Zum Inhalt springen
Registrieren

Eigentümerversammlung nicht korrekt


Mandarine

Empfohlene Beiträge

Mandarine

Hallo ihr Lieben,

jetzt "traue" ich mich mal euch nach eurer Meinung zu fragen.

Ich bin Besitzerin von zwei kleinen Hunden (Chis). Seit gut zwei Jahren wohne ich mit meinen Partner zusammen in seiner Eigentumswohnung. Wir leben im Erdgeschoss, 2 weitere Parteien über uns. Unsere Terrasse gehört zu unserer Wohnung, der Garten ins Gemeinschaftseigentum von uns und einer weiteren Person.

Leider ist diese Person (A) recht schwierig. Ihr gehören die zwei restlichen Parteien, darum werden wir in jeder Eigentümerversammlung überstimmt. Es gibt eigentlich in jeder Versammlung immer etwas, was sie uns ankreidet, uns bevormundet usw. Ich muss ehrlich sagen, in den 10 Jahren als Mieterin hatte ich nie Probleme mit Nachbarn oder Vermietern. Aber seit ich mit in dieser Wohnung lebe... meine Nerven liegen langsam blank. Unzählige Kleinigkeiten kommen und gehen, können wir mit ihr auch klären. Aber ein Thema, das ihr euch sicher schon denken könnt, ist nicht aus der Welt zu schaffen.

A behauptet in jeder Versammlung, meine GEDULDETEN Hunde verunreinigen den Garten und wir würden nichts für die "Reinhaltung" tun. Wir besprechen dieses Thema regelmäßig, unsere Einwände werden aber nicht im Protokoll des Verwalters ( A hat im Moment noch Funktion des Verwalters inne, das werde ich aber nun anfechten) angegeben. Das Protokoll liest sich als währen wir die schlimmsten Hundehalter der Welt: Auszug: "Hundehaltung wurde nur geduldet, da eine ordentliche Hundehaltung und ein Gassigehen zugesichert wurden." Kann A überhaupt meine Hunde in unserer Eigentumswohnung dulden?

Ich kontrolliere jeden Morgen den Garten, da meine ältere Hündin tatsächlich öfters Nachts raus muss. Sobald ich einen Haufen finde, mache ich den natürlich weg. (Wobei diese Häufchen weniger sind als hinterlassenschaften von Katzen ;-) ) Ich hätte den ganzen Tag keine Ruhe, wenn ich befürchten müsste das A tatsächlich einen Haufen findet. Des öfteren haben wir darum gebeten einen Teil für die Hunde einzäunen zu dürfen, damit es einfach keinen Streit darüber gibt. Es müsste auch gar nicht so groß sein wie unser Prozentstz der Teilungserklärung. Das wurde noch nie im Protokoll erwähnt, auch nicht unsere Angaben über die Beseitigung des Kotes.

Mich schockiert diese Passage nun ein wenig, da ich denke das A dies braucht um vor Gericht etwas gegen meine Hunde zu tun. A hat so schon den ersten Eigentümer unserer Wohnung zum verkauf gebracht. Einmal hatte sie bemängelt meine Hunde bellen ununterbrochen. Als die Aufforderung eines Lärmprotokolles kam, wurde das Thema nicht mehr angesprochen.

Zu unserer Situation: Ich studiere, meine Hunde sind auf die Woche verteilt nur 3 mal 3 Stunden alleine (Nebenjob) sonst überall mit dabei. Wir gehen täglich 2 mal Gassi, zwischen 6 und 15 km (da ich gerne Halbmarathon laufe und die Natur liebe) Ich habe einmal eine Kamera laufen lassen, ob die Hunde in den 3 Stunden bellen. Doch die schlafen da auf der Couch. Auch wenn ich zur Türe reinkomme bellen sie nicht.

Ich werde meinen Hunden nicht verbieten im Garten zu spielen. Oft habe ich unsere Terrasse eingezäunt, damit sie sich unbehelligt darauf sonnen können, aber die Wiese lieben sie trotzdem. Nun überlege ich das letzte Protokoll beim Amtsgericht anzufechten. Was meint ihr? Haben wir eine Chance auf ein Stückchen eingezäunten Garten, oder soll ich abwarten ob sie uns anzeigt und den Garten so lange nutzen wie es eben geht?

Link zu diesem Kommentar
Fusselnase

Oje - das ist eine schwierige Kiste.

Wir haben auch so jemanden bei uns in der Eigentümergemeinschaft, aber die teile ich mir mit mindestens 30 anderen Eigentümern, von denen der Großteil O.K. ist.

(Ich habe mir neulich die Protokolle der letzten 20 Jahre durchgelesen, das war echt interessant!)

Ich frage mich immer, was solche Menschen bewegt. Du tust mir leid, wenn ich mir vorstelle, ich wäre dieser Person ausgeliefert, würde ich die Wohnung verkaufen und das Weite suchen.

Leider kann ich dir auch keinen Rat geben. Damit kennen sich hier aber bestimmt einige aus.

Die Frage ist auch, was passiert, wenn ihr das Protokoll anfechtet und Recht bekommt.

Aber abgesehen davon: Kann nicht in der Eigentümerversammlung darüber abgestimmt werden, ob Hundehaltung erlaubt ist und/oder ob sie in den Gemeinschaftsgarten dürfen?

