Hund2014 19. Februar 2014 Teilen 19. Februar 2014 Hallöchen! Ich hätte eine für mich sehr wichtige Frage an Euch! Wer von Euch besitzt den Sachkundenachweis nach §11 des TierSchG? Ich habe im Internet folgende Seite gefunden, die mich sehr interessiert hat. http://www.koelnerhundeakademie.de/ffh/kurse/articles/Sachkunde.html Dort kann man diesen Sachkundenachweis nach §11 des TierSchG erwerben! Laut dieser Seite gehen die jeweiligen Lehrgänge z.B. im Sommer vom 26.-29.06.2014. Jetzt frage ich mich, da es ja nur 4 (!) Tage sind, ob in diesen 4 Tagen auch der Sachkundenachweis nach §11 des TierSchG erworben wird? Im Text dieser Seite steht, Preis: 320 € inkl. 19 % MwSt. inklusive Zertifikat Sachkunde Hundehaltung nach §11 TierSchG Optional: Zertifikat Sachkunde nach § 10 LHundG NRW 15 € Hat man demnach den Sachkundenachweis nach §11 des TierSchutzG wenn man an diesem Lehrgang teilnimmt (die 4 Tage) und besteht? Oder macht man diese 4 Tage den Lehrgang mit und geht erst später zu Prüfung? Wie genau läuft so ein Sachkundelehrgang ab? Man sitzt vermutlich als Gruppe zusammen! Macht man einen schriftlichen und / oder mündlichen Prüfung? Was umfasst diese Prüfung? Ja ich weiß, Fragen über Fragen! Aber ich finde genau zu diesen Fragen nichts im Internet. Über den Sachkundenachweis nach § 11 des TierSchG habe ich viel gefunden! Aber zu meinen Fragen leider nichts. Ich Bedanke mich schonmal für eure Hilfe. Link zu diesem Kommentar
gast 19. Februar 2014 Teilen 19. Februar 2014 das einfachste wäre doch wenn du diese Fragen mal dem Veranstalter selbst stellt ;-) Link zu diesem Kommentar
Silver-Runners 2. März 2014 Teilen 2. März 2014 ich habe diese Erlaubniss aber sie wird durch das zuständige Veterinäramt ausgestellt. Vorraussetzungen dafür sind entweder entsprechende Berufe (Tierarzt, Tierpfleger etc. ) oder eine Sachkundeprüfung beim Veterinäramt. Der o.g. Preis ist auch sehr hoch..kann nur empfehlen eine Erkundigung beim örtlichen Vet-Amt einzuholen Link zu diesem Kommentar
Gast 3. März 2014 Teilen 3. März 2014 Die Genehmigung nach §11 TSchG wird vom zuständigen VetAmt ausgestellt und hat auch nur in deren Bereich Gültigkeit. Link zu diesem Kommentar
Gast 3. März 2014 Teilen 3. März 2014 PS: Steht doch klar drin: Zitat: > Die bestandene Prüfung kann als Qualifikations-Nachweis für Hundehalter gemäß §11 Tierschutzgesetz gelten (Anerkennung durch LANUV NRW). < Ziitat Ende. Also, es kann als Nachweis der Sachkunde gelten! Ob dein zuständiges VetAmt dieses als Sachkunde anerkennt und daraufhin die Genehmigung erteilt, ist deren Sache. Link zu diesem Kommentar
Silver-Runners 3. März 2014 Teilen 3. März 2014 stimmt, dieses kleine Wort "kann" ist schon so eine Sache :-) Link zu diesem Kommentar
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