Zum Inhalt springen
Registrieren

Hamburger Hundegesetz


franco

Empfohlene Beiträge

Kein Platzverweis für Bello

Hamburgs neues Hundegesetz verunsichert die Bevölkerung - und verstößt gegen Tierschutz-Regeln. Auf einer Demonstration mit anschließender Lichterkette werben engagierte Herrchen und Frauchen morgen für Toleranz gegenüber Tier und Halter.

Sommer im Park - das war in Hamburg irgendwie mal anders. Die Rede ist nicht vom Wetter: Wer regelmäßig in den Grünanlagen spazieren geht, bemerkt bald eine seltsame Leere: Es sind kaum noch Leute mit Hunden unterwegs. Verunsichert durch eine rigide Hundeverordnung und verängstigt durch häufige Pöbeleien, ziehen sich vor allem ältere Hundehalter zurück. Und das hat ungeahnte Folgen: Wenn die Hundeleute fehlen, hört man immer häufiger von Spaziergängern und Joggern, gehen auch sie nicht mehr gern in die Parks - früher waren stets und bei jedem Wetter irgendwo Hundeleute in der Nähe und stellten einen Sicherheitsfaktor dar, jetzt fühlen sich viele ab Einbruch der Dämmerung zunehmend allein und damit unwohl.

Doch nicht nur die Parks sind leerer, auch der Ton gegenüber Hundehaltern ist rüde geworden: Vornehmlich ältere Menschen mit Hund werden angepöbelt, jüngere Frauen mit Hund sogar angespuckt. Das Thema Hund - emotional aufgeladen wie kaum ein anderes - polarisiert die Bevölkerung. Jeder so genannte Beißvorfall schürt Angst, sodass die Toleranz der Hamburger in puncto Hund verloren zu gehen droht. Auch wenn Hundebisse de facto extrem selten sind.

Ein Grund für allgemeine Verunsicherung: das in Vorbereitung befindliche Hundegesetz. Die neue Regelung, die Mitte September verabschiedet und Anfang 2006 in Kraft treten wird, basiert auf einem von den drei großen Parteien beschlossenen Eckpunktepapier und sollte eigentlich die Lage entspannen. Doch erst einmal wird da jegliche Freiheit verboten: Vorgesehen ist ein genereller Leinenzwang, von dem es selbst für Kleinsthunde nur mit Hundeführerschein und Wesenstest Ausnahmen gibt. Bei mehrfachem Verstoß kann das Tier beschlagnahmt, dem Besitzer ein Hundehaltungsverbot auferlegt werden. Gedacht als Handhabe gegen verantwortungslose Hundebesitzer, schüchtert das nun die Halter friedlicher Tiere ein - also die Mehrzahl.

Wie so oft haben die politisch Verantwortlichen das Ziel längst aus den Augen verloren. Denn Eckpunktepapier und geplantes Hundegesetz gehen an der Realität weit vorbei - das belegen ein paar simple Zahlen: Wenn 30.000 angemeldete Hunde (und es gibt tatsächlich weit mehr!) dreimal täglich eine Runde drehen und dabei im Schnitt jeweils fünf Menschen begegnen, macht das in einem Jahr 32.850.000 Spaziergänge mit 164.250.000 Kontakten zwischen Menschen und Hunden - 164 Millionen 250 Tausend, niedrig gerechnet. Dagegen weist die Beißstatistik 445 Vorkommnisse für 2004 aus. Allerdings: 243 dieser von der Presse gern so genannte "Beißattacken" fanden unter Hunden statt. Und die verbleibenden 202 Bisse gegen Menschen passierten überwiegend auf Privatgrund oder daheim in der Familie, nicht beim Gassigehen oder in öffentlichen Parks. Ob 32-millionenfacher Leinenzwang zur Vermeidung einer winzigen, wohl unvermeidbaren Zahl von Bissen angemessen ist? Die, nebenbei bemerkt, am häufigsten von Schäferhunden stammen?

Doch das Hundegesetz legt noch eins drauf: Vorgesehen sind Mitnahmeverbote bei Volksfesten, auf Märkte und in Grünanlagen. Klar, Hunde gehören nicht auf Hafengeburtstag oder Dom - aber der Platzverweis aus den Parks ist völlig absurd. Vordergründig bietet die Politik eine Lösung an: die Hundefreilauffläche. Gut 60 gibt es davon derzeit - es kommen also im Schnitt 500 Tiere auf eine solche, oft sehr kleine Fläche. Klar, dass hier kein Hund seinen Bewegungsbedarf stillen kann und Revierstreitigkeiten vorprogrammiert sind.

