gast 21. September 2014 Teilen 21. September 2014 In der Schweiz ist das mit den Anreden und Grüssen auch sehr speziell. Vor allem hier an der Sprachgrenze. Wenn man z.B. Geschäftsmails auf französisch schreibt, ist es tatsächlich normal, einfach nur "Madame" oder "Monsieur" bzw. den Vornamen (wenn man sich duzt) als Anrede zu verwenden. Es ist also höflicher, eine E-Mail auf französisch mit "Iris, ..." zu beginnen statt mit "Bonjour Iris, ..." oder "Salut Iris, ...". Manche Kollegen übernehmen das dann ins Deutsche, was für mich immer noch unheimlich irritierend wirkt, weil ich mir immer ein kasernenhofmässiges Ausrufezeichen dazudenke, so nach dem Motto "Mach mal gefälligst, was ich Dir sage und möglichst schnell." "Mit freundlichen Grüssen" gilt hier auch als veraltet, man schreibt in der Regel "Freundliche Grüsse" oder auch "Beste Grüsse". Nett sind auch die Berner Geschäftskontakte, die gerne, sobald man sich ein bisschen besser kennt (aber immer noch nur geschäftlich), E-Mails mit "En lieba Gruess" unterschreiben. Das finde ich sehr liebenswert. Link zu diesem Kommentar
UliH. 21. September 2014 Teilen 21. September 2014 Was sagt "man" denn heutzutage stattdessen? Ich bin ja so ne altmodische Kuh, ich finde nämlich dass Hochachtungsvoll ein ziemlich schöner Abschluss eines Schreibens ist Freundliche Grüße i.A. UliH. Link zu diesem Kommentar
Mark 21. September 2014 Autor Teilen 21. September 2014 Mit vorzüglicher Hochachtung [emoji111] Link zu diesem Kommentar
UliH. 21. September 2014 Teilen 21. September 2014 Jessssasssss .... Mark gugge da mal http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=57&t=40678 den Beitrag von textmaker. Link zu diesem Kommentar
gast 21. September 2014 Teilen 21. September 2014 Uli, mir gefällt: "Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung" : Link zu diesem Kommentar
UliH. 21. September 2014 Teilen 21. September 2014 Näääää Hilde, da tät ich ja vom Pühroschdull fallen, wenn ich das schreiben müsste. Link zu diesem Kommentar
gast 21. September 2014 Teilen 21. September 2014 Ich hab an die gegnerischen Rechtsanwälte mal mit feindlichem Gruß geschrieben. War ein Tippfehler, kam aber echt gut. Link zu diesem Kommentar
gast 21. September 2014 Teilen 21. September 2014 Ich hab an die gegnerischen Rechtsanwälte mal mit feindlichem Gruß geschrieben. War ein Tippfehler, kam aber echt gut. Freud lässt grüßen, oder? Link zu diesem Kommentar
gast 21. September 2014 Teilen 21. September 2014 Wollte nur mal anmerken, dass dieser Faden heute zu einer Selbstkorrektur bei mir geführt hat: Habe vorhin einem Kunden seine Chipkarte wieder gegeben mit der Bemerkung: "Jetzt haben WIR wieder ordentlich Guthaben drauf ... ähm, also Sie auf Ihrer Karte, und wir auf unserem PC ... " 1 Link zu diesem Kommentar
Hucklejago 21. September 2014 Teilen 21. September 2014 Ich bin Ich, und Du bist Du. Das sind zwei verschied'ne Schuh'. Bind'st de nur den einen zu, stolperst über'n ander'n, puh. Sind Wir Wir, dann hör mal zu, brauchst de auch nur einen Schuh'. Stolperst nich' und singst dazu: "Ich und Wir, das gönn' ich mir..." (Egal, ob Krankenschwester, Postbote, Forumsleiter oder Hamburger-King....) Link zu diesem Kommentar
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