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Frage zu Übernahme Vertrag


libelle2017

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wieso lesen eigentlich zukünftige Besitzer eines Tieres nie vor dem Erwerb des Tieres im Gesetzbuch nach, bzw., lassen sich beraten.

 

Wie Mark schon eindrucksvoll begründet:

 

"gekauft ist gekauft"

 

heißt, nach Bezahlung gilt der Verkauf.

 

Sämtliche Zusatzklausel, beliebt bei Schutzverträgen des Tierschutzes, sind unsinnig.

Ein Tier unterliegt den gestzlichen Kaufbestimmungen einer Ware.

"gekauft wie gesehen..."

 

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velvetypoison

Das klingt nach gar nichts, es steht doch extra dabei "Also wirklich nur die reine Theorie":rolleyes:

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Nadja1
vor 6 Stunden schrieb agatha:

wieso lesen eigentlich zukünftige Besitzer eines Tieres nie vor dem Erwerb des Tieres im Gesetzbuch nach, bzw., lassen sich beraten.

 

Wieso?  Wer rennt schon gerne bei jedem Kauf zum Anwalt ? Völlig unüblich.

 

 

vor 6 Stunden schrieb agatha:

gekauft wie gesehen..."

 

War das nicht für Gebrauchtsachen ?  ;)

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Klar nicht zum Anwalt. Aber der professionelle Vermehrer ist auch nicht der Ort wie man an einen Hund kommen soll. Das hat sich auch mittlerweile etwas rumgesprochen...

  • Danke 1
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Nadja1
vor 9 Stunden schrieb Lexx:

Aber der professionelle Vermehrer ist auch nicht der Ort wie man an einen Hund kommen soll. Das hat sich auch mittlerweile etwas rumgesprochen...

 

Sagt wer ?

 

Eine angemeldete und kontrollierte Zucht nach §11 sagt aus, dass der Befähigungsnachweis

beim zuständigen Vet.-amt abgelegt wurde.

Kennst Du den Umfang der Prüfung zum Befähigungsnachweis ?  Der ist riesig und erfordert Wissen.

Wissen, das fast kein Züchter in irgendeinen Verein/incl.VDH  hat,  der nicht die 11 gemacht hat.

 

Das dieser Züchter nicht unbedingt weiß, wie ein KV aussieht, setzt die 11 nicht außer Kraft und

außerdem wissen das eine Mehrzahl in D nicht. Müssen sie auch nicht, es gibt ja nun das Internet

und Max Mustermann. Dass er sich nicht Vereinsregeln unterwirft muss per'se' nichts Schlechtes sein

und was Mischlinge angeht, werden diese z.Zt. nirgends so viel gezüchtet wie in allen Vereinen, außer

VDH,  die nicht nach den Kriterien der FCI züchten und das sind wenigstens 98%.

 

Es hat sich nichts herumgesprochen und solche Pauschalaussagen ohne jeden Hintergrund und Wissen

sind im www. falsch, unfair und gemein. Der wirkliche Vermehrer hat noch nicht einmal die 11 und schon

gar keinen Verein und dabei sollten wir die Kategorien belassen. 

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vor 18 Stunden schrieb Nadja1:

 

Wieso?  Wer rennt schon gerne bei jedem Kauf zum Anwalt ? Völlig unüblich.

 

 

 

War das nicht für Gebrauchtsachen ?  ;)

genau so!!!!

Wer bitte informiert sich schon beim Kauf von Tieren über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Beim Kauf vom Auto aber schon, oder???

 

Und klar werden Tierkäufe und -verkäufe noch wie Warenverkäufe gesetzlich geregelt.

Da kann ein "das Tier gehört weiter dem Tierschutz....,darf nicht weiter verkauft werden... ,muss zum TA..."im Schutzvertrag stehen, egal, gekauft, ist meins, wie mein Auto.

Ich selber sehe da noch riesige Lücken im Tierschutzgesetzt.