Hundeexperten unterschiedlicher Fachrichtung sind sich einig: Das geplante Hundegesetz lässt keine artgerechte Hundehaltung mehr zu, ja verstößt regelrecht gegen die Forderungen des Tierschutzes, Hunde müssen sich frei entfalten und soziale Kontakte aufbauen können. Die Kritik am Gesetz ist vielfältig, reicht vom bekannten Therapiehundeausbilder Michael Grewe über Altonas Propst Horst Gorski bis zum Bundesverband der praktizierenden Tierärzte.

Schluss mit Verunsicherung und Feindseligkeit in Parks, fordern jetzt engagierte Hundehalter: Mehr oder minder organisiert setzen sie sich für ein Miteinander in Hamburgs Parks ein und fordern dringend die Überarbeitung des Hundegesetzes - vor Gericht, das ist geprüft, hätte es ohnehin keinen Bestand.

Demo für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden: Freitag, 19. 8., 19 Uhr, ab Glockengießerwall/Hauptbahnhof, anschließend Lichterkette an der Alster. Hunde müssen angeleint und Kot entsorgt werden

taz Hamburg Nr. 7745

vom 18.8.2005,

(TAZ-Bericht),

Kay Dohnke

Link zu diesem Kommentar

Hamburger Hundegesetz: Politischer Aktionismus auf Kosten der Steuerzahler

[2005-08-09]

Die Hamburger Bürgerschaft wird Mitte September ein von allen Fraktionen getragenes Gesetz über die Haltung von Hunden verabschieden, dessen Umsetzung in wesentlichen Punkten nach Auffassung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) tierschutzwidrig und finanziell untragbar ist.

Grundsätzlich begrüßen beide Verbände die im Eckpunktepapier für das Hundegesetz vorgesehene generelle Kennzeichnungspflicht und Registrierung in einer Datenbank sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Entschieden abzulehnen sind jedoch die Kategorisierung von Hunden in Rasselisten und der generelle Leinenzwang für alle Hunde.

Neben den tierschutzwidrigen Einschränkungen eines generellen Leinenzwanges sind nach Ansicht beider Verbände auch die zu erwartenden Kosten für die Bereitstellung der geplanten rd. 80 Auslaufflächen nicht bedacht worden. So muss der Steuerzahler mit einmaligen und laufenden Kosten rechnen für:

1. Einzäunung von 80 Freilaufflächen à 4.000 qm = rd. 1,5 Mio Euro (belegbare Kosten für eine Freilauffläche v. 4.000 qm f. Zäune, Wege, Bänke, Abfallentsorgung etc. = 18.000 bis 19.000 Euro)

2. Gehälter für Sonderordnungsdienst (SOD) = 960.000 Euro/Jahr (mind. 80 Personen, ausgebildet im Ordnungsrecht und Umgang mit Menschen u. Hunden à 1.000 Euro/Monat)

3. 200 Lesegeräte für Mikrochips à 300 Euro = 60.000 Euro (ca. 100 Lesegeräte f. SOD, 100 Geräte f. Polizei, Veterinärämter etc.)

Ohne Berücksichtigung der Kosten für Einrichtung und Pflege einer zentralen Datenbank sowie für Pflege und Erhaltung der Freilaufflächen fällt im ersten Jahr somit eine Gesamtsumme in Höhe von mindestens 2,5 Mio. Euro an.

Angesichts der leeren Landeshaushaltskassen stellt sich die Frage, wie das Gesetz finanziert werden soll, zumal es ungewiss ist, ob das Gesetz in dieser Form vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben wird. Die Hamburger Bürgerschaft wird dies beantworten müssen.

bpt u. VDH appellieren deshalb an die Hamburger Bürgerschaft, die geplante Verabschiedung des Gesetzes zu verschieben. Das gibt Gelegenheit, nochmals über Maßnahmen nachzudenken, die sowohl tierschutzgerecht als auch finanziell tragbar sind.

(Quelle: ots)

Link zu diesem Kommentar

Eckpunkte zur Haltung von Hunden in Hamburg vorgelegt

Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit (BWG) hat heute Eckpunkte zur möglichen Neuregelung der Haltung von Hunden in Hamburg vorgelegt. Mit der Überarbeitung und Überführung der bestehenden Hundeverordnung in ein Gesetz möchte der Senat die Hamburgerinnen und Hamburger besser vor gefährlichen und unberechenbaren Hunden schützen. Zugleich soll für verantwortungsvolle Hundebesitzer eine artgerechte Haltung von Hunden in Hamburg auf eine klarere Grundlage gestellt werden.

