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Hundehalter muss nach Kutschunfall für Schaden aufkommen


Graefin

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Graefin

Hi!

 

Eben habe ich diesen Artikel gefunden

 

http://www.swp.de/ulm/lokales/kreis_neu_ulm/pferdehalter-bekommt-schadenersatz-14792952.html

 

Irgendwie finde ich das Urteil nicht gerechtfertigt. 

 

Der Hund war offensichtlich weder aggressiv noch irgendwie besonders schnell unterwegs. Eine Leinenpflicht in dem Gebiet bestand ebenfalls nicht. Warum also muss der Hundehalter für den Schaden aufkommen, wo doch ein verkehrssicheres Pferd meiner Meinung nach eigentlich mit einer solchen Situation (also einem vorbeitrabenden Hund) zurecht kommen sollte. 

Ich persönlich würde meinen Hund zwar sicherlich nicht so nah (die Frage ist natürlich, WIE nah war er dran?!) an ein fremdes Pferd lassen, aber das ist wieder eine andere Geschichte.

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Das Urteil ist höchstwahrscheinlich begründet durch die Gefährdungshaftung des Hundehalters. Da die Pferde als Nutztiere deklariert sind,  sind Sie und somit der Halter davon ausgenommen.

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Finde es erstaunlich, dass Pferde in dem Fall als Nutztiere betitelt werden. 

Ansonsten kann ich das Urteil nachvollziehen und die Halterin hätte ihren Hund nicht so nah ran lassen dürfen, dass die Pferde sich erschrecken können. 

Als Richter hätte mich die Ausbildung der Kutschpferde und deren Erfahrung interessiert.

Wenn es ausgebildete, erfahrene Pferde sind, zudem Kaltblüter, die ja gute Nerven haben und der Hund es trotzdem schaffte, sie in Panik zu versetzen, dann liegt keine Fahrlässigkeit der Kutschführerin vor, sondern die Hundehalterin hat ihre Aufsichtspflicht verletzt.

 

Keine Leinenpflicht hin oder her, das ist kein Freifahrtschein für Hunde und bedeutet nicht, dass Hunde nicht geführt und kontrolliert werden müssen. 

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Das will mir jetzt nicht in den Kopf. Vermutlich hatte die Hundehalterin keinen guten Anwalt. Ein Pferdepaar, das wegen eines trabenden Hundes so aufdreht, gehört meiner Meinung nach nicht vor eine Kutsche. Wir Hundehalter haben Erziehungspflicht, ja, aber ein Pferdehalter hat das genauso! 

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Flusentrude

Estray,so sehe ich das auch.

Tiere sind keine Maschinen,auch gut ausgebildete Fahrpferde nicht,und blöde Sachen passieren halt.

Pferde - auch die,die an Hunde gewöhnt sind,fühlen sich leicht mal getrieben durch Hunde.Und was ohne Kutsche hintendran vielleicht ein paar kleine Hüpfer sind,kann dann mit Kutsche so enden wie in dem beschriebenen Fall.

Und auch ein Hund,der eigentlich recht sicher im Gehorsam steht,kann mal unerwünscht reagieren ("Das hatter ja noch nie gemacht...")

Deshalb ist man ja versichert - daß in diesem Fall der Geschädigte (evtl. sogar Unbeteiligte)  entschädigt wird,und man selber nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Und die Kutschpferde gehörten vermutlich zu einem Gewerbe - deshalb das "Nutztier".

 

 

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Wanderin

Doof gelaufen .... vielleicht aber auch nicht. Denn der verlinkte Zeitungsartikel gibt nicht her, wie weit weg der Hund denn nun wirklich von den Pferden lief. Und auch wenn mein Hund nicht aggressiv unterwegs ist, muss / sollte ich ihn als Hundehalter nicht so dicht an fremde Pferde ran laufen lassen. Da unterstelle ich jetzt ganz frech einfach mal ... ohne es natürlich wissen zu können .... dass der Hund einfach viel zu dicht aufgelaufen war. 

