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Jagende Hunde immer an der Leine halten


Marlies27

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Miralinde

Natürlich reicht es schon wenn er hetzt hier wird es aber so dar gestellt der Hund hätte das reh Abgeschlachtet und ist deshalb gemeingefährlich!

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eve1973

Les dir den Artikel nochmal in Ruhe durch, das Reh wurde nicht "nur" gehetzt (alleine das geht schon gar nicht), sondern es war auch verletzt.

Egal wie, durch solch gedankenlose Hundehalter haben all jene Hundehalter ebenfalls Probleme, die ihre Hunde erzogen, ausgebildet und im Griff haben und sie verantwortungsvoll führen.

:wall:

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Miralinde
war seinem Frauchen abgehauen und hatte dann das Reh gejagt.

Steht da etwas das der Hund das Reh verletzte hat?

Dann hab ich das überlesen... dort steht nur das obige zitierte

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Etwas weiter höher steht ganz klar:

Hintergrund ist ein Fall mit einem gerissenen Reh.

[...] dass der Hund des Mannes in Wörrstadt (Kreis Alzey-Worms) das Reh so schlimm verletzt hatte, dass es von einem Jäger erschossen werden musste.

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Miralinde
Zeugen hatten beobachtet, wie der Hund des Mannes das Reh gehetzt hatte.

Immer noch keiner gesehen das der Hund es gerissen hat!

Woher will man das wissen. Vielleicht hat ein anderer Hund das reh gerissen vielleicht sogar ein anderes Tier...

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Originalbeitrag
war seinem Frauchen abgehauen und hatte dann das Reh gejagt.

Steht da etwas das der Hund das Reh verletzte hat?

Dann hab ich das überlesen... dort steht nur das obige zitierte

Ob "nur" gehetzt oder verletzt....Fakt ist, der Hund hat gejagt und dass der Halter mit Konsequenzen rechnen muss, finde ich absolut richtig

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@Miralinde:

Man sollte nicht vergessen, dass ein jagender Hund selber, oder aber das Wildtier auf eine Straße hetzen und dort einen Unfall verursachen kann. Das ist sehr wohl eine Gefahr für die Allgemeinheit - aber davon abgesehen gibt es eben Gesetze in Bundesländern, die keinerlei "Wenn" und "Aber" zulassen wenn es um die Einstufung als gefährlicher Hund zulassen.

Hund kann 15 Jahre und halb taub sein - wenn der Hund einen Menschen beißt (und dieser anzeigt) dann gibt es in SL-H Maulkorb-Auflagen.

Wenn ein Hund ein Wirbeltier tötet (und ich denke, der Richter/das Amt sah den Tod des Rehs als eindeutig durch diesen Hund verursacht an) und jemand zeigt es an, gibt es Maulkorb-Auflagen.

Ganz egal, ob "die Allgemeinheit" wirklich bedroht ist durch den Hund. Das ist eine "Isso-Regel".

Selbstverständlich ist es bei einem jagenden Hund mit einem Maulkorb ohne Leine nicht getan - und wenn man den Hund "nur" in verordneten Leinenknast bringt wäre dem Wild sicherlich schon genüge getan.

In RL-P ist das Hundegesetz ähnlich strikt:

§ 1:

[...]

Darüber hinaus gelten als gefährliche Hunde:

Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,

Hunde, die durch Ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,

Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und

Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

Allerdings kann in RL-P immerhin noch eine Ausnahme vom MK-Zwang erwirkt werden - die gibt es hier oben leider nicht :(

Folglich: solange das Gesetzt so wie es ist besteht, hat eine Behörde gar keinen Handlungsspielraum sobald eine Anzeige wegen Wild-Hetzens vorliegt. Von daher: besser den Hund gleich angeleint lassen, wenn man sich nicht sicher ist dass er a) nicht jagt oder B) auf Ruf/Pfiff etc sofort zurück kommt.

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Ein Jagender Hund ist noch lang keine gefahr für die Allgemeinheit.

Meinst Du nicht ernst,oder?

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Miralinde
Originalbeitrag

@Miralinde:

Von daher: besser den Hund gleich angeleint lassen, wenn man sich nicht sicher ist dass er a) nicht jagt oder B) auf Ruf/Pfiff etc sofort zurück kommt.

Das er dann zurück kommt würde ja auch nix bringen hat ja dennoch gehetzt ;)

Nun ja hier kann man nur eine Maulkorbbefreiung bekommen allerdings keine Leinenbefreiung daher kam für mich hier auch nie in frage einen SoKa zu halten.

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