Gast 27. September 2014 Teilen 27. September 2014 Hast du die Geschädigte wenigstens mal im Krankenhaus besucht und dich entschuldigt? Link zu diesem Kommentar
gast 27. September 2014 Teilen 27. September 2014 @Silkies: Man hat immer das Recht gegen Forderungen vorzugehen. Du kannst auch gegen die Rundfunkgebühr oder Hundesteuer vorgehen. Aber mal ehrlich, hattest du schon eine Haftpflichtversicherung als du deinen Hund bekommen hast? Juristisch hat man dieses Recht sicherlich - moralisch ist eine andere Frage, die wohl jeder mit sich selbst abmachen muss. Ich selbst sehe jedenfalls schon einen Unterschied zwischen Rundfunkgebühr und der Verletzung einer unbeteiligten Person. Und was die Frage nach der Haftpflichtversicherung angeht, das spielte sich vor 25 Jahren ab und ja, ich hatte die Versicherung schon als mein Pünktchen als Welpe bei mir einzog - hab ich in der Woche vorher erledigt. Und seitdem läuft die Versicherung durch, wurde nach Bedarf auf zwei Hunde aufgestockt, und auch das immer sofort. Klingt vielleicht komisch, aber ich hab das mit der Verantwortung schon immer ernst genommen. Link zu diesem Kommentar
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