Dazu hat die BWG unter Einbeziehung verschiedener Institutionen, wie etwa dem Tierschutzbeirat, sowie zahlreicher Anregungen von Bürgern, Eckpunkte für mögliche Neuregelungen zur Hundehaltung erarbeitet. Die Eckpunkte sehen als gesetzliche Maßnahmen insbesondere vor:

*

Eine Chippflicht zur eindeutigen Identifizierung der Hunde mit Anbindung an ein zentrales Hunderegister.

* Eine Haftpflichtversicherungspflicht zur einfacheren und umfassenden Schadensregulierung.

* Einführung einer generellen Leinenpflicht, gültig für alle Kategorie-Hunde. Verantwortungsbewusste Halter können sich durch einen Sachkundenachweis bzw. einen Wesenstest davon befreien lassen.

* Die bisherigen strengen Regeln für Hunde der Kategorien 1 bis 3 der alten Hundeverordnung bleiben bestehen;zwei Hunderassen werden neu zugeordnet bzw. ergänzt.

* Eine neue Hunde-Kategorie soll hinzukommen

*

Über die gesetzlichen Regelungen hinaus sollen

o

die Hundefreilaufflächen bis zum Sommer um 30 Prozent aufgestockt sowie

o

mit Züchtern und Händlern eine freiwillige Selbstverpflichtung vereinbart werden, mit dem Ziel, die Eignung des zukünftigen Hundehalters zu prüfen und/oder den Verkauf der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Gesundheitssenator Jörg Dräger, Ph. D.: „Mit diesen Vorschlägen für ein Hundegesetz ziehen wir die Konsequenzen aus den Bissvorfällen der vergangenen Wochen. Wir wollen damit einfachere und klarere Regelungen schaffen, um das Zusammenleben von Mensch und Hund in Hamburg auf eine sicherere Grundlage zu stellen. Zugunsten einer größeren Rechtssicherheit schlagen wir deshalb ein Gesetz anstelle der bestehenden Verordnung vor. Das friedliche Zusammenleben von Mensch und Hund in Hamburg ist unser Ziel. Das weitere Verfahren dafür soll in enger Abstimmung mit den parlamentarischen Gremien erfolgen.“

Bereits am gestrigen Tag wurde auf Einladung der Gesundheitsbehörde in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern von CDU, SPD und GAL Einigkeit über das weitere Verfahren und die Zusammenarbeit erzielt. Hierzu Gesundheitsstaatsrat Dietrich Wersich: „Ich begrüße die Bereitschaft aller Fraktionen, gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde neue Regelungen zur Haltung von Hunden in Hamburg zu treffen, sowie die Absprache über das weitere Verfahren. Es wurde vereinbart, die heute vorgestellten Eckpunkte als Ausgangspunkt für die parlamentarischen Beratungen zu nehmen. Ziel ist es, sich bereits vor der Sommerpause interfraktionell auf die Grundzüge einer gesetzlichen Regelung zu verständigen.“

Die Regelungen und ihre Alternativen im Einzelnen:

1. Hundegesetz

Mit der Überführung der Regelungen zur Hundehaltung in ein Gesetz soll Rechtsicherheit geschaffen werden, da rechtliche Bedenken gegen eine Regelung als Verordnung bestehen.

2. Chippflicht

Es soll eine generelle Chippflicht eingeführt werden, um alle Hunde jederzeit eindeutig identifizieren zu können. Voraussetzung ist die Einrichtung einer zentralen Stelle, in der die dabei anfallenden Daten zu Haltern, Hundesteuern und möglicherweise auch Verstößen gegen gesetzliche Regelungen registriert werden.

3. Haftpflichtversicherungspflicht

Vorgesehen ist auch eine generelle Verpflichtung der Halter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihre Hunde. Damit soll die Schadensregulierung verbessert werden.

4. Kategorien und Rassen

Es gibt vier Kategorien von Hunden.

* Beibehaltung der bisherigen Kategorie 1 (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier plus jetzt zusätzlich Bullterrier) und der bisherigen Kategorie 3 (zukünftig Kategorie 2, Hund hat sich im Einzelfall als gefährlich erwiesen). Die strengen Regelungen wie Haltungsgenehmigung, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie erhöhte Hundesteuer für diese Hunde haben sich bewährt. Der Bullterrier soll zukünftig in die Kategorie 1 übernommen werden, um eine Harmonisierung mit Bundesvorschriften zu erreichen. Eine Übergangsregelung ist vorgesehen.

