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Ab welchem Alter darf man Hunde ausführen ?


GuidoFranz

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jo mit den jetzigen darfs eh nicht mehr gehn, die sind zu panisch wenn uns wer entgegen kommt, unsere alte Hündin war friedlich trotzdem hätt jederzeit was passiern können, deswegen hab ich gleich Handy eingezogen

 

 

Da wir am Land zuhaus sind kommts auch äusserst selten vor dass man wen trifft, trotzdem gilt: Wer mit Hund geht hat drauf zu achten und nicht nur auf Hund auch auf Umgebung.

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GuidoFranz

Ich kann halt zu der Tochter nur gehen wenn ich meine nicht dabei hab (was eher selten der Fall ist). Aber dann Versuch ich es mal. Die ist halt typisch Teenager eher so desinteressiert an allem. Aber das kann auch nur so wirken.

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Die bei dir geltende Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 gibt nicht viel her. Da bleibt viel Raum für Interpretationen, denn man konzentriert sich in dieser Fassung fast ausschließlich auf "gefährliche Hunde".

 

§ 1 Halten und Führen von Hunden
  1. Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
  2. Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben.
  3. Gefährliche Hunde darf nur halten, wem eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt worden ist.
  4. Die zuständige Behörde kann jedermann das Halten und Führen eines bestimmten Hundes dauerhaft untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass davon eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
§ 2 Gefährliche Hunde
  1. [...]
  2. Gefährlich sind auch die Hunde, die
    1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
    2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
    3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder
    4. aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.

 

Aus dem ersten und dem letzten Satz in §1 könnte man ableiten, dass ...  :wacko:

 

Aber wenn du Grund zur Annahme hast, dass

  • die Hunde sich losreißen könnten,
  • dann dich durch Anspringen in Gefahr bringen (weil du fallen könntest),
  • dass sie deine Hunde hetzen und
  • dass sie dich und/oder deine Hunde beißen, wenn du schützend eingreifen würdest,

dann solltest du mal deinen Oberbürgermeister anrufen, denn in §16 heißt es:

"Zuständige Behörde für die Durchführung dieser Verordnung sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden."

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Sieht nach einer Gemeindeverordnung aus.

 

Bei uns im Bundesland Kärtnen gibts beispielsweise nicht mal *Listenhunde* bzw. keine Liste über *gefährliche* Hunderassen. In Wien gibt es hingegen sehrwohl eine derartige Liste.

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GuidoFranz

Das ist ja wirklich nicht sonderlich aussagekräftig, danke Oller Hansen :D

Ich will denen jetzt auch nicht noch mehr Probleme machen als die eh schon haben. Mit der Tussi selbst reden ist eher ungünstig. Der Typ ist ja eigentlich ganz nett aber den seh ich gar nicht mehr (hoffentlich hat der die nicht mit Säugling, Hund und Pubertärer Tochter sitzen lassen). Ich denke ich werde den Weg mit der Tochter mal gehen.

Alles nicht so einfach gell :(

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