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Scheibe eingeschlagen - und nun...?


Empfohlene Beiträge

Moin ,

bitte kein Emotionen -lastiges Pro - Contra-Gedönse !

Fakten und Erfahrungen - sonst nix !

Danke !

Mensch schlägt zur Rettung eines Hundes eine Autoscheibe ein .

Halter kommt danach hinzu.

Halter bestreitet Notlage des Hundes und erstattet Anzeige wg. der

zertrümmerten Scheibe.

Keine Zeugen für keine Seite vorhanden.

Und nu ?

Wer weiß ( guckstdu Wissen ;) ) was ?

Wer hat Erfahrungen ?

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Framework

Du bist dran wegen Sachbeschädigung - so oder so. Dass du Entschuldigungsgründe hattest, musst du in dem Fall nachweisen oder glaubhaft machen können.

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hunley9001

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. rät:

Bei Befreiung von Hunden aus aufgeheizten Autos Zeugen und Polizei hinzuziehen

Wer einen Hund in einem geparkten Auto sieht und eine Notsituation für das Tier erkennt, darf eingreifen. TASSO erklärt, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen und worauf besonders zu achten ist.

Hattersheim, 03.07.2014 – In jedem Jahr gibt es viele warme Tage, die Hund und Frauchen oder Herrchen gleichermaßen genießen. Frühlingshafte 20 Grad reichen aber bereits aus, um das Innere eines Wagens binnen Minuten auf extrem hohe Temperaturen aufzuheizen. Für jeden Menschen sind diese Gradzahlen selbst im Schatten viel zu viel – erst recht für einen Hund. Dennoch lassen viele ihr Tier im Auto zurück. Bereits der kurze Gang zum Bäcker oder in die Apotheke kann für den im Auto geparkten Hund zur Lebensgefahr werden.

„Feuerwehr und Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, dabei zu helfen, das Leben des Tieres zu retten.“

Folgendes sollten Sie dabei beachten:

Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.

Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.

Dokumentieren Sie den Vorfall, wenn Sie können, mit Fotos.

Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.

Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Wenn die Situation so eilig ist, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht vor allem bei der Beschädigung des Fahrzeugs walten zu lassen. Denn: Bei der Befreiung des Tieres wird unumgänglich fremdes Eigentum beschädigt. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und dabei weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen. Rechnen Sie jedoch damit, dass es dazu kommen kann, dass seitens des Fahrzeughalters Strafanzeige erhoben wird. Kommt es dazu, können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig. Der notwendige Polizeieinsatz jedenfalls geht nicht zu Ihren Lasten: Die entstandenen Kosten hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundebesitzer zu tragen.

Plakate und Infokarten zur Aufklärung

Für alle, die mitmachen wollen, über solch leichtfertiges Verhalten aufzuklären, stellt TASSO Plakate und Infokarten bereit, die Tierfreunde beispielsweise auf Parkplätzen an Supermärkten, Zoos oder Vergnügungsparks verteilen können. Das Material ist kostenlos und kann auf der TASSO-Website unter www.tasso.net/Hund-im-Backofen angefordert werden.

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MaramitJule

Wollte auch gerade Tasso zitieren..

Wenn Gefahr im Verzuge ist, darf man die Scheibe einschlagen.

Dann aber trotzdem die Polizei rufen.

Ansonsten erst die Polizei rufen und warten, dass die die Scheibe einschlagen.

Gefahr im Verzuge ist, wenn der Hund, das Kind, die Oma akut bedroht sind, von der Hitze geschädigt zu werden.

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Ich weiss zufaellig, dass es selbst Sachbeschaedigung ist, wenn Rettungspersonal vom Roten Kreuz eine Tuere aufbrechen, wenn sie eine hilflose Person dahinter vermuten. Nur wird der Schaden meist durch den Eigentuemer uebernommen und keine Anzeige erstattet...

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MaramitJule

Falsch.

Wenn Du Hilfe leistest, und ein wirklicher Notfall besteht, bezahlt das die Versicherung des Hilfebenötigenden.

Sonst wäre ich in meinem Job echt arm geworden.

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Ja, wenn ein echter Notfall besteht, nicht wenn nur der Verdacht vorhanden war und er nicht bestaetigt wurde. Und so wie ich es verstehe wird das ja im Falle des HUndes hier angefochten.

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MaramitJule

Selbst Tasso hat sich dazu geäußert, etwas über uns wurde deren Rundmail gepostet.

Im Endeffekt ist es natürlich immer Auslegungssache.

Daher immer dokumentieren, Datum,Uhrzeit, Foto der Situation und du bist abgesichert.

Klar sollte man erst mal versuchen, ob es auch anders geht.

Wenn dafür die Zeit ist.

Also ausrufen, Polizei etc.

Wenn die Zeit zu knapp scheint, darf man.

P.s. ich komm aus dem Rettungsdienst

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hansgeorg

Hey

Eine mögliche Vorgehensweise, zur Ermittlung entlastender Fakten und weiterführender Schritte.

1. Die Örtlichkeit, das Datum und die Uhrzeit des Ereignisses protokollieren.

2. Dazu die Örtlichkeit per Fotos und/oder Videos dokumentieren.

3. Herausfinden, welche Wetterbedingungen zu diesem Zeitpunkt (Zeitverlauf) vorherrschten. Z. B. direkte Sonneneinstrahlung, Auto stand schutzlos in der Prallen Sonne, alle Fenster waren geschlossen usw.

4. Hund zeigte durch starkes Hecheln und/oder Apartheid, das es ihm nicht gut geht.

5. Wie lange wurde gewartet (?) oder geltend machen, dass man selbst unter Schock stand, durch den Anblick des hilflosen und leidenten Hundes.

6. Vor allem, wie lange hatte es gedauert, bis der Besitzer des Wagens auftauchte.

7. In Erwägung ziehen, selbst Anzeige nach dem TierSchG, gegen den Fahrzeughalter/Fahrzeugführer, wegen Tierquälerei zu erstatten, wenn die Voraussetzungen nach gründlicher Prüfung der Fakten das hergeben.

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Ich würde dann noch sehen, dass ich irgendwelche Leute als Zeugen benennen kann. Und ein handy mit cam hat doch heute ziemlich jeder dabei.

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