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Merkwürdige Vereinbarungen im Welpen-Kaufvertrag


theobald

Empfohlene Beiträge

Kann ein Züchter beim Verkauf eines Welpen folgende Zusatz-Vereinbarungen im Kaufvertrag treffen und sind diese verbindlich und rechtsgültig ?

-Der Käufer verflichtet sich zur nach geltenden Bestimmungen Nachkommen zu züchten...

-Aus dem Wurf geht ein Welpe kostenlos in den Besitz über oder der aktuelle Kaufpreis wird als Auslgeich fällig...

Freue mich schon auf Eure Antworten..

Gruss theobald

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Hallo Theobald,

herzlich Willkommen in unserem Forum =)=)=)

Ich such gleich mal die Unterlagen von unserer Züchterin hervor, vielleicht kann ich dir dann eine Antwort geben :)

Habt ihr denn schon den Welpen gekauft oder ist das noch in der Schwebe??

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Hallo Theobald, Herzlich Willkommen bei uns! =)

Magst du dich nicht unter *Sich besser kennen lernen* etwas vorstellen? ;)

Zu deiner Frage kann ich dir leider nichts sagen, habe zwei Hunde, die nicht vom Züchter, somit ohne Papiere sind, hab nur *Senfhunde*! :D

Aber hier sind einige Züchter, die dir bestimmt weiter helfen können! :)

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So,

habe nachgeschaut............also bei uns steht NICHTS von solchen Zusatz-Vereinbarungen drin :??? , wollt ihr denn überhaupt züchten, wenn Nein kann man das doch streichen,oder??

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Hallo Theobald,

HERZLICH WILLKOMMEN hier im Forum. :D

Habe schon öfter von solchen Vereinbarungen in den Verträgen gehört, ob sie rechtens sind weiß ich allerdings nicht. :Oo

Finde es eigentlich eine Unverschämtheit, immerhin wird es mein Hund den ich kaufe und ob ich züchten möchte oder nicht muß immer noch in meinem eigenen Interesse liegen.

Würde mich auf so einen Vertrag nie und nimmer einlassen. :(

LG Elke ;)

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Hallo Theobald, Herzlich Willkommen hier!

Also ich finde die Klauseln etwas kurios und fragwürdig. Wenn der Hund in Euren Besitz und Euer Eigentum übergeht, dann könnt Ihr mit ihm machen, was Ihr wollt - platt gesagt.

Die Freunde meiner Mutter haben einen supertollen Langhaardackelrüden vom Züchter gekauft. Der Züchter kam auch öfter vorbei und wollte, dass Cäsar mal deckt. Der Besitzer hat ihn aber später kastrieren lassen, weil Cäsar immer unerträglich war, wenn im Dorf eine Hündin läufig war. Der Züchter ist zwar fast aus dem Hemd gesprungen, aber was sollte er machen? Seitdem kam er nicht mehr.

Wenn Eure Klauseln gelten sollten, dann würde es ja heißen, dass Ihr eine Hündin einmal in selber Rasse decken lassen MÜSST und einen Welpen an den Züchter geben... und was macht Ihr mit den anderen Welpen? Finde ich unverantwortlich. Und was ist, wenn Ihr einen Rüden kauft? Sollt Ihr dann bei der Hündin eine Welpen klauen, um dem Züchter einen zu geben? Ich finde das mehr als merkwürdig und würde mich nicht auf Klauseln dieser Art einlassen, glaube ich.

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Hallo

danke für eure Antworten. Ich möchte eigentlich nicht allzuviel über die Geschichte reden die mir widerfahren ist nur soweit ich hatte einen Welpen von dem besagten Züchter gekauft. Durch einen tragischen Zwischenfall lief mir der Hund vors Auto...Der Züchter versprach mit daraufhin einen anderen Welpen aus dem gleichen Wurf als Ersatz was ja auch wirklich nett war. Das war 2 Montate nach dem Unfall. Den brachte er mir vorbei und ich war überglücklich und hatte mirch jeden Tag auf diesen Tag gefreut, da ich den Welpen schon aus dem Wurf kannte. Ich wollte damals unbedingt wieder einen Hund und war damals wie in Trance und habe nicht genau nachgelesen was im Vertrag stand und fühlte mich dann später auch irgendwie ziemlich überrumpelt und genötigt von dem Züchter. Eine Nachzucht hatte ich ohnehin geplant - die war im Sommer und jetzt fordert er plötzlich Geld von mir ein. Die Klausel im Vertrag war vorher nie angesprochen worden oder abgemacht worden und ich habe sie schlicht und weg Abends um halb zwölf überlesen. Habe ihm im Sommer einen Welpen angeboten, habe aber wochenlang nichts gehört. Den hätte er dann ja weiterveräussern können. Darauf ging er aber nicht ein. Ich finde eine solche Klausel eine Unverschämtheit und war damals zu blauäugig.

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jutti1357

Hallo theobald,

frag doch mal beim Verband von den Tierzüchtern nach,

was da so üblich ist - ich habe auch keine Ahnung.

Ich denke, es gibt auch einige "schwarze Schafe".

Ich finde die Klausel jedenfalls ziemlich unverschämt.

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Von solchen und ähnlichen Klauseln im Vertrag eines Züchters habe ich auch schon gehört, das käme für mich aber nie in Frage. Unser Züchter hat zwar auch sehr deutlich durchblicken lassen, dass er daran interessiert ist, dass wir unseren Rüden als Deckrüden einsetzen und uns einige Male zu Ausstellungen eingeladen, aber im Vertrag stand nichts dergleichen und wir hätten das auch nie unterschrieben.

Wir haben jedoch einen Hund gekauft, kein Ausstellobjekt... Wäre Skipper gesund, hätten wir ihn sicher angekört und decken lassen, aber er hat primäre Epilepsie und darum haben wir ihn mit 2 Jahren kastriert.

Du hast nun etwas naiv den Vertrag unterschrieben und dem Züchter einen Welpen angeboten, damit sollte der Vertrag erfüllt sein. Dass der Züchter den Welpen nicht akzeptiert hat, ist nicht dein Problem. Eine Geldersatzforderung kann er nur stellen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag so geschrieben steht (also wenn er den Welpen ablehnt stattdessen den Kaufbetrag erhält).

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hallo,

also ich bin (hobby-)"züchter" aber ich würde solche passagen niemals in meine verträge schreiben!

wenn jemand von mir / uns einen welpen bekommt dann kann ich z.b. von ihm "verlangen"

dass er den hund artgerecht hält oder bei evtl. ausstellungserfolge mir dieses kurz mitteilt.

ich kann ihn nicht dazu zwingen mit sein neue "lebensgefährte" ;) ausstelungen zu besuchen,

aber wenn, dann ist es doch für ein züchter schön zu wissen dass "seine" welpen erfolgreich sind... oder? :)

jemanden vertraglich zu zucht zu zwingen und dann auch noch für die (kostenlose)abgabe von

welpen zwingen... nein, sowas darf nicht sein!!!

der der sowas macht, ist kein züchter sondern bestenfalls nur ein ´vermehrer´!

vizsla-grüße

anti

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