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Zurückbehaltungsrecht?


armer Hund

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armer Hund

Hallo Zusammen :(

wird leider etwas länger, ich hoffe jedoch, jemand kann mir etwas weiterhelfen.

unsere Nachbarin schenkte ihrem 16jährigen Sohn einen Hund (Zwergpinscher damals ca. 8 Wochen alt).

Sie verreiste für 6 Wochen (Urlaub) und überließ just den Hund ihrem Sohn. Der Sohn kehrte mit dem Tier alleine zurück.

Der Welpe war damals gestört, biss jeden und war auf die Katzentoilette konditioniert. Der Sohn kümmerte sich nicht um das Tier, der Hund war und sollte in der Zeit wie der Sohn in der Schule war alleine in der Wohnung verbleiben. Er bellte und jaulte das komplette Haus zusammen. Eine Dame, die auf den Jungen zu achten hatte willigte nicht ein den Hund während der Abwesenheit (Schule) auf den Hund aufzupassen. Die Mutter wusste dies, schaffte das Tier dennoch an.

Der Sohn war mit dem Hund heillos überfordert,der Hund verrichtete vor Angst sein Geschäft nicht draußen. So kotete er in seine Katzentoilette und die Wohnung. Die Wohnung sah entsprechend aus und stakt entsprechend. Der Sohn räumte die Wohnung nicht auf, der Hundewelpe wohnte im Dreck.

Da das Gejaule und rumgerenne war nicht erträglich und da der Sohn sich nicht kümmerte, brachte die Dame (Betreuerin) das Tier zu uns. Dem Sohn teilte sie das mit und wies in an, das Tier bei uns abzuholen. Dies tat er 6 Wochen nicht, fragte auch nicht danach. Der Hund hatte Würmer und entzündete Augen, was der Sohn auch nicht behandeln lies, somit mussten wir uns um das Problem zusätzlich kümmern.

Als die Mutter zurück kam, suchte sie uns nicht auf, wir sind auf sie zugegangen.

Sie wollte dem Vorbesitzer Geld für den Monat geben, wo der Hund bei "ihr" war und ihn zurück schicken. Ich erklärte ihr, dass ich Auslagen hatte und das dies auch Geld kostet (Pension+Futter+Tierarzt). Der Hund war massiv gestört und entwickelte sich bei uns sehr gut. Bei uns dauerte es 2 Monate, bis der Hund sich draußen beim Gassi Gang lösen konnte und noch einiges länger, bis dies an der Leine möglich war.

Die Mutter konnte meine Auslagen ca. 800 Euro nicht bezahlen. Da wo der Hund her kam konnte er nicht zurück, da er bissig war und ich mit den Kindern nicht vertrug. Es hätte dem Hund zudem erhebliche Leiden zugefügt, da wir die 4. Familie sind, wo der Hund in seinem Leben gesehen hat.

Um den Haussegen aufrecht zu erhalten, vereinbarten wir, dass der Hund bei uns wohnt, wir ihn "auf die Beine" stellen und sie einen Sachkundenachweis erbringen muss und man den Hund langsam an sie gewöhnt, zudem hat sie Steuer und Versicherung zu tragen und sich an den Tierarztkosten zu beteiligen.

Ziel war die Rückführung in die "chaoten" Familie.

Die Mutter wie der Sohn hielten sich nicht an die Vereinbarungen und meldeten ihn lediglich an und bezahlten die Tierarzkosten, wenn auch verspätet. Hatten kaum Kontakt, verschliefen Termine.

Nun möchte die Mutter das Tier bei sich für immer haben. Der Hund konnte keine Bindung zu der Mutter und dem Sohn aufbauen, hielten sich sich in den 6 Monaten genau 5x an die Termine. Die Mutter hat keinerlei Hundeerfahrung und der Hund ist rassebedingt nicht ein Hund für Anfänger. Der Hund hat sich komplett an uns gewöhnt und lebt fest in unserem Hunderudel. Wir hatten einen erheblichen Aufwand, aus dem gestörten Hund einen Hund zu machen.

Da ich nur auf meine Auslagen verzichtete, wenn sie Bedingungen erfüllt, berechete ich ihr nun meine Auslagen/Aufwändungen und setzte ihr ein Zahlungsziel. Diese ließ sie verstreichen, meldete sich nicht.

