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Anzeige wegen angeblicher Tierquälerei, was kann man tun?


JaninaGT

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Flamelll

@ Tatjana : Danke für die Erläuterung :)

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cerstin

Also als Pferdewirtschaftsmeisterin mußten wir uns auch mit Tierschutz befassen .

So schnell darf die Polizei NICHT die Tür öffnen lassen .

Vorher MÜSSEN mehrere Beschwerden vorliegen- dann wird man zu einer Anhörung gebeten.

Wenn man diese ignoriert- und eine erneute Beschwerde vorliegt darf die Polizei erst dann die Tür öffnen lassen .

Zum Sachverhalt MUSS man Stellung nehmen -dafür bekommt man 14 Tage Zeit !

Wenn der Sachverhalt *normal* geklärt wurde , kann man sein Tier problemlos wieder mit nach Hause nehmen .

Anders liegt die Sachlage allerdings , wenn man befürchtet das es eine sogenannte " P Tür " gibt . ( verletzte oder verstorbene Person hinter Tür ) in dem Fall darf nur die Feuerwehr in Begleitung von der Polizei und Schlüsseldienst die Tür sofort öffnen.

Was ich mich Frage ist jedoch : Warum machte der Hund wirklich so ein Aufstand ?

Nicht an den Wasserpott zu kommen ? OKey . Aber jeder Fellnasenbesitzer weiß,wie lange es dauert bis Hündi Durst hat und dann unruhig wird.

Normalerweise ist es auch kein Problem das Hundi sich mal in einem Raum befindet der einfach mal nur ZU ist .

Kann es sein das die Nachbarn schon länger einen Kiker auf dich hatten ? Oder dich nicht gesehen haben ?

Um weiter Hilfe zu bekommen empfehle ich dir den Sachverhalt bei der Polizei direkt persönlich zu klären.

Lass dir von dem Einsatz eine Kopie geben.

Gehe mit dieser Kopie zum Anwalt .

Lass dir von anderen Bescheinigen das es deinem Wuff bis jetzt immer gut ging .

Sprich Nachbarn an und lass es dir schriftlich geben was die zu diesem Thema sagen.

So solltest du binnen weniger Tage deinen Hund wieder bekommen .

Liebe Grüße

Cerstin

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Brigitte

Also, für mich hört sich die Geschichte irgendwie "komisch" an. Ich habe noch nie gehört, daß die Polizei oder der Tierschutz so reagieren. Normalerweise gibt es doch vorher immer sowas wie Verwahnungen, Auflagen usw. Ich habe auch noch nie gehört, daß ein Tierheim ein Tier so einfach einbehalten kann.

LG

Brigitte, Charly und Face :think: :think: :think:

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Maleika

Geh zur Polizei und hole dir eine Kopie vom Protokoll, damit mußt du zu einem Anwalt oder Amtsgericht und eine einstweilige Verfügung erwirken.

Unterschreibe auf keinem Fall einen Übereignungsvertrag, damit siehtst du den Hund nie wieder.

Ich denke auch, es gab schon öfters Beschwerden , sonst wäre die Türe nicht gleich durch die Polizei geöffnet worden.

Liebe Grüße

Rosalie

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Hallo,

ich habe vor ca 7 Jahren, als ich noch keinen eigenen Hund hatte, einen HUnd üfr 2 Tage in Pflege genommen, für eine Freundin, die mit ihrem Freund für 2 Tage zu seiner Familie fahren wollte. Sie konnte den Hund nicht mitnehmen, weil er fremden gegenüber sehr sehr misstrauisch ist und sie die Familie das erste mal gesehen hat und sich erstmal einen Überblick verschaffen wollte wie die so drauf sind, Hunden gegenüber usw.

Es war ein Freitag und ein Samstag, und ich habe mir extra den Freitag freigenommen, habe aber Donnerstag erfahren das ich doch zur Arbeit muss weil eine Kollegin krank wurde.

Sie hat mir also ihrem Hund Freitag morgens vorbeigebracht und ich bin los zur Arbeit.

Ca 5 Stunden später bekomme ich einen Anruf: die Polizei ist in meiner Wohnung und will den Hund mitnehmen!! Die Nachbarn haben die Polizei gerufen weil der Hund wohl viel gebellt hat und die Beamten von der Polizei haben zusammen mit der Feuerwehr meine Tür aufgesägt!!! Ihr könnt Euch nicht vorstellen wie es mir ging als ich dann sofort nach Hause geeilt bin und das gesehen habe! Die Polizisten haben sogar meine Schubladen durchwühlt und so meine Unterlagen von meinem Handyvetrag gefunden und so meine Nummer rausgefunden!

Auf meine wütendenen Fragen bekam ich folgende Antworten:

Warum wurde kein Schlüsseldienst gerufen? Antwort: Wir vermuteten Gefahr in Verzug, Sie hätten ja auch verwundet in der Wohnung liegen können!