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Nadja1

Es ging um Deine Aussage: 'gekauft wie gesehen'  und da weiß  ich jetzt

nicht, ob es schon eine einheitliche Regelung gibt, ab wann ein Tier als

'gebraucht' gilt ? Für den Fall des TE jedenfalls, ist es unerheblich, 

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Durch die Angabe einer Steuernummer scheint der Verkäufer offensichtlich als Unternehmer nach BGB zu agieren. Er ist also als Gewerbetreibender zu behandeln. Gewährleistung ist demnach bis zu 2 Jahre nach Übergang des Hundes zu leisten. Evt. Ansprüche ( schriftlich gestellt ) sind an einige Bedingungen gebunden. Erst mal  die sgnt. "Beweislast" der Verantwortlichkeit eines "Mangels". Bis zu 6 Monate nach Kaufdatum liegt sie beim Verkäufer, danach beim Käufer. Dann wird dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung oder einer Ersatzgestellung gewährt. Eine evt. notwendige Behandlung einschl. entsprechender Medikamente sind mit dem Verkäufer abzusprechen, ihm obliegt auch grundsätzlich dabei die Wahl des Behandelnden (TA ). Ausnahme wäre nur, wenn eine sofortige Behandlung aus Tierschutzgründen keinen Aufschub duldet. Bei Parasitenbefall ist das nicht gegeben. Eine Ersatzgestellung ( Welpe gegen einen Anderen ), kommt meist nicht in Frage, da sich schon nach kurzer Zeit eine Beziehung zwischen Hund und Mensch aufgebaut hat. Eine weitere Möglichkeit wäre die Minderung des Kaufpreises.

 

Die fehlende Kennzeichnung durch Mikrotransponder ( Chip ) ist schon etwas seltsam. Es kann somit auch keinen EU-Heimtierpass geben. Beides ist mittlerweile Standard, in manchen Bundesländern Pflicht und absolut notwendig bei Grenzübertritten.

Die Zucht ist auch sicher nicht dem VDH untergeordnet. Als gewerbliche Zucht wäre ihr das eh untersagt,

 

Unterm Strich schon etwas windig das Ganze.

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Am 26.7.2017 um 08:45 schrieb libelle2017:

Wenn der kleine jetzt nachweislich Würmer oder sogar schlimmer diese Giardiens hat, könnte ich dann THEORETISCH nicht sogar verlangen das die den kleinen wieder zurück nehmen und mir mein Geld wieder geben müssten?

Also wirklich nur die reine Theorie


 

 

Du schreibst ja "theoretisch", als gehe ich davon aus, dass ihr den Hund behaltet.

Habt ihr Angst, dass der Hund an Würmern oder Giardien ernsthaft erkrankt?  

Jeder Welpe hat eine gewisse Menge an Würmern. Welpen haben die Würmer von den Hundemüttern. Das ist ganz normal.

 

Giardien....ja mei, ist nicht schön, kann aber genauso jeden Hund treffen. Ist halt ansteckend und deiner wird aller Wahrscheinlichkeit  in seinem Leben mal Kontakt bekommen. Das lässt sich ja behandeln. Das ist nichts lebensbedrohliches.

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@Nadja1

Ich sage nicht dass der VDH das Maß aller Dinge ist. Da habe ich auch schon oft genug auch hier im Forum kritisiert. Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen Mischlings"zucht".

Aber es gibt doch ein paar Unterschiede.

Wenn man mehr als 3 zuchtfähige Hündinnen hat, kommt auch beim VDH Zwinger das Vetamt, das sagt mal gar nichts aus. 

Bevor ich jedoch Welpen haben darf musste ich eine Sachkundeprüfung zur Versorgung der Hündin, Genetik, Welpenaufzucht etc. ablegen. Nicht dass nicht jeder Vermehrer das Wissen nicht auch hat - er kann es aber in der Regel nicht nachweisen und ja, oft denke ich es liegt auch nicht vor...

Ich habe meine Hündin jetzt soweit körfertig. Die letzte Ausstellung fehlt noch. 

Dafür habe ich sie HD, ED und OCD röntgen und offiziell auswerten lassen, Pattellal. untersuchen lassen, Gentests auf CEA, TNS, IGS; NCL, Maligne Hyperthermie und Degenerative Myelopathie machen lassen. ich bin jetzt schon bei Kosten von einigen Hunderten.

Das macht der Durchschnittsvermehrer NICHT.

Diese Welpen waren nicht mehr gechippt. Eine absolute Selbstverständlichkeit und wenn ich mich recht erinnere auch Pflicht für Hunde in Deutschland.

da kann man wohl dran fühlen... möglichst wenig investieren, möglichst viel rausholen......

 

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