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Welpen zurückholen?


Schnullifax

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Schnullifax

Hallo liebe Foris,

ich hoffe, Ihr könnt helfen, vielleicht hat ja jemand eine Idee. Folgendes: Meine Freundin züchtet, sie hatte im Dezember einen Wurf, es waren drei Welpen zum Vermitteln. Es war nicht ihr erster Wurf und sie wählt immer sehr genau aus, zu wem die Hunde kommen. Alle wurden vermittelt. Eine Familie mit zwei Kindern, sie Lehrerin, er Schuldirektor also vernünftige Leute, denkt man. Nun ist es so, dasswir erfahren haben, dass der Hund gar nicht bei der Familie lebt, sondern bei der 80jährigen Oma, die total überfordert ist. Der Welpe ist ein sehr quirliges Exemplar. Die Oma hatte bis vor kurzem einen Hund, den sie gehen lassen mußte. Nun wollte sie unbedingt wieder einen Welpen. Da sie wußte, dass meine Freundin ihr keinen gegeben hätte, hat die Tochter den Welpen für sie gekauft. Die Nachbarn machen sich nun Sorgen um die Kleine, weil die Oma zu lange mit ihr spazieren geht, sie nicht erzieht und sie die meißte Zeit in die Box sperrt. weil sie so lebendig ist. Meine Freundin möchte den Welpen nun zurückholen, weil sie sich betrogen fühlt, der Welpe wurde an die Familie verkauft, nicht an die Oma. Es wurde auch ein Vertrag gemacht, den die Tochter unterschrieben hat. Was würdet Ihr tun? Mir blutet das Herz, ich kenne die Kleine seit der Geburt und es war von Anfang an klar, dass sie in erfahrene Hände muss. Und nun das!

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Rechtlich gesehen hat deine Freundin keine Chance, denn der "Käufer" kann den Hund auch einfach weiter verkaufen oder verschenken, denn er ist der Besitzer.

Kann man denn nicht mit der älteren Dame sprechen und ihr vielleicht einen Oldie aus dem Tierheim schmackhaft machen?

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m0nsters_mummy

NAja wenn ne Klausel im Vertrag ist das ein Weiterverkauf bzw. weitergabe nur in Absprache mit der Züchterin erfolgen darf ist es ein Vertragsbruch. Ich glaub ich hab sowas im Vertrag von meinem Züchter, ich bin mir aber nicht sicher.

Da könnte man evtl. ansetzen..

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Originalbeitrag

NAja wenn ne Klausel im Vertrag ist das ein Weiterverkauf bzw. weitergabe nur in Absprache mit der Züchterin erfolgen darf ist es ein Vertragsbruch. Ich glaub ich hab sowas im Vertrag von meinem Züchter, ich bin mir aber nicht sicher.

Da könnte man evtl. ansetzen..

Falsch...

So eine Klausel steht zwar in vielen Verträgen, ist aber das Papier nicht wert, da rechtlich nicht haltbar.....

Sorry, aber ihr werdet den Welpen nur über "Goodwill" zurück bekommen können, indem ihr mit der Dame redet und ihr ganz in Ruhe klar macht, dass das so nicht geht, dass der Welpe eine Nr. zu "groß" ist, zu viele Ansprüche hat in Puncto Bewegung, Auslastung, Erziehung.....

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dieDanij

Müsste das nicht unter "Vorrecht zum Rückkauf bei Weitergabe" gehen?

Also vor Weitergabe - ob käuflich oder verschenkt" ist der Züchter zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, den Hund zurückzukaufen.

Wenn eine entsprechende Klausel vorhanden ist, gut -> ab damit zur Familie.

Ansonsten bliebe der diplomatische Weg.

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Skita hat völlig Recht !

So eine Klausel steht zwar oft in den Verträgen, ist nach geltendem Recht allerdings unwirksam. Rechtlich zählt der Hund als "Sache" .

Mit dem Verkauf gehen somit alle Rechte ( auch das Recht zum Weiterverkauf) auf den Käufer über.

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Wie wäre es denn mal mit einem Besuch des Hundes und einem vernünftigem Gespräch mit den Leuten?

Vielleicht ist ja garnichts dran an den Gerüchten. Vielleicht ist der Welpe stundenweise bei der Oma damit er nicht alleine bleiben muß etc.

Versucht doch die Sache ersteinmal wirklich zuklären

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Aurora39

Ich würde auch sagen,erstmal schaun ob da überhaupt was dran ist,nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zielen auch wenns so wäre glaub ich ebenfalls nicht das man den Welpen so einfach zurück holen kann.

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Das Sinnvollste ist in Verträge eine angemessene Vertragsstrafe aufzunehmen.

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dieDanij
Originalbeitrag

Skita hat völlig Recht !

So eine Klausel steht zwar oft in den Verträgen, ist nach geltendem Recht allerdings unwirksam. Rechtlich zählt der Hund als "Sache" .

Mit dem Verkauf gehen somit alle Rechte ( auch das Recht zum Weiterverkauf) auf den Käufer über.

Hier muss halt nach Wortlaut des Vertrages unterschieden werden.

Vorkaufsrecht (Bedingung darf Käufer nicht benachteiligen) mit Vertragsstrafe in angemessener Höhe (darf wiederum keine Benachteiligung sein) -> man kann zumindest die Strafe durchsetzen. Das ließe sich - vermutlich - auch auf den Fall der Schenkung erweitern (Rückkauf zum aktuellen Marktwert).

Das sollte am besten vom Anwalt aufgesetzt sein, v.a. bei gewerblichen Verkauf.

Rechtlich wäre auch zu klären, ob der Hund überhaupt Eigentum der Oma ist?

Davon mal abgesehen:

Auf dem diplomatischen Weg erreicht man sicher mehr. Schließlich geht es um das Wohl des Hundes, oder?

Und für weitere Welpenverkäufe könnte man ja mal nen Anwalt fragen. Mir wäre der Punkt das Geld wert.

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