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Entsetzt - nach angeblichem Unfallwurf wieder Welpen!


_Shiva_

Empfohlene Beiträge

Soweit ich gelesen habe muss man eine Lizens erwerben um zu züchten und das kostet ne stange Geld! !
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=60954&goto=1247542

Nö, muss man nicht.

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Na toll ne ganz moderne ... züchtet "Designerdogs" :Oo

Also ich hab grad gelesen, dass es da ne Unterscheidung zwischen gewerbsmäßiger Hundezucht und gewerblicher Hundezucht gibt.

Ich denk mal wenn dann fällt sie unter die gewerbliche Hundezucht und nicht unter die gewerbsmäßige, aber ab wann man gewerblicher Züchter ist und nicht aus Liebhaberei züchtet hab ich noch nicht verstanden. :think:

http://dalmiparadies.de/media/download_gallery/Microsoft%20PowerPoint%20-%20Steuern%20und%20Hundezucht.pdf

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Micky-Maus

Wieso geht das in diesem Falle eigentlich nur um die Anzahl der Würfe, und nicht um die Menge des Geldes, was "erwirtschaftet" wird? Ich kenn mich ja leider mit so gewerblichen Dingsen gar nicht aus, aber irgendwie muss man doch da sicher auch was ans Amt abtreten, wenns ne bestimmte Summe überschreitet... :???

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Wieso geht das in diesem Falle eigentlich nur um die Anzahl der Würfe,

Ist leichter zu überprüfen, denke ich, vor allem die Anzahl fortpflanzungsfähiger Hündinnen ist einfach zu überprüfen.

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schnauzis

Für das Finanzamt gilt es als gewerbliche Hundezucht, wenn man regelmässig wiederkehrend Würfe aufzieht und mindestens drei zuchtfähige Hündinnen hat. Davon sind auch ordentliche, organisierte Rassehundezüchter betroffen, die mindestens drei Hündinnen halten. Und zu diesen Hündinnen zählt auch die einjährige noch nicht zur Zucht verwendete Nachwuchshündin (ist ja schon zuchtfähig) genauso wie die 13jährige nicht kastrierte Seniorin.

Wer da ins Visir des Finanzamtes kommt muss alle seine Einnahmen und Ausgaben belegen, ob er eventuell über den Freibetrag Gewinn macht und damit steuerpflichtig ist. Bedeutet eine Buchhaltung, die Aufwand bereitet - sonst schätzt das Finanzamt und dann wirds erst recht teuer.

Auch interessiert sich für solche Vermehrer (genau wie für ordentliche Züchter mit mindestens drei Hündinnen) das Veterinäramt. Dort guckt man bei unangekündigten Kontrollen ob die Haltungsbedingungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das kann Auflagen bedeuten, die Kosten verursachen oder sogar eine Beschränkung der Anzahl der gehaltenen Hunde.

LG Heike

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Muss man als "Züchter" mit regelmäßigen Würfen dann nicht einen Sachkundenachweis haben? Ist halt die Frage, wie viele Hunde die tatsächlich haben und wie viele Würfe.

Das hängt glaube ich auch vom Bundesland ab. Und eben davon, ob sie als gewerbsmäßig oder nicht eingestuft werden können...

Dass das ziemlich daneben ist, steht wohl außer Frage....

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schnauzis

Meines Wissens nach ist es bisher nur gesetzlich festgelegt, das die Betreiber von Tierpensionen und Tierheimen einen entsprechenden Sachkundenachweis benötigen, die Züchter oder Vermehrer benötigen so etwas von gesetzlicher Seite noch nicht.

LG Heike

Edit: Kann aber Auflage des Veterinäramtes sein, die Sachkunde durch regelmässige Fortbildung zu belegen. (Weiss ich von einem Züchter, der diese Auflage bekam, die er von sich aus aber so und so schon erfüllt.)

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Hallo Canim,

gewerbsmässige Züchter haben ihre Zucht als Gewerbe angemeldet und zahlen einmalig eine Gewerbesteuer (Z.B. 40.--) und sind ab 18.000.-- Einkommenssteuerpflichtig. Können alle Ausgaben/Ausfälle in Abzug bringen.

Hundezüchter, die kein Gewerbe anmelden zahlen ihre jeweilige, von der Stadt festgelegte Hundesteuer oder eine sogenannte Zwingersteuer (Pauschale). Die Zucht muss vorher bei der Stadt angezeigt und genehmigt werden. Auflagen sind zu erfüllen! Ausgaben/Ausfälle sind nicht abzugsfähig!

Mit 1-2 Würfen im Jahr deckt kein Züchter die laufenden Kosten und von daher wird eine solche Zucht, die ja nicht auf Gewinn ausgelegt ist, als Hobby anerkannt.

Die Stadt hat jedoch das Recht und das Privileg, das vom Züchter geführte Zwingerbuch einzusehen und damit eine Kontrolle durch zu führen.

Gruß Christa

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