Pflegefelle 16. April 2015 Teilen 16. April 2015 Ich gehe davon aus, dass die Haftpflicht sich auf die "Gefährdungshaftung" bezieht. Link zu diesem Kommentar
Wobi 16. April 2015 Autor Teilen 16. April 2015 Genau darum geht es. Allerdings stellt sich mir die Frage welche Gefahr von einem 6kg Hund gegenüber eines 50kg Hundes ausgeht und noch dazu, wenn der fremde Hund in unsere Wohnung stürmt und der Vorfall sich in unserem Flur abspielt Link zu diesem Kommentar
Wobi 19. April 2015 Autor Teilen 19. April 2015 Achso, bzgl. Anzeige beim Ordnungsamt: Da der Vorfall nicht in einem öffentlichen Gebiet passiert ist, kommen wir mit einer Anzeige nicht weiter. Das haben wir allesauf der Gemeinde prüfen lassen Link zu diesem Kommentar
Pflegefelle 20. April 2015 Teilen 20. April 2015 In Eurer Gemeinde muss doch ein Amt (in der Regel das Ordnungsamt) für die Hundehaltung zuständig sein. Egal wie der genaue Gesetzestext/Hundeverordnung lautet, hat jeder Hundehalter dafür zu sorgen, dass von seinem Hund keine Gefahr ausgeht. Wenn nun also von Hund x der Familie y eine Gefahr ausgeht, dann ist es völlig uninteressant auf welchem Gebiet das stattfindet. Ein Beißvorfall ist ein Beißvorfall, kann/muss/sollte bei Uneinsichtigkeit des Hundehalters dem Amt zur Überprüfung gemeldet werden und diese müssen der Meldung auch nachgehen und die Hundehaltung überprüfen, ggfs. Auflagen erlassen. Link zu diesem Kommentar
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