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Darf Vermieterin es verbieten, dass mein Hund in den Garten pinkelt?


smilebabe

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smilebabe

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir wohnen in einem Mehrfamilien zur Miete. Unter uns die Vermieterin im Rollstuhl (sie kann nie in den Garten), über uns ein älterer Herr, der den Garten auch nie benutzt.

Wir sind hier ohne Hund eingezogen. Vermieterin hat dann einem Hund zugestimmt und auch die Gartennutzung weiterhin erlaubt. Somit haben wir den hintern Garten abgetrennt das wir ihn nicht anleinen müssen und frei laufen kann. Da hat ihr aber auch nicht alles gepasst also haben wir uns eigentlich schon gar nicht mehr extrem viel im Garten aufgehalten.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, darf Sie mir verbieten das mein Hund in Garten pinkelt wenn ich z.B. Wäsche aufhänge?

Versteht mich bitte nicht falsch!

Wir gehen regelmäßig mit ihm Gassi und sein großes Geschäft erledigt er eh nicht im Garten weil wir das ja selbst nicht wollen.

Es sind nur so Ausnahmefälle wo wir mit ihm in Garten gehen, z. B. wenn er Mitten in der Nacht mal muss, dann ist es halt bequemer ihn einfach in den Garten zu lassen.

Darf sie das so einfach verbieten? Wenn ja, dann können wir ja gar nicht mehr in den Garten den wir auch mit gemietet haben?!

Wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte.

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Auskunft könnte Dir der ortsansässige Mieterverein geben.

Geht dort mal vorbei, nehmt den Mietvertrag mit und hört, was die sagen.

Alleine wegen einem guten Mietverhältnis würde ich das Gespräch mit der Vermieterin suchen und alles abklären und schriftlich festhalten.

Nützt nichts, wenn ihr nur auf Eurem Recht herum pocht.

Gruß Christa

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smilebabe
Ich denke schon, dass sie es darf und ich kann diesen Wunsch auch verstehen ......

Ich könnte das verstehen wenn jemand anderen den Garten noch nützen würde. Und ich könnte es verstehen wenn er da jeden Tag hinpinkelt aber das ist ja nicht der Fall!

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Aber gegebenenfalls zieht ihr mal aus. Pipi macht ziemlich schnell ziemlich hässliche gelbe "Löcher" im grün. und dasmuss die Vermieterin ja dann wieder extra pflegen.

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Aber gegebenenfalls zieht ihr mal aus. Pipi macht ziemlich schnell ziemlich hässliche gelbe "Löcher" im grün. und dasmuss die Vermieterin ja dann wieder extra pflegen.

Wie pflegt man die eigentlich richtig?

Wir haben die ja grad auch durch Jack im Garten...

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vorallemdingen erholen lassen :D

Im Sommer dann die Fläche mit einer rasenharke etwas auflockern und rasendünger drauf.

vorbeugend (so macht mein Mann das, ist Galabauer) eine Pipiecke mit Rindenmulch anlegen oder direkt, wenn der Hund gepieselt hat, großzügig Wasser drauf, dann ist es nicht soooo schlimm.

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schnauzis

Wenn ich es richtig verstehe habt Ihr den Garten bzw. einen Teil davon schon ohne Genehmigung der Vermieterin eingezäunt. Klar, dass da ein Vermieter schon mal sauer reagiert.

Es hört sich für mich so an als ob ihr den Hund dort laufen lassen wolltet ohne dies vorher mit der Vermieterin abzusprechen.

Ich würde noch mal das Gespräch mit der Vermieterin suchen. Ihr erklären, dass der Hund nur unter Aufsicht in den Garten kommt. Darauf hinweisen, dass ihr daran arbeitet, dass der Hund nicht in den Garten uriniert oder kotet, dass aber vorerst noch Unfälle passieren können.

Dann steht der Gartennutzung mit Hund sicher nichts im Wege.

Natürlich solltet ihr dann den Hund nicht mehr zum sich Lösen in den Garten lassen - lieber eine andere Stelle ausserhalb des Grundstücks dazu aufsuchen.

Passiert es trotz regelmässigen Gassigehens und guter Beaufsichtiguing, so dem Hund klar rüberbringen, dass der Garten nicht zum Urinieren geeignet ist. Er gehört Euch und nicht dem Hund, darf also auch nicht markiert werden. Wenn ihr das konsequent klarmacht, so wird der Hund bald das Urinieren im Garten sein lassen. Der Frieden mit der Vermieterin sollte wichtiger sein als den Hund schnell mal in den Garten zu lassen, damit er sich dort löst.

LG Heike

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Mal ehrlich: ihr habt eine Vermieterin, die Hund erlaubt, Gartenbenutzung erlaubt, Zaun ziehen geduldet hat und für euch ist es ein Problem, dass sie es nicht prickelnd findet, dass euer Hund in den Garten macht?

Vielleicht geht ihr mal in euch und denkt darüber nach, was ihr für ein Glück mit der Vermieterin habt, statt sich darüber aufzuregen

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smilebabe
Wenn ich es richtig verstehe habt Ihr den Garten bzw. einen Teil davon schon ohne Genehmigung der Vermieterin eingezäunt. Klar, dass da ein Vermieter schon mal sauer reagiert.

Es hört sich für mich so an als ob ihr den Hund dort laufen lassen wolltet ohne dies vorher mit der Vermieterin abzusprechen.

Das hast du falsch verstanden. Unser Hund durfte von anfang an in den Garten. Und eigentlich ist das ganze Gründstück abgezäunt und hat ein großes Tor wg den Autos usw. Das Tor ging kaputt und die Vermieterin wollte es nicht reparieren lassen wg den kosten.

Also haben wir eine Lösung gesucht. Wir wollten die reperatur zahlen weil wir das Tor ja zu machen wg dem Hund, das wollte sie nicht. Dann wollten wir ein kleinen Gartentor bauen für den hinteren Garten und hätte dann da auch die kosten getragen. Aber ihr hat alles nicht gefallen.. weil was sollen die Nachbarn denken?!

Dann haben wir es einfach nur abgetrennt durch ein Zaunteil das wir nur hinmachen wenn wir im Garten waren zum Grillen oder so.

Sie hat dann aber auch eingelegt und hat es durch eine kleine Mauer abtrennen lassen. Ohne das wir da wirklich bescheid gewusst haben.

Also durch die Geste zeigt sie ja auch wieder das sie generell nichts gegen den Hund hat.

Nur gegen das 1mal im Monat hin urinieren von ihm.

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