Link zu diesem Kommentar
Mandarine

Wir werden die Wohnung auch verkaufen, aber erst in ein paar Jahren, wenn das Geld für ein Haus mit eigenen Garten da ist. :-)

Das Problem ist ja, das wir immer von ihr überstimmt werden. Sollte ich ansprechen das wir die Hundehaltung abstimmen wollen, dann wird die Hundehaltung von ihr verboten. Im Moment denke ich ist sie gütlig, da die Hunde seit zwei Jahren hier leben. Da die Hundehaltung auch nicht vorher verboten war (es liegen keine Protokolle vor) wird sie es da nicht so leicht haben. In unserer Wohnung selber kann sie es glaube ich auf gar keinen Fall verbieten, da nieman beeindrächtigt wird... Aber ich würde meinen Hunden ungern den Garten verbieten... :-( Sie lieben es in der Wiese zu liegen. Wenn die Terrasse eingezäunt ist, dann betteln sie ständig das ich sie in die Wiese lasse. (Die wir übrigens meistens Mähen)

Nun ja, wenn wir Recht bekommen sollten und uns ein kleines Stückchen Wiese einzäunen könnten, würde sie sicher Neues suchen, aber das ginge dann gegen uns Perönlich und nicht gegen meine Hundis. :-)

Link zu diesem Kommentar

Besteh darauf, dass das nächste Protokoll gleich während der Sitzung geschrieben wird, hinterher verlesen wird und unterschrieben werden muss. Wenn Sie das ablehnt wegen "keine Zeit zum mitschreiben" was auch immer, dann schlag ein Videoprotokoll vor. Vielleicht habt ihr eine Kamera - ansonsten sind die auch nicht so teuer. Falls auch das abgelehnt wird, gib zu Protokoll, dass Du die Protokolle verwirfst, weil sie unvollständig sind und besteh auf die Teilnahme eines Mediators. Wenn Du etwas sagst, sag im Nebensatz dazu, dass das ins Protokoll aufgenommen werden muss, da es wesentlich ist. Werdet selbst ungemütlich, die schikaniert euch schon viel zu lange.

Und behalte im Hinterkopf: Du bist keine Mieterin sondern ihr seid Eigentümer und tretet entspr. selbstbewusst auf.

Ansonsten: eine andere Wohnung?

Link zu diesem Kommentar

Du tust mir leid, solche Menschen können einem das Leben schwer machen. Ich würde auf ein sofortiges Protokoll bestehen, dass gleich unterschrieben wird. Und wenn möglich, verkaufe die Wohnung in ein paar Jahren, aber nicht an diese Frau. Ich bin so froh, mein eigenes Haus zu haben. Da kann einem der Nachbar zwar auch das Leben schwer machen, es geht trotzdem weniger beengt zu.

Was ich ganz wichtig finde, trete selbstbewußt auf, du bist auch Eigentümerin und hast deine Rechte.

Ich würde weiterhin die Hunde auf die Wiese schicken, mache die Hundehaufen weg und gut ist es.

Link zu diesem Kommentar
Mandarine

Vielen lieben Dank für eure Antworten. :-D

Nur, wenn ich dieses Protokoll das nicht richtig ist nicht anfechte, wird es doch als richtig gewertet, oder? (Es sind auch ein paar andere Punkte die A wieder zu seinen Gunsten geschrieben hat, die nicht mal angesprochen wurden, wie eine angeblich beschlossene Sache vom Gemeinschaftskonto etwas zu kaufen) Bei mir ist der Schluss nun erreicht. Ich habe sogar schon Trockner und Waschmaschine aus den Keller geholt um mich im restlichen Haus nicht mehr aufhalten zu müssen. (Um A nicht über den Weg zu laufen) Mich macht das langsam fertig. Es ist glaube ich Zeit zu handeln. Eine Kamera ist eine gute Idee, das wird sie 100pro ausschlagen. ;-) Ich habe ihr noch am gleichen Abend ein Schreiben übergeben in dem alle Punkte standen und sie gebeten das Protokoll so schnell wie möglich fertig zu stellen. Erst zwei Wochen später war es dann da. Ohne unsere Einwände...

Wir wollten eine Änderung einläuten, früher ging nur mein Partner zu den Besprechungen, das letzte Mal bin ich mit, als Zeuge. Das kümmert sie scheinbar nicht. Ein Anwalt meinte wir könnten sie generell anfechten, da sie ihrer Tätigkeit als Verwalterin nicht nachkommt, dafür aber von uns bezahlt wird. Ich würde nur gerne wissen ob ein Rechtstreit, der dann sicher ausartet, auch gegen meine Hunde, die Sache wert ist. :-/

Link zu diesem Kommentar
Mandarine

A kann unsere Wohnung nicht kaufen. A musste sie aus Geldnot verkaufen. Wir sind in As Augen glaube ich Störrenfriede im Haus. ;-) A wollte das gesamte Haus als Altersvorsorge vermieten, der Plan ging aber nicht auf. Das wussten wir aber natürlich noch nicht, als wir eingezogen sind.

Link zu diesem Kommentar
Fusselnase

Vielleicht hast du Recht, vielleicht habt ihr es ihr bisher zu leicht gemacht.

Viel verlieren könnt ihr ja eigentlich auch nicht mehr, inwiefern es sich dann allerdings negativ auf euch und vor allem auch auf die Hunde (schluck) auswirkt, kann man natürlich nicht sagen. Traut ihr ihr alles zu?

Link zu diesem Kommentar
Mandarine

Also meint ihr, Hunde auf die Wiese, A ignorieren, bis A halt selber vor Gericht geht um die Hunde zu "verbannen"?

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...