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Umgangsrecht - was ist das Beste für den Hund??


jakomaho

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Hallo ...

also ich empfinde es so, "Frauchen 1" möchte ihr Recht auf den Hund nur ausüben, um "Frauchen 2" ja, irgendwie wehzutun aus welchen Gelüsten auch immer!? Sie hat sich ja vorher auch nicht besonders um den Hund gekümmert.

Es ist schlimm, dass Tiere hier immer noch als "Sache" behandelt werden!

Vielleicht hilft es ja, wenn sich ein außenstehender Dritter mal intensiv mit "Frauchen 2" unterhält, ihr klarmacht, was es für den Hund bedeuten würde ... Denn an erster Stelle trifft es denjenigen, der sich überhaupt nicht wehren kann und der am meisten darunter leiden wird - den Hund!

Wenn sie wirklich etwas für den Hund über haben sollte, dann muss sie es doch einsehen, dass es so, wie sie es sich vorstellt, überhaupt nicht gehen kann.

LG

Cindy

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hm...ich seh das genau anders...Frauchen 2 will doch den Hund nur in ihrer Freizeit usw.

Ich finde sehr wohl, dass Frauchen 1 ein Recht darauf hat den Hund auch zu betreuen, wenn sie nicht arbeiten muss....zum Beispiel..

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Kugeltroll

puhh... das hört sich so an als würde zu mindest eine der beiden so nach dem Motto aggieren: ich habe aber recht, und wenn du?s nicht glaubst dann halt eben mit juristischer Gewalt. Super! Außerdem könnte da noch eine ganze Menge Eifersucht mit im Spiel sein, die auf dem Rücken des Hundes ausgetragen wird :(

Egal welches Frauchen den Hund bekommt, aber eine von beiden sollte aus Liebe zum Hund, den Hund gehen lassen. Es macht keinen Sinn den Hund hin und her zu packen ... nach diesem mal hier und mal da Prinzip. Hunde lieben zwar alle ihre Menschen, aber sie brauchen auch ein festes Umfeld, sprich sie wollen wissen wo sie hin gehören. Luke z.B. ist ganz viel mit mir bei meinen Eltern und deren Hund, er bleibt auch immer dort wenn ich mal keine Zeit habe oder irgendwo hin muß, wo ich ihn nicht mitnehmen kann (so 2-3 mal im Jahr für 1-2 Tage). Er liebt meine Oldies und deren Hund und freut sich auch immer wenn wir dort hin fahren. Man könnte also meinen das er sich dort wohl und halbwegs zu Hause fühlt... allerdings entspannt er sich erst so wirklich wenn wir wieder in meiner Bude angekommen sind. Wenn er über Nacht dort war ist er am nächsten Tag immer völlig fertig, so als ob er kaum geschlafen hätte. Zu Hause ist zu Hause und zu Hause ist wichtig! Wie soll so ein Hund der immer nur von der Einen zur nächsten Person gepackt wird, wissen wo sein zu Hause ist? Ich bin daher immer dafür, vorrausgesetzt der Hund hat ganz objektiv gesehen zu beiden Besitzern das gleiche gute Verhältniss, dass der Hund in seinem bereits bekannten zu Hause bleibt.

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Achso... ich wollte noch hinzufügen:

Zu dem Thema gibt es eigentlich nur zweierlei Möglichkeiten (weil du anfangs fragst, was ist das beste für den Hund und was das juristische angeht):

1. Die beiden entscheiden wirklich zum Wohle des Hundes, also: Was ist für ihn das beste. Dann sollten die beiden aber nicht aus Egoismus entscheiden, sondern WIRKLCIH mal überlegen, was für den Hund das Beste ist und notfalls eben auch zurückstecken.

2. Wird weiter juristisch und nach Gesetz entschieden, wird sicherlich NICHT zum Wohle des Hundes entschieden, sondern eben 50/50. Denn wie hier schon öfter angedeutet wurde zählen Hunde als Sachen.

Und, so hart es klingen mag, wird z.B. über einen Kühlschrank auch nicht entschieden, wo er dann am besten aufgehoben ist. (wie gesagt... nur vom REIN RECHTLICHEN gesehen!!! - ich weiß das hört sich krass an, aber ich denke mal man versteht, was ich meine bei diesen, wenn auch übertriebenen, Vergleich).

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Hm...ich seh das genau anders...Frauchen 2 will doch den Hund nur in ihrer Freizeit usw.

Ich finde sehr wohl, dass Frauchen 1 ein Recht darauf hat den Hund auch zu betreuen, wenn sie nicht arbeiten muss....zum Beispiel..

Ich denke mal, Cindy hat im ersten Satz die Namen der beiden Frauchen verwechselt. ;)

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Abgesehen davon das ein Hund kein Gegenstand ist der beliebig hin und her gereicht werden kann ist es auch unfair von "Frauchen 2" das sie sich in ihrer Freizeit nach Lust und Laune die Früchte geniest, die "Frauchen 1" mit ihrer Arbeit mit dem Hund gesäät hat.

Soll heißen, sie hat nie einen Fuß mit dem Hund in die Hundeschule gesetzt, will aber davon profitieren das er dort gut ausgebildet und von Frauchen 1 gut erzogen wurde.

Wer sich so wenig um ein Tier kümmert wie sie das getan hat, hat auch keinen Anspruch auf seine Freundschaft. Ganz einfach.

