gast 12. Mai 2014 Teilen 12. Mai 2014 Originalbeitrag Ich persönlich sehe das Problem nämlich nicht darin daß KIND HUND NICHT FÜHREN könnte , sondern eher darin, daß KIND HUND NICHT SCHÜTZEN kann... Für Kind und Hund sind meiner Meinung nach die ach so lieben Hunde der "Der tut Nix -Nachbarn" die wirkliche Gefahr... Genau exakt dort sehe ich auch das Hauptproblem! Ich habe auch schon als Kind die Hunde unseres Dorfes spazieren geführt. Aber damals stand nicht an jeder Ecke ein "Tutnix", der den "eigenen" Hund mal eben über gesemmelt hat oder ein zähnefletschender Agro-Dog...... Von daher denke ich, nicht das Alter ist entscheidend, sondern das Kind selber! (und die Umgebung...) Link zu diesem Kommentar
gast 12. Mai 2014 Teilen 12. Mai 2014 Kopfkratz - ich finde nix bei der Hanse Merkur darüber Weiß da jemand genaueres? Link zu diesem Kommentar
marysioux 12. Mai 2014 Teilen 12. Mai 2014 Hm, rein versicherungstechnisch fände ich das aber auch nicht soooo uninteressant... Wenn nix zu finden ist, kann das heissen, daß das Ding NUR über den Versicherungsnehmer (sprich Erwachsenem) funzt... Fremdführer (auch die eigenen, minderjährigen Kinder) würde/werde ich da echt gezielt anfragen (werd' ich glaube ich auch... )... LG petra Link zu diesem Kommentar
dieDanij 12. Mai 2014 Teilen 12. Mai 2014 Da muss man in die Hundeverordnung der jeweiligen Stadt/Gemeinde schauen. Die haben alle nochmal ihre eigenen Sonderregeln. Wenn man im Grenzgebiet lebt, lohnt sich auch der Blick in die HV der Nachbargemeinde. Link zu diesem Kommentar
Gast 13. Mai 2014 Teilen 13. Mai 2014 Wer die tatsächliche Gewalt über ein Tier ausübt, muss zwingend die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewährleisten können, d.h. jederzeit so auf das Tier einwirken können, dass Gefahren für Menschen und Sachen verhindert werden. In der Regel ist das nach StVO nicht unter 14 Jahren. Nach BGB ( §833 ) ist der Halter im Schadenfall dafür haftbar. Dazu gehört bei Fremdbetreuung auch, die entsprechende Sachkenntnis, sowie die körperlichen/geistigen Voraussetzungen sicher zu stellen. Im Einzelfall wird das sicher auch von der Art, Grösse, Gewicht des jeweiligen Hundes und der Reife des Jugendlichen abhängen. Link zu diesem Kommentar
caronna 13. Mai 2014 Teilen 13. Mai 2014 OriginalbeitragAber ich glaube kaum, dass irgendwo in diesem Lande ein 12-jähriger mit einem so genannten Kampfhund spazieren gehen darf. wieso? "Kampfhunde" (Bezeichnung ist fragwürdig) sind besser zu händeln als große Hundewie z.B Schäferhund, und zum tausendsten Mal: Wirkliche "KAmpfhunde" wurden zu iherer zeit auf absolute friedfertigkeit gegenüber Menschen selektiert. In NRW gibts den gesetzlichen Begriff "Kampfhund" nicht. nicht mal alle Gemeinden verlangen die Schikanesteuer. Link zu diesem Kommentar
gast 13. Mai 2014 Teilen 13. Mai 2014 Caronna... lies doch mal genauer: er war von SO GENANNTEN Kampfhunden die Rede. Da hat niemand irgendwelche Hunde als "Kampfhunde" bezeichnet..... Link zu diesem Kommentar
caronna 13. Mai 2014 Teilen 13. Mai 2014 deswegen je die Dibbelchen, ich reagier nun mal bei Erwähnung des Wortes was allergisch. Ich habe bisher noch keinen bösen kennengelernt, alle überaus freundlich. es gibt ja z.b Rassen die ein ähnliche Vorgeschichte haben wie Boxer und Staff. an n Boxer würde ich mich nicht so ohne weiteres rantrauen, zählt ja zu den Rassen die zu den Schutzhunden bzw Gebrauchshunde zählen, also schon vom Naturel eher ihr Pflicht erfüllen. Staff wäre genau das Gegenteil. Viele wollen nicht wahrhaben das der in GB zu den häufigsten Hunderassen zählt, gleichauf mit dem Goldie. Link zu diesem Kommentar
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