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Steuermarke tragen Pflicht?


iceteaa

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Bei uns ist auch Pflicht die Steuermarke dabei zu haben.

Nachdem Aika 2mal ihre Marke verloren hat, habe ich sie am Schlüsselbund. Also hab ich sie immer dabei.

Allerdings hab ich für die 2 neuen Marken keinen Cent bezahlt. Hab gefragt was ich zahlen muß und sie meinte nur wir haben noch genug hier liegen *g* fand ich klasse !!!!!

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bärbel02

Bei uns gibt es schon seit Jahren keine Steuermarken mehr.

Die waren der Gemeinde wohl zu *teuer* :Oo

@Iceteaa

Wenn Du im Saarland einen Hund aus dem Tierheim holst, ist dieser 1 Jahr von der Steuer befreit. Adoptierst Du jedoch einen Hund aus dem *Nichtsaarland* guckst Du in die Röhre ?!?

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Hi

Bei uns geht das so das bestimmte Hunde aus dem Tierheim steuerfrei sind und sogar verpflegungs frei das heist, das Tierheim kommt für Arztkosten und für Futterkosten auf.

Aber das sind meistens halt nur sehr schwer vermittelbare Hunde.

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Bei uns in der Gemeinde ist Steuermarkenpflicht, trotzdem trägt Jule keine. Das Gebimmel am Halsband geht mir auf die Nerven.

Ich habe die Steuernummer im Kopf und wenn mich jemand fragen würde, kann ich sie ihm sagen!

Bin bis zum heutigem Tag noch nie kontrolliert worden.

Wahrscheinlich ist das in Großstädten was anderes, aber bei uns auf dem Dorf!! :)

LG Conny und Jule

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Das stand heute im Stadtblättchen

Hundesteuer

Nach der Hundesteuersatzung beträgt die Hundesteuer für jeden gehaltenen Hund 70 Euro jährlich. Werden von einem Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuersatz für jeden zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von dem Haltern gemeinsam gehalten.

Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar eines Jahres für jeden an diesem Tag gehaltenen Hund , der über drei Monate alt ist. Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach deiesem Zeitpunkt gehalten so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.

Wer einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, bei der Stadtkämmerei anzuzeigen.

Wird die hundehaltung nach Beginn des Steuerjahres beendet, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats der Stadtkämmerei unter Rückgabe der Steuermarke mitzuteilen. Ist der Hund veräußert worden, sind gleichzeitig auch Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Die hiernach zu Anmeldung verpflichteten Hundehalter werden gebeten,d ie Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Stadkämmerei vorzunehmen.

Zuwiderhandlungen bezüglich der Anzeigepflicht müssen als Ordnungswidrikeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen.

Ich bin mal gespannt wann die wieder rumrennen und die Hunde bzw. Hundehalter kontrollieren ob auch alles angemeldet ist....

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