Auf meine Frage was mit dem Hund gewesen wäre wenn Sie nicht meine Schubladen durchwühlt hätten: Dann wäre er ins Tierheim gekommen, für die Kosten hätte ich aufkommen müssen aber ich hätte ihn wiederbekommen.

Das Schlimme ist, dass die Polizei ihn sogar hätte erschießen könmnen wenn er agressiv wäre und einen Beamten angegangen hätte.

Nur leider können Polizisten die keine Ahnung von Hunden haben Angst und Agressivität manchmal gar nicht auseinander halten...

Jedenfalls habe ich sofort mit meiner Schwester telefoniert, sie ist auch Polizistin und die hat mir bestätigt das Polizisten sich in diesem Fall nach eigenem ermessen schützen dürfen und die Tür durfte auch so aufgemacht werden da die Polizei oder Feuerwehr das ja damit gerechtfertigt hat das MIR irgendetwas hätte passiert sein können, allerdings hätten sie es nicht gedurft um dem HUND zu helfen.

Also wenn sie die Tür wegen dem Hund nicht einfach so hätten öffnen dürfen, dürfen sie ihn schon gar nicht behalten und müssen ihn dir wiedergeben bis bewiesen ist das er es wirklich schlecht bei dir hat, ansonsten ist es eine ganz eindeutige Unterschlagung. Bitte schalte unbedingt einen Anwalt ein und lass dir von Deinem Tierarzt und Zeugen bestätigen das es dem Hund gut geht. Sammel alle möglichen Papiere und zB auch Impfpass usw was belegen könnte das du deinen Hund gut versorgst und lass dir vom Anwalt helfen.

Das bei mir damals war echt heftig und ich war stinksauer und so unglaublich es klingt, genau so war es damals und ich hätte niemals gedacht das das so einfach geht, aber wie gesagt, "nur" wegen dem Hund hätten die beim ersten mal niemals die Tür öffnen dürfen!

LG, Püppi

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Also das ist ja wohl nicht wahr !! Ich arbeite seit Jahren im Tierschutz und weiß wie lange es manchmal dauert bis einer armen Kreatur wirklich geholfen wird. Da wird erstmal " Du Du " gemacht und dann gibt es ein paar Auflagen vom Amtstierarzt die dann hoffentlich auch nachkontrolliert werden. Aber ehe es zu einer Wegnahme kommt, so meine Erfahrung, dauert es ewig.

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JaninaGT

Hallo,

vielen Dank für die bisherigen unzähligen Antworten. Die Polizei hat mir an diesem Abend nur auf meine Handymailbox gesprochen, da ich noch auf der Arbeit war und mir darüber mitgeteilt, was passiert is bzw. was sie vorgenommen haben und dass sie Fotos gemacht haben und mir eine Anzeige schicken würden.

Zu dieser Zeit hatte mein Hund einen Nylonmaulkorb um, da er meine Möbel angeknabbert hat und meine ganzen Unterlagen aus den Schubladen gerissen hat in meiner Abwesentheit. Dieser Nylonmaulkorb erlaubte aber das Trinken, Fressen, Hächeln und auch noch Bellen. Darauf habe ich extra geachtet. Aber das wird mir vom Tierheim zusätzlich noch zu lasten gelegt, da die der Meinung sind, dass er es damit nicht konnte. Genauso wie mir das Tierheim zu Lasten legt, dass er ja keinen Befehlen befolgt......ich habe denen gesagt, natürlich.....er kennt den Befehl "Sitz", "Platz", "Nein", "Hier" und "Runter". Dann sagen die zu mir, ja aber er würde ja gar keine Hundeschule kennen und solche Begriffe wie "Bei Fuß" und so. Wobei ich mich dort echt frage, ist das deren Problem bzw. ist das ein Pflichtprogramm???? Ich habe meinen Hund auch von Anfang an öfters frei laufen lassen....z.B. auf dem Feld vom Bauern oder ähnliches.....wo er trotz Huskyimage auch bis auf 1x immer zu mir zurück gekommen ist bzw. immer voller Freude ein paar Meter vor mir her gelaufen ist, dann stehen blieb und auf mich gewartet hat und nach mir geschaut hat, ob ich auch nachkomme.....

Ja, meine Mitbewohner des Hauses hatten mich wohl schon länger auf dem Kieker....

Soll ich denn nun erst auf die Anzeige der Polizei warten oder schon eher mit denen sprechen?

MfG

Janina

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Wenn es danach geht, das er angeblich nicht hört, müssten viele Hunde eingezogen werden, das ist kein Argument. Außerdem ist es ja wohl was anderes, ob ein Fremder was von dem Hund will oder der Besitzer.

Was den Maulkorb angeht, das ist eher ein Punkt den sie Dir anlasten können. Ich kann mir leider auch nur schwer vorstellen, das ein Hund damit trinken kann :( .

Irgendwo wurde hier geschrieben, das Du eventuell Prozesskosten Beihilfe kriegen könntest, um einen Anwalt nehmen zu können. Das würde ich an Deiner Stelle mal versuchen und dann mit einem Anwalt zur Polizei und zum Tierheim gehen.

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