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Eigentumswohnung - neuer Hund - plötzlich Hundeverbot?!


JolieRocco

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JolieRocco

Hallo,

sorry, dass ich hier gleich mit so einem Sch... Thema in dieses Forum starten muss, aber ich brauch grad mal ein bisserl Rat....

Und zwar habe ich mir letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft (Besichtigung war damals mit meinem jetzt vierjährigen Chihuahua) und seit 3 Wochen haben wir einen Scheidungshund mit zu uns aufgenommen (Old English Bulldog Mix, 9 Monate). Nun habe ich eine Mail vom Verwalter erhalten, dass Bewohner der Anlage auf ihn zugekommen sind und ihm mitgeteilt haben, dass wir zwei Hunde haben. Anscheinend wurde aber in einer Eigentümerversammlung 1995 beschlossen, dass die Hundehaltung verboten ist. Dieser Eintrag steht allerdings nicht im Grundbuch (haben heute alles extra noch mehrfach durchgelesen) und das Protokoll der damaligen Versammlung hat der aktuelle Verwalter auch nicht.

Nun habe ich (leider jetzt erst) mit den Nachbarn gesprochen - die zwei unteren Parteien haben nichts dagegen, die beiden in der Mitte sind absolut dagegen (weil er bellt - das stimmt, er wufft ungefähr vier Mal täglich drei Beller) und mein direkter Nachbar auf der gleichen Ebene stört sich eigentlich fast nur daran, weil es eben verboten ist, Hunde zu halten.

Ich habe beide Hunde mit in der Arbeit und habe bisher nur ein kleines bißchen allein bleiben trainiert mit beiden (die Kleine macht das ja problemlos, der Große muss es noch lernen, ist ja erst noch ein Junghund, und dabei wurde eben gebellt (und ich musste warten mit dem Wieder-Reinkommen, bis beide ruhig waren - das waren ca. 7 Minunten insg.)).

Jetzt eben die Frage: Was können wir machen? Ich will den Dicken, für den wir jetzt schon die dritte Familie in seinem kurzen Leben sind, nicht wieder weiterreichen oder so. Das bei uns soll sein Zuhause auf Lebenszeit sein....

Dankeschön schon mal für Tipps oder Ratschläge oder irgendwie sowas...

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KleinEmma

Ich weiß nu nicht genau Bescheid, aber wenn das nirgends schriftlich geregelt ist, kann meiner Meinung nach niemand etwas dagegen unternehmen.

Vielleicht mit den beiden in der Mitte mal sprechen? So, wie sich das liest, ist der junge Hund ja kein Dauerbeller.

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JolieRocco

Genau das habe ich heute gemacht, als ich davon erfahren habe....

Der einen Partei ging's eben hauptsächlich darum, dass das eben verboten ist. Und zudem stört das Bellen. Heute Morgen hat er um 5 Uhr zwei Mal gebellt, keine Ahnung, ob er vielleicht was geträumt hat oder so - und neulich haben wir das alleine sein geübt, was für ein paar Minuten normalerweise schon ganz gut klappt, aber da haben die beiden es sich so für 7 Minuten in etwa so richtig gegeben.... Und ich stand direkt vor der Tür und musste ja warten, bis beide ruhig sind, dass ich wieder reingehen kann und so tu, als ob nix weiter wäre....

Und der anderen geht's eben auch um's Bellen, und weil sie ja auch keine Tiere halten darf, und weil sie extra auch erst letztes Jahr hier her gezogen ist, weil Tierhaltung verboten ist (sie hatte wohl in der vorherigen Wohnung Probleme mit anderen Mietern wegen deren Hund)....

Meine Befürchtung ist ja auch, dass die zwei unteren irgenwie was unternehmen könnten, was uns die Haltung den Großen untersagt. Wenn die irgendwie Unterschriften-Listen sammeln würden oder ähnliches... Und dann müssten wir eben meine frisch renovierte Wohnung wieder verlassen....... :(

Edit sagt: die eine Partei ist Rentner-Partei, das heißt, die sind eben den ganz lieben langen Tag daheim........ :o

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Towanda

Ich bin jetzt keine Juristin. Soweit ich weiss, ist darf es nach neuestem Stand der Rechtsprechung nicht zulässig, ein generelles Hundeverbot ausgesprochen werden.

Was nicht heisst, dass Hundehaltung im einzelnen nicht verboten werden kann, wenn er nachweislich die anderen Mietparteien stört.

Viel Glück.

Edit: die Tücken der deutschen Grammatik.

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JolieRocco
Originalbeitrag(...) Was nicht heisst, dass Hundehaltung im einzelnen nicht verboten werden kann, wenn er nachweislich die anderen Mietparteien stört.

...und genau da liegt der Hund begraben, glaube ich fast.... :(

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Pflegefelle

Wenn Du Pech hast, musst Du beide Hunde abschaffen oder eben ausziehen, was bei einer Eigentumswohnung etwas aufwendiger ist.

Hier gibt es interessante Infos dazu:

Haufe Recht

Stadthunde

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Wieso Grundbuch?

Dort wird ein Hundeverbot garantiert nicht eingetragen. ;)

Aber wennes irgendwann in einer Eigentümerversammlung einen Beschluss gegeben hat, muss der protokollarisch festgehalten worden sein.

LG

Renate

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Das ist ja furchtbar. Da kauft man sich für viel Geld eine eigene Wohnung und darf noch nicht mal einen Hund halten. Ein Grund mehr für das eigene Häuschen. So schnell würde ich das Handtuch nicht werfen. Du hast ja keine Dauerkläffer. Was ist wenn mal morgens um 5 ein Kind schreit. Gibt es dann ein Kinderverbot?

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