Zum Inhalt springen
Registrieren

Zweithund in Mietwohnung, darf der Vermieter es verbieten?


gast

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Anliegen, vielleicht kann ja jemand helfen :-)

Wir wohnen in einer gr. EG Wohnung, in einem 3 Fam. Haus. Wir haben einen Hund und unsere Nachbarn im 1. Geschoss haben 2 Hunde.

Nun haben wir vor uns noch einen weiteren Hund anzuschaffen.

Glaubt ihr, hier könnte es Probleme geben, wegen der Vermieterin?

Bin eigentlich der Meinung das sie uns den 2. Hund nicht verbieten kann, da unsere Nachbarn ja nun auch 2 Hunde halten dürfen.

(Inzwischen halten sie auch nur noch einen, da sich die beiden Rüden nicht mehr verstanden haben..)

Was meint ihr? Hat jemand mit sowas Erfahrung?

LG Lilli

Link zu diesem Kommentar
bibidogs

Hallo Lilli,

was steht denn in Eurem Mietvertrag?

Ich hatte mal einen Vermieter, der hat nur meine aktuellen Hunde aufgenommen, jeder weitere Hund hätte genehmigt werden müssen, stand auch so im Mietvertrag drin.

Link zu diesem Kommentar

Bei uns gabs keine Probleme. Ich musste nur die Zustimmung zum 2. Hund von allen Bewohnern des Hauses schriftlich festhalten. :yes:

Link zu diesem Kommentar

ja klar frag ich vorher, ich wollt nur mal eure Meinung hören.

Wir hatten unseren Hund schon beim Einzug.

Im Mietvertrag steht das man für Tierhaltung (ausgenommen Kleintiere) eine Genehmigung braucht.

Eine schriftliche Genehmigung für unseren jetzigen Hund haben wir allerdings nicht. Ob das nun gut oder schlecht ist...

Wir verstehn uns recht gut mit unserer Vermieterin, ich hoffe wir bekomm ein ok!!!!

Ganke für eure Teilnahme..

Link zu diesem Kommentar
bibidogs

Ich würde meine Hunde immer im Mietvertrag festhalten, da hat man leider schon viel zuviel gehört.

Wenn ihr mit eurer Vermieterin über den Zweithund sprecht, dann laßt Euch die Hunde schriftlich genehmigen. Ist immer besser!!

Link zu diesem Kommentar
sans_douleur

ALSO, generell muss die Vermieter fragen, da aber deine Nachbarin, mit der gleichen Vermiterin, auch zwei haben dürfen, müssen die bei euch besonders begründen warum die dürfen aber du nicht.

Sowas wurde auch des öfteren schon in Urteilen festgehalten, hab ich zumindest schon mal gelesen und im Internet findet man auch was dazu.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...