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Copyright


caronna

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caronna

Ich habe mal versucht den Begriff Copyright ins Wiki einzubauen!

http://www.polar-chat.de/wiki/Copyright

ich brauch dringend Rückmeldungen (einschließlich rechtschreibfehler)

* ist das so verständlich?

* was fehlt?

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Nicht jede Schöpfung, ist auch Schutzwürdig.

schutzwürdig schreibt man doch eigentlich klein, oder?

daraus Abgeleitet

abgeleitet auch

Gibt es für die Abkürzung GNU auch einen "Begriff", wie für PD = Public Domain? Soll die Verlinkung GFDL auch gleichzeitig GNU erklären?

Werden Begriffe wie Gestaltungshöhe noch erklärt bzw. auf andere Seiten verlinkt, die diese Begriffe erklären?

Urheberrecht mit Urheber zu erklären halte ich persönlich für schwierig...vielleicht sollte man zumindest einmal einen anderen Begriff dafür verwenden oder das in Klammern erklären.

PD bedeutet das der Autor seine Rechte total abgibt.

müsste das nicht .. bedeutet, dass der Autor...heissen? und vielleicht auch eher vollständig abgibt statt total...

Das Deutsche Gemeinfreiheit entspricht dem nur begrenzt (s.o.)

müsste das nicht die heissen?

Nur der Autor darf das erlauben, er kann die Bedingungen stellen.

Welche Bedingungen kann er stellen?

Auch in Deutschland gibt es eine ganze Menge von Anwälten die aus Copyrightverstößen ihr Einkommen beziehen.

Ist das eine gesicherte Erkenntnis? Kann man das eventuell etwas weniger "provokant" formulieren.

Und wenn ich ehrlich bin, dann klingt das etwas sehr umgangssprachlich...das gilt allerdings für das komplette Resümee...welches übrigens in meinen Augen keines ist...weil es nicht den Inhalt zusammenfasst..

So...das war das war mir beim Überfliegen aufgefallen ist..

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lilith2k3
Gibt es für die Abkürzung GNU auch einen "Begriff", wie für PD = Public Domain?

GNU=GNU is not Unix=GNU is not Unix is not Unix=GNU is not Unix is not Unix is not Unix usw.

Ein rekursives Akronym halt - zufrieden? :D

Gemeint ist an der Stelle wohl die GNU Pulic License (kurz GPL) und die ist von der FSF=Free Software Foundation veröffentlicht worden.

In dem Zusammenhang wäre interessant gewesen, das Copyleft im Gegensatz zum Copyright zu erwähnen: Einmal GPL immer GPL! Was unter GPL veröffentlicht worden ist, bleibt immer frei - das gilt auch für abgeleitete Werke.

Zusätzlich sollte man erwähnen, das der Urheber das Recht besitzt, auch die Lizensierungsart jeder Zeit wieder zu ändern: Gestern CC morgen GPL oder was auch immer ...

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Wissenschaft und Kunst, sowie von geistigen

Vor "sowie" kommt kein Komma - nie! ;)

Eigentümlichkeitsgrad, bzw. eine

Da kommt auch kein Komma hin.

Jedermann

Gehört klein

Bedingungen weitergeben, z.B die Veränderung

Anstatt Komma Doppelpunkt

Falschbenutzer werden abgemahnt, was in der Regel über 1000 Euro kosten kann.

Der Satz gefällt mir gar nicht.

Auch zu umgangssprachlich.

Soo, mehr ist mir auf die Schnelle nicht aufgefallen. Zumindest nichts, was die anderen nicht schon entdeckt hätten ;)

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Fiona01

Huhu,

Das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber und kann nicht weitergegeben werden.
Das bekannteste ist GNU erschaffen für die Software (Linux als prominentestes Beispiel)

Wird in dem Fall "Bekannteste" nicht groß geschrieben?

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Wird in dem Fall "Bekannteste" nicht groß geschrieben?

In diesem Fall bezieht sich "bekannteste" auf das "Copyright" im voran gegangenen Satz.

Geht so in Ordnung.

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Milkey

Das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber und kann nicht weitergeben werden.

Der Urheber kann die Bedingungen der Verwendung und Weitergabe seines Werkes bestimmen, z.B die Veränderung verbieten, die Weitergabe an Dritte untersagen usw.

ist geschützt und darf nicht verwendet werden.

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Fiona01

Winnie ich würde es trotzdem groß schreiben, weil es das Substantiv ersetzt! ;)

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Hihi - Astrid. Nur weil Du es so schreiben würdest... :whistle

Gibt ja auch Leute, die anstatt "ß" jetzt alles mit "ss" schreiben, was aber auch nicht richtig ist ;)

Neneeee, das schreibt man schon klein.

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ähhmmm ... ich will da mal kurz dazwischen senfen :winken:

Viele meinen, ihre Werke mit dem Copyright schützen zu müssen, dass ist aber rechtlich gesehen ein "Schmarrn", da in Deutschland alle Werke eines Künstlers durch das Urheberrecht geschützt sind.

In Deutschland gilt das Urheberrecht als subjektiv-absolutes Recht und ist nur im Erbfall übertragbar (§ 29 Abs. 1, § 30 UrhG). Dem widersprechende Vertragsklauseln („Übertragung des Urheberrechts“) sind demnach nach deutschem Recht unwirksam.

Alles, egal ob Fotos, Texte, Lieder (Melodien), Bilder, Drucke oder egal was man künstlerisch erschaffen kann, unterliegt alleinig diesem Gesetzt und ist unantastbar und nicht weiter gebbar.

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