Zum Inhalt springen
Registrieren

Angeleint vs. freilaufend


Empfohlene Beiträge

Marlies27

Diesen Fall hatte ich - leider - schon 3 x mit dem Nachbarshund. Der Besitzer war der festen Überzeugung er bräuchte seinen Hund nicht anzuleinen ( der Hund hörte nicht ein bisschen ). Ich hatte ihn auch schon mal darauf hingewiesen, das mein Hund keine Hundebekanntschaft möchte. Beim 2. Mal hat mein Hund dann doch gebissen (ohne den anderen Hund zu verletzen). Daraufhin hatte er mich angezeigt.

 

Das Recht war auf meiner Seite, da bei uns im Stadtgebiet Leinenzwang gilt. Trotz Zeugenaussage seiner Freundin. Ich hatte beim OA vermerkt, das ich den HH bereits zweimal darauf aufmerksam gemacht hatte, das mein Hund keinen Kontakt möchte.

 

Bei uns gilt auch die Gefährdungshaftung. Da wir jedoch in einem Leinenzwanggebiet sind, haftet bei uns der HH, der seinen Hund nicht gesichert hat, sprich angeleint, hat.

Link zu diesem Kommentar

Na ja, aber so viel Anstand hat, der hat wohl auch den Anstand seinen Hund eben nicht hinlaufen zu lassen. Traurige Wahrheit ist, dass zumindest hier in der Gegend kaum einer Rücksicht nimmt.

Link zu diesem Kommentar

Jaaaaa, aber wenn der Hund noch jung ist oder man zu spät geschaltet hat, kann es ja passieren. Ich habe eingermassen Glück, mein Labbi (der sich selbstverständlich über jeden Hund freut wie Bolle) rennt nicht in andere rein, aber als er klein war, ist er zumindest mal hin gelaufen (und hat dann Abstand gehalten), wenn ich nicht aufgepasst habe wie Fuchs. Ist nicht oft passiert und er hat schnell bemerkt, dass die Freude keineswegs immer beidseitig ist :D

Also, so ganz ohne Makel sind wir diesbezüglich nicht. Aber wenn er dann mal den Pelz voll bekommen hat, habe ICH mich entschuldigt. Und fleißig daran gearbeitet, dass es nicht mehr passiert ...

Link zu diesem Kommentar

Es gibt Unterschiede zwischen der Haftung und der Position die man vor Gericht hat, also bezüglich eventuellen Auflagen.

 

Ich nehme mal Hund beißt Mensch als Beispiel, weil das deutlicher wird.

 

"Tatbestand": Hund beißt fremdem Menschen in die Wade

 

Tathergang 1: Hund geht spazieren mit Halter, fremder Mensch geht vorbei, Hund beißt Mensch in die Wade.

 

Haftung: der Hundehalter muss den Schaden den sein Hund angerichtet hat (Verletzung und/oder zerstörte Kleidung und/oder Gegenstände (zB Handy fällt herunter...) bezahlen. Er ist voll haftbar, falls vorhanden springt hier die Versicherung ein.

 

Rechtlich/Ordnungsrechtlich: der Hund hat einen Menschen gebissen, je nach Bundesland können ihm nun Auflagen erteilt werden. Ich nehme mein Bundesland, weil ich mich hier besser auskenne. Erfolgt eine Anzeige vom Gebissenen, dann hat in SL-H  dieser Hund nun die Einstufung als "gefährlicher Hund" und bleibt es bis an sein Lebensende. Der Halter muss ihn mit Maulkorb und Leine führen und hat den erhöhten Steuersatz zu bezahlen.

 

 

Tathergang 2: Hund geht spazieren mit Halter, ein fremder Mensch geht auf den Halter zu und schubst ihn/bedroht ihn oder will ihn bestehlen. Hund beißt dem Menschen in die Wade.

 

Haftung: der Hundehalter muss den Schaden den sein Hund angerichtet hat (Verletzung und/oder zerstörte Kleidung und/oder Gegenstände (zB Handy fällt herunter...) bezahlen. Er ist voll haftbar, falls vorhanden springt hier die Versicherung ein.

 

Rechtlich/Ordnungsrechtlich: ich nehme wieder mein Bundesland: der Hund hat einen Menschen gebissen, der gerade dabei war, eine Straftat zu begehen. Selbst wenn der Gebissene eine Anzeige aufgibt, gibt es keine rechtlichen Folgen für Hund und Halter.

 

 

So. Das nun zu der Unterscheidung zwischen Haftung und Ordnungsrecht und dem Pipapo.

