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§ 985 Herausgabeanspruch ...


Arctic

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Hallo!!

Ich brauche dringend Hilfe... ich habe mir vor etwas längerer Zeit bei mir in der Nähe ein kleines Huskybaby gekauft... Im nachhinein hat sich herausgestellt das u.a dieser Welpe aus Polen stammt und leicht krank ist, was mir diese Leute leider nicht gesagt haben. Aber darum geht es eigentlich gar nicht jetzt. Ich brauche Hilfe bei etwas viel wichtigerem. Da ich vermutete das meine Mutter eine Allergie hat auf den kleinen Welpen, weil sie sehr starken Ausschlag hatte, habe ich die kleine Hündin eigentlich nach vorheriger Absprache nur für 2 Tage!! zu einem Huskyzüchter gebracht, nur um zu sehen, ob die Allergie auch vom Hund kommt. Wir hatten ausgemacht( also mündlich ) das wir den Hund nach zwei Tagen wieder holen. Nun ist es so das die uns den Hund nicht mehr geben wollen, da der Welpe angeblich stark krank sei(was gelogen ist, da ich mit ihm 3 mal beim Tierarzt war), und der Züchter hätte das Recht den Welpen ''einzubehalten'' da er irgendein Dipl. Jur. Univ. ist was mich eigentlich nicht interessiert... Leider ist es schon ziemlich lange her jetzt und ich habe absolut nichts erreicht.. ich war bei der Polizei, beim Tierschutzverein, hab beim Veterinäramt nachgefragt. Ich habe Beweise, also so einen Art Kaufvertrag von dem ich den Welpen gekauft habe, 3 Tierarztrechnungen , aktuelle Fotos von der Zeit... leider konnte mir niemand weiterhelfen, aber alle sagten das dieser Typ absolut kein Recht hat diesen Welpen zu ''beschlagnahmen'' .. ich finde das für eine Frechheit das der sich sowas zu behaupten traut, nur weil er Züchter ist.

Ich weiß nicht was ich tun soll, ich kann den Hund nicht einfach da rausholen, abgesehen davon weiß ich nicht mal ob die den Welpen nicht irgendwo schon verkauft haben, oder was sie mit ihm gemacht haben.. ich weiß nichts, da man mit diesem Menschen nicht normal sprechen kann... Wie kann ich so schnell wie möglich meinen Hund da raus holen??

Ich habe in der Zeit einen Brief geschrieben an den Züchter, im alles erklärt, das er diese Rechte nicht hat, die er denkt zu haben, das ich bei Polizei , Rechtsanwalt ect. nachgefragt habe... Und da Hunde ja leider laut dem Gesetz als ''Sache'' gelten, gibt es dieses §

§ 985

Herausgabeanspruch

Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

In dem Brief habe ich ihm eine Meldefrist gesetzt, also eine Frist um mir meinen Hund wiederzugeben, leider kam nichts... ich vermute das der Brief sofort zerissen wurde, und er ihn nicht gelesen hat.

Was soll ich tun, bitte helft mir!!! Es hat sich übrigens rausgestellt das die Allergie nicht vom Hund kam, und ich den Welpen sehr gerne haben und behalten würde, aber ich habe nicht mehr viel Hoffnung.

Danke schonmal,

lg, Andreas

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Hallo und erstmal herzlich Willkommen hier!

Ich kenne mich in rechtlicher Hinsicht leider nicht gut aus, da kann Dir sicher noch jemand anderes hier konkreter weiterhelfen.

Aber mein Verstand sagt: Wenn jemand mein Eigentum behält, kann ich dann nicht mit der Polizei dorthin und denjenigen zur Herausgabe bringen?

Was haben sie Dir gesagt, ausser, dass der Züchter kein Recht dazu hat?

Gibt es Gesetze zum "Schutz eines Tieres", wenn es Grund zur Annahme gibt, dass es ihm nicht gut geht, die dieser Züchter für sich beansprucht?

Ich wünsche Dir viel Glück bei der Klärung und es wäre schön, wenn Du weiter berichten würdest!

Gruß Tanja

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Hallo Andreas,

auch von mir erstmal ein herzliches Willkommen.

Ich bin auch kein Jurist, aber wenn du per Kaufvertrag usw. belegen kannst, dass das dein Hund ist und auch dein Tierarzt bestätigen kann, dass der Welpe gar nicht schwer krank war, dann verstehe ich nicht warum die Polizei nichts unternimmt.

Hast du mal einen Rechtsanwalt kontaktiert, der dir vielleicht erklären kann welche Möglichkeiten du in deinem Fall überhaupt hast?

Bei dem Züchter, der den Welpen jetzt hat, handelt es sich aber nicht um den ursprünglichen Besitzer also Züchter, oder?

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Hallo und herzlich Willkommen hier, Andreas

ich würde auf jeden Fall noch einmal zu einem Rechtsanwalt gehen.

Der soll dem guten Mann noch mal einen deftigen Brief schreiben und auf Herausgabe des Welpen pochen.

Wenn Du belegen kannst, dass es Dein Hund ist , z.B. durch Tierarzt Rechnungen und Rechnung vom Züchter, dann seh ich keinen Grund warum Du Deinen Hund nicht zurückbekommen solltest.

