MaryB 19. Januar 2013 Teilen 19. Januar 2013 OriginalbeitragIch habe einen Zeitungsartikel gelesen wonach die DNA Analyse Unklarheiten aufwirft und Experten sich nicht sicher sind ob es sich eindeutig im einen Wolf handelt !!! Von daher hätte ich mir einen Freispruch gewünscht bzw. Nur eine Strafe wegen ev. unterlassenen Nachsuche. Soweit ich weiß möchte er in Revision gehen. Grüße Alex Die DNA hat eindeutig gezeigt, dass es ein Wolf war. Habe es heute in den Nachrichten gehört, bin aus dem Westerwald und habe alles hautnah mitgekriegt, der Abschuss war bei uns im Nachbarort. Das ganze ist eine riesen Schweinerei und dem alten Sack gehört der Jagdschein entzogen. A.....l.... Gruß Mary Link zu diesem Kommentar
Gamenes 19. Januar 2013 Teilen 19. Januar 2013 Äh ok na dann ist das die ganze Sache klar. Kommisch das die andere Zeitung das geschrieben hat Grüße Alex Link zu diesem Kommentar
gast 19. Januar 2013 Autor Teilen 19. Januar 2013 Ich finde den Link nicht mehr, aber irgendwo habe ich gelesen, dass der jagdschein Futsch ist..... Link zu diesem Kommentar
gast 19. Januar 2013 Autor Teilen 19. Januar 2013 Ja , Jagdschein aufgrund der Anzahl der Tagessätze im Eimer , da der Jäger dadurch im Sinne des Jagdgesetzes als unzuverlässig gilt. Verurteilt wurde der Knabe übrigens aufgrund der Tatsache , das er grundlos ein Wirbeltier erschossen hat .Wolf oder nicht-Wolf war für dieses Urteil belanglos. SEHR interessantes Urteil für alle Hundebesitzer !! Bezüglich dem Verstoß gegen das Naturschutzgesetzes kam tatsächlich die Unschuldsvermutung zu Tage , da es dem Herrn nicht nachzuweisen war , das er Kenntnis von der Existenz eines Wolfes in seinem Revier hatte...... LG jörg Link zu diesem Kommentar
MaryB 19. Januar 2013 Teilen 19. Januar 2013 OriginalbeitragJa , Jagdschein aufgrund der Anzahl der Tagessätze im Eimer , da der Jäger dadurch im Sinne des Jagdgesetzes als unzuverlässig gilt. Verurteilt wurde der Knabe übrigens aufgrund der Tatsache , das er grundlos ein Wirbeltier erschossen hat .Wolf oder nicht-Wolf war für dieses Urteil belanglos. SEHR interessantes Urteil für alle Hundebesitzer !! Bezüglich dem Verstoß gegen das Naturschutzgesetzes kam tatsächlich die Unschuldsvermutung zu Tage , da es dem Herrn nicht nachzuweisen war , das er Kenntnis von der Existenz eines Wolfes in seinem Revier hatte...... LG jörg Obwohl jedes Kind wußte, das in dem Waldgebiet seit Tagen ein Wolf umherschlich. Und ausgerechnet der Sack mit dem Jagdschein soll es nicht gewusst haben? Ich könnte kotzen.... egal, das Tier ist tot, egal ob Wolf oder Hund. Die 3500 Euronen zahlt der aus der Portokasse, der hat Geld wie Heu. Den Jagdschein kriegt er auch nach Ablauf einer Frist zurück, ich hoffe nur sein neues Jagdgebiet ist nicht hier im WW, dann hätte ich mit meinen Hunden keine ruhige Minute mehr. A......l.... bleibt A......l....., ob mit oder ohne Jagdschein. Da kommen die reichen Säcke aus den Städten und ballern hier in der Natur unkontrolliert ab was vor der Flinte läuft. Link zu diesem Kommentar
gast 19. Januar 2013 Autor Teilen 19. Januar 2013 Hi , möchte noch anmerken ,das der Jagdverband Rheinland-Pfalz beim Jagdverband NRW ( diesem ist der Verurteilte angehörig ) noch vor dem Prozeß , ein Disziplinarverfahren beantragt hat. Die Motivation liegt auf der Hand - dennoch - vor 20 Jahren wäre derartiges undenkbar gewesen. LG jörg Link zu diesem Kommentar
gast 19. Januar 2013 Autor Teilen 19. Januar 2013 Immerhin ein Anfang mit dem Urteil - wenn auch ein kleiner... Link zu diesem Kommentar
gast 19. Januar 2013 Autor Teilen 19. Januar 2013 Hm , Originalbeitrag Den Jagdschein kriegt er auch nach Ablauf einer Frist zurück,. Von einer Fristsetzung , ist mir nichts bekannt. LG jörg Link zu diesem Kommentar
Evchen 19. Januar 2013 Teilen 19. Januar 2013 OriginalbeitragJa , Jagdschein aufgrund der Anzahl der Tagessätze im Eimer , da der Jäger dadurch im Sinne des Jagdgesetzes als unzuverlässig gilt. Verurteilt wurde der Knabe übrigens aufgrund der Tatsache , das er grundlos ein Wirbeltier erschossen hat .Wolf oder nicht-Wolf war für dieses Urteil belanglos. SEHR interessantes Urteil für alle Hundebesitzer !! Bezüglich dem Verstoß gegen das Naturschutzgesetzes kam tatsächlich die Unschuldsvermutung zu Tage , da es dem Herrn nicht nachzuweisen war , das er Kenntnis von der Existenz eines Wolfes in seinem Revier hatte...... Ich hoffe, dass so eine Urteilsbegründung Konsequenzen hat und in Zukunft auch Katzen nicht einfach in einem Wald geschossen werden dürfen. Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden