so! Denn rein rechtlich haben Hundehalter eine Gefährdungshaftung für ihr Tier zu tragen, egal wo dieses Tier sich aufhält. Sprich: WENN die Dame angesprungen wird und sich erschreckt oder sich verletzt, ist der Hundehalter haftbar.

 

Wir sind sogar dann haftbar, wenn ein Einbrecher in mein Haus einbricht und mein Hund ihm in den Arsch beißt. Ich (bzw meine Versicherung) muss ihm dann die Hose und den Arsch bezahlen.

 

Ebenso wird/würde das mit der Mieterin laufen, sollte diese vom Hund angesprungen werden und sich verletzen. GENAUS SO übrigens, wie der Besuch von der TE von ihr den Schaden ersetzt bekommen würde, wenn ihr Hund diesen Besucher umrennt und er sich verletzt oder seine Kleidung kaputt geht.

 

Isso.

Und das hat nullkommagarnichts mit dem Mietrecht zu tun.

 

Nun nehmen wir an, die Dame wird mehrfach angesprungen und mal passiert ihr was, mal geht ihr Rock kaputt, mal sind ihre Lederschuhe ruiniert. Nach x Fällen wird die Versicherung, die die TE zahlen müsste so teuer, dass ein Zaun definitiv günstiger wäre.

Mal abgesehen von der Strafrechtlichen Frage, ob die Dame irgendwann mal Anzeige erstellt gegen den unbärigen Hund. Und auch bei Strafrecht ist es egal, ob die Dame da wohnt oder nicht - sollte aus der Anzeige Ernst werden, wird es sicher Auflagen geben, den Hund so zu sichern, dass er niemanden mehr gefährden kann. Das könnte im schlimmsten Fall tatsächlich Maulkorb und 2m-Leine bedeuten, definitiv aber wird verlangt werden, dass der Hund nicht mehr die Dame gefährden kann - sprich Zaun bauen. 

 

Und nochwas: es ist komplett egal, WER da wohnt. Auch die nettesten Mieter, die das allergoldigste Verhältnis haben zu ihren Vermietern, könnten irgendwann mal von einem unbärdigen Hund der Vermieter verletzt oder geschädigt werden. Und auch diese Leute haben genau das Recht, welches die Dame aus diesem Thread hat. Auch die haben das Recht dazu, Anzeige zu erstatten und natürlich auf Schadenersatz.

 

Warum zum Geier will man das Risiko eingehen?  Dass ein Hund auch mal versehentlich abhaut oder ein Tor war offen oder sonstwas, ist was anderes als wissentlich dem Unglück in die Augen zu sehen und zu sagen "Komm doch her wenn du dich traust". Denn glaubt mir - das blufft nicht, das Unglück ;) Und hier kann man doch schon erahnen, dass es mal irgendwann doof wird.

 

 

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