Sie hat mit ihm vermutlich nie einen Fuß in die Tierarztpraxis gesetzt, erhebt aber den Anspruch darauf mit einem fitten, gesunden Hund die Wochenenden und Feiertage zu verbringen. Wenn sie denn mal Bock auf ihn hat. Dem Bericht nach zu schließen ist das auch nicht immer der Fall, sondern nur gelegentlich. So jemand hat einfach die Flossen von einem Hund zu lassen, weil das Interesse nicht ehrlich ist.

Unter anderen Umständen würde ich Frauchen 2 vorschlagen, sich im TH nach einem anderen Hund umzuschauen der ein Zuhause braucht. Aber unter den gegebenen Umständen wäre ich beruhigt wenn sie davon ein für alle mal Abstand nehmen würde und alle Hunde der Welt von sich selber verschont.

Wenn ihr wirklich was an ihm liegen würde, wäre ihr klar das er zu ihr wenn überhaupt nur wenig Bezug hat und würde ihn daher bei ihrer Ex Partnerin lassen.

Ich würde Frauchen 1 empfehlen das sie sämtliche Hudesteuerbescheide ( er ist doch auf sie angemeldet?), Tierarztrechnungen, Rechnungen von der HUSchu, Versicherungspolicen und einfach alles schriftliche den Hund betreffend zusammen zu nehmen und dem Anwalt vorlegen. Vielleicht lenkt er dann ein, denn eigentlich ist die Forderung auf Umgang mit dem Hund von Frauchen 2 nicht haltbar. Wahrscheinlich weiß er das insgeheim auch, aber solang die Mandanatin ihn schön bezahlt wird er schön an dem Fall dranbleiben.

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uuups ... hab Frauchen 1 und 2 verwechselt! War natürlich umgekehrt gemeint! Sorry! :o

Also nochmal, das "böse Frauchen" soll auf den Hund verzichten, dem Tier zuliebe!!!

So, jetzt sein richtig .........

Gruß

Cindy

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jakomaho

dank an alle und für alle antworten!

wie ja schon geschrieben, das ganze geht nun schon ne weile....... nachdem sich frauchen 2 seit märz net mehr um den hund gekümmert hat, dachte frauchen 1 ja, dass es bei frauchen 2 klick gemacht hat............

aber leider kam dann vor ca. drei wochen das schreiben von anwältin von frauchen 2 mit klageerhebungsankündigung zur regelung des umgangsrechtes...... mal ganz nebenbei, diese anwältin hat selber einen hund - da kann ich persönlich nur den kopp schütteln, dass dann so ne umgangsforderung bei heraus kommt

leider wurde bei den beiden nix, aber auch absolut nix geregelt, was bei ner trennung passiert, das ist aber hier net wirklich relevant, mir geht es nur um den hund,

alle, die geschrieben haben, frauchen 1 sollte ganz auf den hund verzichten, meint ihr das wirklich ernst? findet ihr es wirklich egoistisch, wenn sie der meinung ist, dass sie nach 2,5 jahren intensiver zeit mit dem hund net auf den hund verzichten möchte? :???:???

der hund kommt von ner privaten familie, ohne auflagen soviel ich weiss!

ist keineR im forum unterwegs, der ne praktikable lösung parat hat, so dass es vorallem dem hund gut geht? meint ihr wirklich, dass es nur hopp oder top gibt???

grübelnde grüße

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Jasminx

die Frage ist doch, zu wem fühlt sich der Hund mehr hingezogen.

Beispiel, unsere Hunde, sind unsere Hunde aber, ich bin die Bezugsperson

für Beide, sicher lieben die Hunde meinen Mann aber man kann ganz klar

erkennen, das ich hier die Rudelführerin bin.

Es ist ein Unterschied, ob mein Mann mal ein paar Tage weg ist,

da trauern die Hunde zwar, aber wenn ich mal nicht da bin, kann

man bei Beiden feststellen, das sie wenn ich fehle Futterverweigern etc.

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ist keineR im forum unterwegs, der ne praktikable lösung parat hat, so dass es vorallem dem hund gut geht? meint ihr wirklich, dass es nur hopp oder top gibt???

Ich kann für mich sagen ja, ein anderer Weg wäre für den Hund inakzeptabel.

Aus meiner Sicht hat diese Klage keine Aussicht auf Erfolg, wenn Frauchen 2 sich seit März (!!!!) nicht mehr mehr um den Hund gekümmert hat und jetzt auf einmal auf dem Rechtsweg auf Umgang mit ihm klagen will ?!?:[?!? .

Aber unter diesen Umständen ist es angebracht das Frauchen 1 sich auch einen Anwalt nimmt der ihre Sichtweise vertritt. Das kann einfach nicht angehen. Das muss doch der verbohrteste Richter erkennen das es der Klägerin nicht um den Hund geht, sondern darum ihrer Ex Freundin so viele Scherereien wie möglich zu machen. Das ist dermaßen herzlos das es schon fast bestraft gehört :[:heul::[ .

Ich bin für Frauchen 1, fertig aus :prost::band

Sie ist diejenige die scih von Anfang an und nicht erst nach einem Jahr um den Hund gekümmert hat, sie ist diejenige die Freundschaft mit ihm geschlossen hat, sie ist diejenige die ihre Zeit mit ihm verbracht hat, sie ist diejenige von der der Hund gelernt hat was er heute kann, sie ist diejenige von der er sein Futter bekommen hat, sie ist diejenige die ihm nach einem nassen Spaziergang das Fell getrocknet hat und was weiß ich noch alles!!!!!!

Reicht das nicht :????!? ?

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