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Agila Tierkrankenschutz Exklusiv


Firehead

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Firehead

Nabend,

kennst sich jemand mit den Versicherungen aus ?

Ich habe folgendes Problem. Ich habe am 12.06.14 die oben genannte Versicherung abgeschlossen. In meinem Vertrag steht folgendes :

- Leistungen aus dem Vorsorgeschutz und aus Unfällen/Verkährsunfällen sind ab dem 12.06.14 geschützt.

- Für alle anderen Behandlungen beginnt der Schutz am 12.09.14

Jetzt hatte mein Hund am 27.06.14 einen größeren Gummiball verschluckt beim spielen. Da wir ihn nicht rausbekommen haben, wurde ihm der Ball in einer Tierklinik durch eine Operation rausgeholt.

Jetzt will meine Versicherung den Betrag von knapp 900€ nicht bezahlen mit dem Argument das die Behandlung innerhalb der Wartezeit erfolgte.

Weiß jemand was die mit Wartezeit meinen und gilt das nicht als Unfall so das sie den Betrag übernehmen müssen ?

MfG

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Nein, das gilt nicht als Unfall.

Unfall wäre, wenn der Hund die Treppe runter stürzen würde oder etwas ähnliches.

Wartezeit, ist die Zeit bis in den September, wenn der andere Schutz eintritt.

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Firehead
Originalbeitrag

Nein, das gilt nicht als Unfall.

Aber was ist es dann ?

Unfall wäre, wenn der Hund die Treppe runter stürzen würde oder etwas ähnliches.

Muss ich Dir zustimmen!

Wartezeit, ist die Zeit bis in den September, wenn der andere Schutz eintritt.

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Miralinde

Na Fahrlässiges verhalten. Hund hat unter eurer aufsicht oder eben nicht mit dem Ball gespielt und diesen Verschluckt... wäre der Ball nicht da hätte er ihn nicht verschluckt.

Wartezeit sind meist 3 Monate.

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Firehead
Originalbeitrag

Na Fahrlässiges verhalten

Was ist den daran Fahrlässig ? Ich kenne niemand der sein Hund 24 std im Auge hat. Jeder Sturz wäre zu vermeiden wenn ich aufgepasst hätte und ihn aufgefangen hätte oder wie ?

Hund hat unter eurer aufsicht oder eben nicht mit dem Ball gespielt und diesen Verschluckt...

wäre der Ball nicht da hätte er ihn nicht verschluckt.

Deshalb kann man das auslegen das es kein Unfall ist ? Wäre die treppe nicht da wäre es nicht zum sturz gekommen und somit ist es kein Unfall oder wie ?

Wartezeit sind meist 3 Monate.

Das steht auch so da, bei Krankheiten usw. aber nicht bei Unfällen

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Miralinde

Es gibt bälle die ein Hund nun mal nicht verschlucken können. Ist der Ball zu klein ist es fahrlässig. Die Treppe ist nun mal da den Ball kann man weg räumen.

Es ist so wie es ist. Es wird nicht bezahlt weil der Schutz erst ab September vorhanden ist.

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Ich kenn das nur von der Haushaltsversicherung: es kommt drauf an, ob man einen Gegenstand in Gebrauch hat:

Beispiel: Ich bin bei Freunden auf Besuch, sitze auf einem Sessel und der bricht unter mir zusammen --> Versicherung zahlt den Sessel nicht, weil ich den Gegenstand in Gebrauch hatte.

Beispiel zwei: Ich lehne mich an eine Glasscheibe, die zerbricht --> Versicherung zahlt die Scheibe nicht, weil Gegenstand in Gebrauch

Beispiel drei: ich gehe an der Scheibe vorbei, stolpere und taumle dabei gegen die Scheibe, diese zerbricht --> Versicherung zahlt, weil Unfall

Beispiel vier: ich bin bei Freunden auf Besuch, stolpere, halte mich am Sessel fest um nicht zu stürzen, dieser geht dabei zu Bruch --> Versicherung zahlt.

Umgelegt auf deinen Fall: der Hund hat (vermutlich) vorher mit dem Ball gespielt, somit hatte er ihn in Gebrauch und ihr hättet es verhindern können.

Hätte er ihn im Wald gefunden und sofort verschluckt, bevor ihr eingreifen konntet, würde die Versicherung vielleicht zahlen.

Aber aus genau dem Grund darf mein Hund nicht mit kleinen Bällen spielen, die er evt. verschlucken könnte. Ich hab auch schon von Fällen gehört, wo ein Hund erstickt ist, weil der Ball in den Rachen gerutscht ist und Hund keine Luft mehr bekommen hat. Insofern ist jedenfalls eine Mitschuld von eurer Seite gegeben und die Versicherung sicher im Recht.

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Firehead

Danke für den Beitrag, das sind gute Bsp.

Dann werde ich das wohl bezahlen müssen.

Werde aber trotzdem Morgen nochmal mit der Ärztin sprechen,

Da sie meinte die Versicherung muss das bezahlen da es als Unfall gilt.

Ps. So klein war der Ball gar nicht mit 14 cm Durchmesser.

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tamstar

Was ist das denn für ein Hund der einen 14cm Ball runterschlucken kann ?

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Oha - bei 14 cm hätte ich jetzt auch nicht damit gerechnet, daß der verschluckt werden kann :(

Schau mal, das habe ich in den AGB der Agila Versicherung gefunden:

Als Unfall gilt im Sinne dieser Bedingungen, wenn

das versicherte Tier durch ein plötzlich von außen auf das

versicherte Tier wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig

eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Hier zu finden: http://www.agila.de/templates/agila_1/pdf/0214/AGILA_AHKV_DE_0214.pdf

auf der 2. Seite, Punkt 3

Laut dieser Definition wäre euer Fall nicht als Unfall einzustufen.

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