wildwolf 11. Oktober 2010 Autor Teilen 11. Oktober 2010 Wie nennt sich dann die spezielle Versicherung? Übrigens sagt Google: div. Städte haben Ausnahmeregelungen Maulkorbpflicht für "im Bewachungsgewerbe eingesetze Hunde" widerspricht wiederrum der Pflicht?! Link zu diesem Kommentar
Cassya 11. Oktober 2010 Teilen 11. Oktober 2010 Letztendlich wird es eine Entscheidung des Arbeitgebers sein. Mein Hund wurde zusätzlich versichert...das ist keine Haftplicht...mir fällt es gerade nicht ein. Sie ist sozusagen ein zusätzliches Risiko und als solches versichert worden. Falls Dein Hund im Dienst einen Schaden anrichtet, ob nun mit Maulkorb oder nicht, ist die Firma dafür haftbar zu machen. Link zu diesem Kommentar
wildwolf 9. November 2010 Autor Teilen 9. November 2010 Sooo, habe jetzt mal Info eingeholt. Die Sachen laufen über die Betriebshaftpflicht und der Hund wird ohne Maulkorb geführt. Maulkorb wird dann interessant wenn der Hund Stoßkorbarbeit kennt Link zu diesem Kommentar
catalina 9. November 2010 Teilen 9. November 2010 sorry für das OT .... aber .... Was versteht man unter Stoßkorbarbeit? Link zu diesem Kommentar
wildwolf 9. November 2010 Autor Teilen 9. November 2010 Hier mal ein kurzes Video zum Aufbau Der Hund lernt mit dem Maulkorb das Stoßen des Menschen. Eine sehr effektive Arbeit im Wachschutz Link zu diesem Kommentar
catalina 9. November 2010 Teilen 9. November 2010 Danke, kann von hier aus leider keine Videos anschauen, muss ich dann bis heut abend warten. Link zu diesem Kommentar
schnauzis 9. November 2010 Teilen 9. November 2010 Maulkorbpflicht kann objekt- oder aufgabengebunden entfallen wenn der Hund zum Eigenschutz eingesetzt werden darf. Und das dürfen nur geprüfte Hunde ( mind. VPG A). Entnehmen kann man dies der objektgebundenen Dienstanweisung bzw. bei Veranstaltungsschutz der Einweisung. Darf der Hund zum Eigenschutz eingesetzt werden und es ist daher der Maulkorbzwag aufgehoben, so sind Bissverletzungen im Rahmen der Notwehr möglich und nur dann auch dadurch begründbar. Also muss immer eine Notwehr- oder auch Nothilfesituation vorhanden sein wenn der Hund eingesetzt wird. Besteht ein allgemeiner Maulkorbzwang und der Hund verletzt jemanden trotz Maulkorb, so muss auch eine Notwehr- oder Nothilfesituation vorhanden sein. Schäden werden immer durch den Arbeitgeber reguliert, können aber arbeitsrechtliche Konsequenzen ( oder sogar strafrechtliche) nach sich ziehen, wenn keine Notwehrsituation vorhanden war. Hunde im Sicherheitsdienst müssen also immer unter Kontrolle des Hundeführes sein. Ungeprüfte Hunde (ohne VPG-Prüfung) dürfen nur für Wach- und Meldeaufgaben (als Biosensor) eingesetzt werden, geprüfte auch zum Eigenschutz. LG Heike Link zu diesem Kommentar
wildwolf 9. November 2010 Autor Teilen 9. November 2010 DAS ist doch mal ne Info, Heike! Danke! Link zu diesem Kommentar
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