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Freefalling

...oder man könnte der Kutscherin insofern Fehlverhalten vorwerfen, als dass sie ihre Pferde entweder in dem Moment nicht "im Griff" hat, d.h. nicht beruhigen kann oder ihre Reizschwelle falsch einschätzt. Wenn da keine Anleinpflicht herrscht, müssen die Pferde es doch abkönnen, wenn Hunde "von schräg hinten herantraben". Klar könnte man seinen Hund zurückrufen und sollte man auch. Aber der Hund war ja nicht aggressiv und ist auch nicht hingeprescht. Hat sich also nicht besonders bedrohlich verhalten. Also ich möchte auf einer Kutsche mit derartig schreckhaften Pferden nicht sitzen. Die scheuen dann vielleicht auch bei einem Reh o.ä.

Und die waren ja nicht bloß erschrocken und irritiert, sondern sind komplett panisch durchgegangen.

Vielleicht war das ein blöder Zufall und die sind sonst souveräner. 

Ich finde es unmöglich, dass es da die Anzeige gegeben hat. 

Wenn mein Hund mich zu Fall bringt, weil ein anderer Hund vorbeitrabt, ist das sicher nicht die Schuld des anderen Hundehalters. Ich weiß, juristisch ist das ein Unterschied..aber für mich klingt das doch ziemlich mies vom Pferdebesitzer.

 

Bei uns gibt es nur Reiter. Und die Pferde sind Hunde gewöhnt. Da Femo ein eher tagesformabhängiges Verhältnis zu Pferden hat, leine ich ihn immer an und nehme Abstand, wenn es geht. Ist für uns auch eine gute Übung. 

Aber wir sind auch schon zweimal aus Versehen offline in ein Pferd reingerannt. Kurzer Schrecken auf beiden Seiten, dann wars gut. Die Reiter bedanken sich immer, wenn wir Abstand halten. Der Besitzer des Hofes hat mir aber auch schon gesagt, dass er nur mit souveränen Pferden in den Wald geht. 

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Flusentrude
vor 22 Minuten schrieb Freefalling:

Bei uns gibt es nur Reiter. Und die Pferde sind Hunde gewöhnt. Da Femo ein eher tagesformabhängiges Verhältnis zu Pferden hat, leine ich ihn immer an und nehme Abstand, wenn es geht. Ist für uns auch eine gute Übung. 

Aber wir sind auch schon zweimal aus Versehen offline in ein Pferd reingerannt. Kurzer Schrecken auf beiden Seiten, dann wars gut.

Es gibt völlig souveräne Pferde,die sich relaxt in einer LKW-Kolonne bewegen und wegen eines helle Flecks auf der Straße völlig die Contenance verlieren können...;)...natürlich sollte ein Pferd gerade vor der Kutsche wirklich sicher sein...aber blöde laufen kann`s immer.

Genaus,wie dein Hund möglicherweise offline in Pferde reinrennt....darf er auch nicht,passiert aber.Du wirst doch aber trotzdem deswegen nicht ständig deinen Hund anleinen - müßtest du aber,aber du von einem Pferd verlangst,daß es nun alles 100% sicher erträgt.

Ich sehe das ja nun sowohl aus Sicht des Reiters(Fahrers) als auch des Hundehalters.

Es gibt,gerade bei Tieren,halt Dinge,die passieren...und ich wäre wahrscheinlich recht grantig geworden,wenn dein Hund in mein Pferd reingebrettert wäre...man kann ja nun auch nicht auf heimischen Gelände alles üben,reitet oder fährt dann ins Gelände und das Pferd ist von jetzt auf gleich bomensicher...

Ebensowenig wie dein Hund  - da klappt der perfekte Rückruf doch auch nicht gleich sofort.

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Ich bin da der gleichen Ansicht wie Estray: Rücksicht ist oberstes Gebot, und nur weil dort Leinenfreiheit herrscht, gibt mir das nicht das Recht, ohne Berücksichtigung der Belange Anderer dort zu agieren.

 

Rücksicht heißt eben auch, weitestgehend mögliches Fehlverhalten Anderer einzukalkulieren und sich so zu verhalten, dass man dieses Fehlverhalten nicht provoziert.