So meldete ich den Hund auf meinen Namen an. Nun bekam ich 20 Tage nach Zahlungsziel Post von einem Anwalt.

Welche Chancen hat der Hund?

Wie ist die Rechtslage? kennt sich jemand aus?

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  • armer Hund

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Die rote Zora

Blöderweise, wenn die Frau einen Kaufnachweis für den armen Hund hat und du keinen Überlassungsnachweis, dann wirst du ihr den Hund geben müssen.

Inwieweit du Kosten erstattet bekommst, wird das Gericht entscheiden.

Leider kann der Hund nichts dazu sagen, wo er lieber wäre, und da Hunde rechtlich immer noch als Sache gelten, wird auch entsprechend mit ihnen verfahren. :(

Ich würde dir gerne was anderes sagen, aber ich sehe schwarz für euch und den Hund.

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Ravenheart

Sehe ich leider auch so...

Es sieht nicht gerade gut aus...

Mensch, mir tut der Hund echt leid... :(

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armer Hund

Sie hatte auf meine "Rechnung" nicht reagiert. Ich schrieb, wenn sie der Zahlung der Aufwändungen bis Tag X nicht nachkommt, geht der Hund in mein Eigentum über,..

Sie hatte den Hund damals in Lebensgefahr gebracht, es war ihr egal, ob er an einem Stromschlag stirbt oder nicht. Nicht mal Geld für den Tierarzt hat sie dem Sohn hinterlassen.

Sie hat nicht einen Tag mit dem Hund zusammengelebt.

Habe schon das Internet durchwühlt und mal grob mit einem Anwalt gesprochen. Er meinte, sie müsse mich bezahlen, tut sie es nicht, habe ich ein Zurückbehaltungsrecht.

Dachte, eventuell hat ja jemand Erfahrung,...

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Sie hat Deine Leistung nicht bei Dir in Auftrag gegeben, oder?

Deswegen wirst Du da kaum drauf bestehen können. Ist doof und ungerecht, aber so ist es eben....

Wenn Du den Hund zurück behältst, kann sie Dich wegen Diebstahl dran bekommen.....

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armer Hund

Der Junge wurde aufgefordert, den Hund bei uns abzuholen, was er nicht tat. die Mutter kam auch nicht auf uns zu, ich bin auf sie zugegangen.

Dem Sohn, wie der Mutter war es klar, das sie bezahlen muss. Sie wusste, dass ihr Sohn mit dem Welpen nicht alleine klar kommt und wusste auch, dass die Betreuerin des Sohnes NICHT auf ihn aufpassen kann und wird. Somit hat sie grob fahrlässig gehandelt.

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Die Dame (Betreuerin) hat den Hund zu Dir gebracht und Dich gebeten, ihn zu versorgen, SIE ist Dein "Auftraggeber", Nicht die Halterin oder ihr Sohn.

Wenn, dann kannst Du Dich an sie wenden wegen der Unkosten.

Edit: ob man einer (rechtlich gesehenen) SACHE gegenüber überhaupt grob fahrlässig sein kann (also rein juristisch!), weiß ich nicht.

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armer Hund

da der Hund in der Wohnung randalierte brachte die Betreuerin den Hund zu uns. der Sohn wurde von ihr aufgefordert, den Hund noch am selben Tag bei uns abzuholen, was er nicht tat. Er hat sich 6 Wochen nicht gerührt.

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armer Hund

@ Skita: hier

Auszug Tierschutzgesetz §2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2.

darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3.

muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

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Das ändert doch nichts daran, dass DIE DAME (!!!), NICHT der Sohn Dir den Auftrag erteilte, Dich um den Hund zu kümmern.

Und der Auftragsgeber ist Zahlungspflichtig!

(Schlimm wird es dann, wenn die Besitzer sagen, sie hätten NIEMALS gewollt, dass der Hund Dir übergeben wird, jetzt ist er bissig und weiß Gott was sonst noch alles, sie wollen Schadensersatz! Kann durchaus passieren und sie könnten durchaus Recht bekommen! Juristisch...)

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