Vielleicht musst Du eine Privatklage anstreben, aber das wäre mir die Sache(Hund) wert.

Also nicht zur Polizei, sondern zu Deinem Anwalt.

Halte uns bitte auf dem Laufenden. Viel Erfolg!

Viele liebe Grüße Muck und Pepples

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Aussie-Dame

Hallo, ich kenne mich da auch nicht so richtig aus, ich weiß nur, die Polizei geht nicht einfach hin und holt den Welpen da raus. Hierzu benötigen sie vom Amtsgericht eine Verfügung (mir fällt der richtige Name hierzu nicht ein).

Am besten ist wirklich, du setzt dich mit deinem Rechtsanwalt in Verbindung, der dich zunächst mal beraten kann.

Vielleicht erklärst du die Sachlage auch mal einem Gerichtsvollzieher. Er kann dir zwar nicht gleich helfen, aber dir sie Sachlage erklären und wie du vorgehen kannst. Aber ohne diesen Beschluss vom Amtsgericht können beide nichts machen.

Drück dir ganz feste die Damen, daß du deinen Welpen bald wieder hast.

Gruß

Heike

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Ach...ist das so??

Wenn einer mein Auto bei sich in der Garage "lagert", dann kann ich nicht hingehen und es mir wiederholen? Da brauche ich erst einen Beschluss?

Das soll mal einer verstehen....

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Florian

Hallo Andreas,

nach meinem beschränktem Wissen um solche Rechtssachen ist es wohl tatsächlich so, dass Du vor Gericht die Herausgabe Deines Hundes verlangen musst. Schon alleine weil der Züchter behaupten wird, dass es sein Eigentum wäre und nicht Deines - und solche Sachen klärt nur ein Gericht, nicht die Polizei.

Das einzige was die Polizei machen könnte ist, glaube ich, mit Dir zusammen zu dem Züchter hingehen und versuchen ein klärendes Gespräch zu führen. Einfach so den Hund beschlagnahmen können die auch nicht.

Viele Grüße,

Florian

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Catwoman

Hallo,

erstmal herzlich willkommen hier, auch wenn der Anlass kein freudiger ist.

Ich verstehe allerdings nicht so ganz, warum Du den Hund überhaupt zu diesem Züchter, den Du offenbar nicht kanntest, gegeben hast, und warum Du das nicht schriftlich / vertraglich irgendwie fixiert hast, aber das ist ja nun auch eh egal.

Trotzdem hättest Du gar nicht erst warten sollen, sondern sofort einen Anwalt konsultieren sollen, wozu ich Dir auch jetzt noch dringend rate!!!!!

LG!

Anja und Hundis

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Aussie-Dame

Cassaya: Hallo, das ist leider so. Das Problem hatte mein Mann auch schon. Nur mit einem Auto-Anhänger, welcher er rechtmäßig durch die Übernahme seines jetztigen Betriebes übernommen hatte. Der Vorbesitzer hatte auch mal den Anhänger in seine Garage geschoben, und behauptet es wäre seiner. Erst durch den Beschluß durch das Amtsgericht hatte der Mann den Anhänger wieder rausgegeben. Ich weiß jetzt nur nicht mehr, ob damals die Polizei dabei war, oder der Gerichtsvollzieher.

Die Polizei ist zunächst nicht befugt selbständig einzugreifen. Sie waren damals auch auf dem Grundstück und konnten den Hänger nicht aus der Garage holen.

Das es Blöd ist, weiß ich selber.

Gruß

Heike

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schnuffel1511

Hallo und ein lieber Gruß von einer, die in einer Rechtsabteilung arbeitet ;-),

ausschlaggebend ist hier im Vorfeld, was für eine Vertragsart beim Kauf des Hundes geschlossen wurde und was dort im Vertrag geregelt ist. Handelt es sich um einen Kaufvertrag, in dem das Eigentumsrecht auf euch übergegangen ist oder handelt es sich um einen Schutzvertrag, in dem z. B. der Züchter Eigentümer bleibt und ihr nur Besitzer seid?, ferner, ob irgendwelche zusätzlichen Klauseln im Vertrag enthalten sind, die den Züchter berechtigten, den Hund im Fall nicht artgerechter Haltung oder dergl. zurückzuverlangen. Am Ende hilft hier nur ein Anwalt und der Weg zum Gericht (Herausgabeklage). Hinzu kommt jedoch, dass es lange dauert, vor Gericht - wenn überhaupt - Recht zu bekommen und vor ihr dafür, sofern nicht rechtsschutzversichert, obendrein teuer bezahlen müsst. Gerichts- und Anwaltskosten liegen bei einem Streitwert von z. B. 1.000,00 EUR bei rd. 300,00 EUR. Die Verfahrensdauer dürfte ca. 1/2 - 1 Jahr dauern.

Eine Strafanzeige dürfte ebenfalls nicht viel bringen, da solche Verfahren in der Regel recht schnell eingestellt werden.

Ich habe nach 16 Jahren in diesem Job, den Glauben an Justizia schon lange verloren...

Traurig, aber Realität!

LG Tanja

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