 

Pferde sind Fluchttiere, ihre Bereitschaft zur Flucht ist also hoch angesetzt. Diese kann auch bei sehr umweltsicheren Pferden ausgelöst werden.

 

Gerade Kutschpferde sind ja bewusst durch ihre Scheuklappen im Sehfeld eingeschränkt. Wenn dann plötzlich eine schnelle, nicht vorhersehbare Bewegung im sichtbaren Bereich erfolgt, kann dieser Fluchtreflex auch bei einem sehr umweltsicheren Pferd ausgelöst werden.

 

Jetzt ist eine Kutsche ja beweglich, und auch aufgrund ihrer Größe nicht zu übersehen. Ich persönlich käme überhaupt nicht auf die Idee, die an der Kutsche eingespannten Pferde nun mit dem plötzlichen schnellen Auftauchen meines Hundes "zu überraschen" - ich finde, sowas macht man einfach nicht.

 

In dem Urteil ging es ja nicht um Schuld, sondern um die Kostenübernahme und damit die Haftung.

Ursache war nun mal das plötzliche Auftauchen des Hundes, und das liegt innerhalb der Verantwortung durch den Halter.

 

Was nun der Unterschied zwischen Nutztier und privat genutztem Tier soll, weiß ich nun nicht - evtl. geht es da um die Höhe der Kostenübernahme?

 

Keine Ahnung - aber dass ein Zuchthengst gewerblich genutzt wird und deshalb als Nutz- und nicht Privattier bezeichnet wird, geht allein schon aus der Bezeichnung  "Zuchthengst" hervor. Der Wert eines Nutztieres ist ein anderer als der eines nur privat genutzten Tieres.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb marcolino:

Ich bin da der gleichen Ansicht wie Estray: Rücksicht ist oberstes Gebot, und nur weil dort Leinenfreiheit herrscht, gibt mir das nicht das Recht, ohne Berücksichtigung der Belange Anderer dort zu agieren.

 

Rücksicht heißt eben auch, weitestgehend mögliches Fehlverhalten Anderer einzukalkulieren und sich so zu verhalten, dass man dieses Fehlverhalten nicht provoziert.

 

Pferde sind Fluchttiere, ihre Bereitschaft zur Flucht ist also hoch angesetzt. Diese kann auch bei sehr umweltsicheren Pferden ausgelöst werden.

 

Gerade Kutschpferde sind ja bewusst durch ihre Scheuklappen im Sehfeld eingeschränkt. Wenn dann plötzlich eine schnelle, nicht vorhersehbare Bewegung im sichtbaren Bereich erfolgt, kann dieser Fluchtreflex auch bei einem sehr umweltsicheren Pferd ausgelöst werden.

 

Jetzt ist eine Kutsche ja beweglich, und auch aufgrund ihrer Größe nicht zu übersehen. Ich persönlich käme überhaupt nicht auf die Idee, die an der Kutsche eingespannten Pferde nun mit dem plötzlichen schnellen Auftauchen meines Hundes "zu überraschen" - ich finde, sowas macht man einfach nicht.

 

In dem Urteil ging es ja nicht um Schuld, sondern um die Kostenübernahme und damit die Haftung.

Ursache war nun mal das plötzliche Auftauchen des Hundes, und das liegt innerhalb der Verantwortung durch den Halter.

 

Was nun der Unterschied zwischen Nutztier und privat genutztem Tier soll, weiß ich nun nicht - evtl. geht es da um die Höhe der Kostenübernahme?

 

Keine Ahnung - aber dass ein Zuchthengst gewerblich genutzt wird und deshalb als Nutz- und nicht Privattier bezeichnet wird, geht allein schon aus der Bezeichnung  "Zuchthengst" hervor. Der Wert eines Nutztieres ist ein anderer als der eines nur privat genutzten Tieres.

 

 

 

Der Unterschied ist wichtig für die Haftung. Hier ist es recht ausführlich erklärt http://www.refrago.de/Was_versteht_man_unter_Tierhalterhaftung_und_wann_haftet_man_als_Tierhalter.frage625.html

 

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