gast 3. August 2005 Teilen 3. August 2005 Das OLG Hamm hat eine Art "Bellfahrplan" verordnet. Demnach ist eine Gesamt-Bellzeit von kurzer Dauer täglich zugelassen und es werden völlige "Ruhezeiten" zur Mittags- und Nachtzeit vorgeschrieben. Einer solchen praktisch gar nicht umsetzbaren Verurteilung - die einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkäme - hat das OLG Düsseldorf zu Recht widersprochen. Also es ist ja wirklich nervig wenn irgendwo ein Hund ununterbrochen bellt, aber dieser "Bellfahrplan" ist echt ein Brüller. Link zu diesem Kommentar
Femke 6. August 2005 Teilen 6. August 2005 Ja klar ich achte schon drauf das Joys so wenig wie möglich bellt. Als tut sie wenn ich daheim bin auch ganz selten nur bei manchen sachen halt. Aber hä wie soll ich das bitte machen wenn ich mal 3 std. an der Arbeit bin und sie wegen mir mal halt voll den bellanfall bekommt ??? Kann sie ja anrufen vielleicht geht sie ans Telefon und sag ich leise denk an die Veordnung. Man kann es versuchen aber ob es bei allen durchführ bar ist. Femke und Joys Link zu diesem Kommentar
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