 

Für deine Frage muss man also sehen, um was es dir geht. Geht es um das Loch im anderen Hund, also die Tierarztkosten? Dann haften BEIDE Halter, bzw springen beide Versicherungen ein. Meistens regeln die das unter sich und klären, wieviel Teilschuld der andere Hund hatte. Im Freilauf und wenn beide angeleint sind - so wurde mir gesagt - geht man oft von 50/50 aus, da kein Versicherungsmensch sich damit auseinandersetzen will, welcher Hund nun wo falsch gepupst hat ;)

Bei meiner Versicherung hat der Mensch mit dem freien Hund "mehr" Schuld und dessen Versicherung zahlt mehr, eventuell sogar alles, heißt die Versicherung des anderen Halters weigert sich zu zahlen und er muss seine eigenen Kosten selber tragen.

 

Das ist aber eine Versicherungssache, und hat mit dem Ordnungsrecht nichts weiter zu tun. Es handelt sich hier um Privatrecht,also um eine Rechtsfrage zwischen zwei Personen. Hier gilt das BGB und genauer gesagt der § 823.

 

§ 823
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Heißt also: wer Schaden verursacht muss diesen auch wieder gut machen.

 

 

Erst, wenn einer der beiden Hundehalter eine Anzeige erstattet beginnt das Öffentliche Recht überhaupt zu wirken. Dann wird geschaut, ob eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorlag während der Tat, ob die Hunde noch "normal" handelten oder ob übertriebene (sprich: ohne auf die üblichen Unterwerfungsgesten zu reagieren) Aktionen des einen Hundes vorlagen. Je nach Bundesland gibt es eventuell noch mindernde Faktoren - das weiß ich nicht genau.

 

Dann kann es eben je nach Land, Kreis oder Stadt zu Ordnungsgeldzahlung kommen, es kann Auflagen geben, es kann Strafanzeige erstattet werden (zB wenn der andere Hundehalter sich entzieht oder sogar noch dem Gegner eins auf die Nase gibt)  oder oder oder. Da stecke ich nicht wirklich tief genug drin um das alles genau zu erörtern :)

 

Einfache Regel: bleibt es unter euch, gilt das Privatrecht und die Versicherungen springen ein (sofern vorhanden). Wird angezeigt, gelten zusätlich noch die Regularien des Öffentlichen Rechts.

Link zu diesem Kommentar

Das heißt also im Klartext, sobald es zu einer Anzeige kommt ist man der vollen Willkür der jeweiligen kommunalen Regelungen ausgeliefert? Na prost Mahlzeit, das klingt nicht gerade vertrauenerweckend.

Link zu diesem Kommentar

Ich habe keine Ahnung von Juristerei, weiß aber hier (NRW) von drei Fällen, in denen der angeleinte, beissende Hund für alle Kosten haftbar gemacht wurde, obwohl ungefragt der fremde, unangeleinte Hund in ihn reinbretterte.
Die Argumentation lautete, auch in diesen Fällen muss ein Hund das aushalten, sonst muß er einen Maulkorb tragen :wacko: Die andere Seite bekam lediglich eine Ordnungsstrafe wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht...
Auch im Wesenstest der LHV dürfen die Hunde nicht aggressiv auf einen in sie reinlaufenden Hund reagieren, sonst gibt es keine Befreiung von Maulkorb und Leine.

Und wieder ist der, der sich verantwortungsvoll verhält der Dumme :(

Link zu diesem Kommentar

Das heißt also im Klartext, sobald es zu einer Anzeige kommt ist man der vollen Willkür der jeweiligen kommunalen Regelungen ausgeliefert? Na prost Mahlzeit, das klingt nicht gerade vertrauenerweckend.

Na, ich weiß ja nun nicht wie deine Kommune so ist, aber "volle Willkür" will ich jetzt nicht unterstellen :D Es gibt da schon in der Regel klare Regulierungen wann wo wer und wie.

Link zu diesem Kommentar
Pflegefelle

Die Argumentation lautete, auch in diesen Fällen muss ein Hund das aushalten, sonst muß er einen Maulkorb tragen :wacko: Die andere Seite bekam lediglich eine Ordnungsstrafe wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht...

Genau das hat mir der Sachbearbeiter unseres Ordnungsamtes auf Nachfrage mitgeteilt.

Es gibt hier zwar innerorts Leinenpflicht und es ist sogar festgelegt, dass bei Begegnungsverkehr außerhalb der Ortschaften ebenfalls anzuleinen ist, trotzdem darf der angeleinte Hund nicht beißen, wenn Tut-Nix ohne Leine auf ihn zu stürmt. Man hat seinen Hund so zu führen, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

 

Die Aufteilung bei der Versicherung ist dann wieder eine andere Sache.

Link zu diesem Kommentar

Ich spinne jetzt mal weiter: Also würde es im Zweifelsfall sogar Sinn machen, lieber selbst dem freilaufenden Hund eine vor den Bug zu geben, bevor er in meinen angeleinten kracht?

Link zu diesem Kommentar
Marlies27

Oftmals ist das die einzigste Art sich zu wehren, bevor es der eigene Hund macht. Je nach Verletzung des ungesicherten Hundes wird auch der Halter des gesicherten Hundes haftbar gemacht - sollte es zur Anzeige kommen.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...