* Änderung der alten Kategorie 2 (jetzt Kategorie 3, 11 Hunderassen): Ergänzung der bisherigen Rasseliste (Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Tosa Inu) um den Rottweiler. Grundsätzlich unterliegen Hunde dieser Kategorie Haltungsgenehmigung, Leinen- und Maulkorbpflicht mit Freistellungsmöglichkeiten (siehe unten).

*

Einrichtung einer neuen Kategorie 4. Dafür werden zwei Alternativen vorgeschlagen und im weiteren Verfahren geprüft

o

Vorschlag 1: in der Kategorie 4 werden Hunde ab einer bestimmten Größe (z.B. 50 cm Schulterhöhe) - unabhängig von der Rasse – erfasst. Damit würde der Tatsache Rechnung getragen, dass Bissverletzungen umso schwerwiegender werden, je größer die Hunde sind.

o

Vorschlag 2: die Bestimmungen der Kategorie 4 gelten für alle Hunde, die nicht von den anderen Kategorien erfasst sind.

5. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Mitnahmeverbote

Eine generelle Leinenpflicht gilt für alle Kategorie-Hunde. Ausnahmen (sieht unten) sind möglich, außer in bestimmten Bereichen (z.B. in Fußgängerzonen und Naturschutzgebieten).

Eine Maulkorbpflicht besteht für Hunde der Kategorien 1 und 2 sowie mit Ausnahmen für Kategorie 3 (siehe unten).

Es gilt ein allgemeines Mitnahmeverbote für alle Hunde z.B. auf Wochenmärkten, Volksfesten, Kinderspielplätzen und in Grün- und Erholungsanlagen auf Rasen-/ Wiesenflächen sowie Blumengärten.

6. Ordnungsmaßnahmen

Über die bereits jetzt bestehenden Maßnahmen soll z.B. die Anordnung eines generellen Hundehaltungsverbot oder des zwangsweisen Besuchs einer Hundeschule aufgenommen werden. Weiterhin sollen Mitwirkungspflichten der Hundebesitzer festgeschrieben werden. Dieses dient der Verbesserung der Vollzugsmöglichkeiten.

7. Gebühren

Es werden kostendeckende Gebühren erhoben.

8. Ausnahmen

Mit Sachkundenachweis bzw. Wesenstest können Halter sich von der Leinenpflicht (Kategorie 3 und 4) sowie der Maulkorbpflicht (Kategorie 3) befreien lassen.

Ausnahmen gelten grundsätzlich auch für bestimmte Diensthunde sowie Blinden- und Behindertenführhunde.

Zur Erläuterung:

Sachkundenachweis: Hiermit müssen Halter Grundregeln im Umgang mit dem Hund nachweisen (Gehorsam), z. B. gefährliche Situationen erkennen und angemessen reagieren.

Wesenstest: Die Prüfung des Hundes in Extremsituationen soll sein Aggressionsverhalten feststellen.

Außerhalb der gesetzlichen Regelungen soll die Anzahl der Freilaufflächen in Hamburg erhöht werden. Bereits kurzfristig könnten die derzeit bestehenden 60 Plätze auf 79 aufgestockt werden.

Zudem soll mit Züchtern und Händlern eine freiwillige Selbstverpflichtung vereinbart werden, mit dem Ziel, die Eignung des zukünftigen Hundehalters zu prüfen und/oder den Verkauf der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ersteres würde verhindern, dass Halter erst nach Kauf eines Hundes erkennen, dass diese Hunderasse nicht für sie geeignet ist, letzteres gäbe den Behörden die Möglichkeit zu prüfen, ob der neue Halter seinen Anmeldepflichten nachkommt.

Das weitere Verfahren

In einem Gespräch am 28. April zwischen BWG und Vertretern von CDU, SPD und GAL ist folgendes Verfahren verabredet worden: Die Eckpunkte sollen zunächst im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft (oder einem entsprechenden Unterausschuss) beraten werden. In diesem Rahmen soll auch eine Sachverständigenanhörung durchgeführt werden. Nach Auswertung der Anhörung und Erstellung eines Berichts wird eine Beratung in der Bürgerschaft noch Ende Juni angestrebt. Während der Sommerpause wird die BWG einen Gesetzentwurf erarbeiten, der dem Parlament spätestens Anfang September zugeleitet werden soll. Eine endgültige Bürgerschaftsbefassung ist für Ende September vorgesehen.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...