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Vermieter sagt plötzlich Nein zur Hundehaltung


tamaly

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Hallo,

 

uns kam gerade ein Brief vom Anwalt ins Haus geflattert, dass unser Vermieter der Hundehaltung nicht zustimmt, die Größe des Hundes (Australian Labradoodle) für die Wohnung ja eh zu groß sei (100 m²), es zu Verschmutzungen kommt (da lag angeblich 10 Tage lang eine Kottüte am Gartenzaun) und er sich durch die nächtliche Treppennutzung gestört fühlt. Wir sind jetzt grad völlig von den Socken und total aufgelöst, weil wir aufgefordert werden die Hundehaltung einzustellen.

 

Erstmal zur Vorgeschichte: Wir wohnen in einem 3-Parteien-Haus in der Mitte. Unter uns wohnt unser Vermieter. Ein älterer Mann, eigentlich menschlich vollkommen in Ordnung, schwerhörig (ich kann seinen Fernseher jeden Abend hören und das Programm mitsprechen, haben ihn da auch schonmal drauf angesprochen) und über uns ein junges Pärchen. Soweit alles gut.

Vor 1 1/2 Jahren, bevor ich mich auf die Warteliste beim Züchter setzen lies, habe wir unseren Vermieter gefragt, ob er uns die Hundehaltung gestattet. Er meinte, dass ihm das nichts ausmacht, solange der Hund nicht stundenlang allein wär und die ganze Zeit bellen würde. Dies konnte ich entkräftigen, da bereits mit meinem Chef ausgemacht war, dass Balu mit ins Büro darf. Jetzt ist Balu seit nicht mal 3 Wochen da und plötzlich dieses Brief. Ich habe noch nie eine Kottüte rumliegen lassen. Das ist eine glatte Lüge! Und das ein kleiner Welpe nachts auch mal raus muss ist doch eigentlich klar. Mittlerweile schläft Balu von ca. 22:30/23:00 Uhr bis 6:30. Also kann von nächtlicher Ruhestörung auch nicht die Rede sein. Das wir tagsüber alle 2 Stunden hoch und runter müssen sollte ja eigentlich niemanden zu stören haben. Bellen tut Balu auch so gut wie nie. Das kommt vielleicht einmal am Tag vor, wenn überhaupt. Und dann wirklich nur ein Bellaut und gut ist. Wir haben hier keinen Dauerbeller. Er hat auch bisher weder in den Hausgang noch überhaupt auf den Vorhof gepinkelt oder sonstiges, da ich ihn von Anfang an auf den Grünstreifen ausserhalb des Grundstücks gebracht habe und er ausschließlich mit Rasen unterm Arsch was macht ;)

 

Wir sind jetzt ein bisschen ratlos was wir machen können um uns gegen diese Aussagen zur Wehr zu setzen, da ich die mündliche Zustimmung ja auch nicht beweisen kann. Ich bin so blöd. Wir hätten uns das damals schriftlich geben lassen sollen :angry: . Kennt jemand vielleicht einen ähnlichen Fall und kann uns helfen?

 

Danke,

eine völlig am Boden zerstörte tamaly die jetzt erstmal durchschnaufen muss :(

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Oh, das ist echt mal eine blöde Situation :(:kuss: Wenn ihr Euch soweit gut mit dem Vermieter versteht, könnt ihr vielleicht nochmal das Gespräch mit ihm suchen? Das würde ich fürs erste am besten finden. Wenn er sich weiterhin quer stellt? Dann bleiben aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten, entweder man lässt es auf einen Rechtsstreit ankommen, oder ihr sucht Euch eben eine andere Wohnung. Ich weiß, dass ist beides nicht attraktiv, mehr fällt mir nur nicht ein :kuss: Auf jeden Fall alles Gute :)

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Joss the Dog

Keinen vorzeitigen Stress machen jetzt. Freundlich bleiben. Nur so habt Ihr eine Chance.

Ladet ihn hoch zu Euch ein, stellt ihm den Hund vor, geht auf die Punkte aus dem Brief ein und erklärt ganz in Ruhe und sachlich, dass Ihr dafür sorgt, dass er sich nicht gestört fühlt.

Erklärt ihm, dass der Hund jung ist, jetzt noch zeitintensiv ist und Ihr genau daran arbeitet, seine Vorgaben zu erfüllen.

Gespräche sind bei sowas das A und O und nicht, sich jetzt Gedanken zu machen, wie man dagegen schießen kann ;)

Klar, er hätte auch auf Euch zukommen können, doof gelaufen, aber nun liegt es an Euch, Vernunft und Freundlichkeit zu zeigen, Einsicht, Verständnis. Nicht vergessen, es liegt an ihm, ob Ihr Balu behalten dürft oder Euch eine Wohnung suchen müsst, in der Hundehaltung schriftlich geregelt ist.

Ach ja, schlagt ihm beim Kaffeegespräch vor, dass Ihr alles schriftlich festhaltet, seine Vorgaben natürlich und Eure Arbeitsweise mit dem Hund vielleucht, Euren Willen, sich dran zu halten :) Dann ist jeder abgesichert :)

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caronna

Auf jeden Fall beim Anwalt Widerspruch einlegen, also auf das Schreiben antworten.

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Towanda

Ich stimme Silvi zu. Sucht den Dialog, nicht die Konfrontation.

 

Ich würde auch das Alter eures Hundes anführen, was die die Häufigkeit der Gassigänge betrifft.

 

Übrigens, mach dir keine Vorwürfe, auch eine schriftliche Genehmigung gibt keine Rechtssicherheit, sie kann entzogen werden, wenn eine Belästigung der Mietparteien vorliegt.

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Keinen vorzeitigen Stress machen jetzt. Freundlich bleiben. Nur so habt Ihr eine Chance.

Ladet ihn hoch zu Euch ein, stellt ihm den Hund vor, geht auf die Punkte aus dem Brief ein und erklärt ganz in Ruhe und sachlich, dass Ihr dafür sorgt, dass er sich nicht gestört fühlt.

Erklärt ihm, dass der Hund jung ist, jetzt noch zeitintensiv ist und Ihr genau daran arbeitet, seine Vorgaben zu erfüllen.

Gespräche sind bei sowas das A und O und nicht, sich jetzt Gedanken zu machen, wie man dagegen schießen kann ;)

Klar, er hätte auch auf Euch zukommen können, doof gelaufen, aber nun liegt es an Euch, Vernunft und Freundlichkeit zu zeigen, Einsicht, Verständnis. Nicht vergessen, es liegt an ihm, ob Ihr Balu behalten dürft oder Euch eine Wohnung suchen müsst, in der Hundehaltung schriftlich geregelt ist.

Ach ja, schlagt ihm beim Kaffeegespräch vor, dass Ihr alles schriftlich festhaltet, seine Vorgaben natürlich und Eure Arbeitsweise mit dem Hund vielleucht, Euren Willen, sich dran zu halten :) Dann ist jeder abgesichert :)

 

Genau so sollte eure erste Reaktion sein. Wenn in dieser Art und Weise keine Einigung für beide Seiten erzielt werden kann, kann man immer noch über ein anderes Vorgehen nachdenken. 

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caronna

Auf jeden Fall kann ein vermieter nich machen was er will. Wenns ernst wird hat er wohl keine Chance vor Gericht. Er wußte Bescheid un kann das nicht von jetzt auf gleich ändern. Mit dem reden ist auf jeden Fall angesagt - aber nochmal, dem Anwalt antworten

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dieDanij

Ich würde auch mit der 3. Partei reden - vielleicht sind die mit dem Hund nicht einverstanden und der Vermieter reagiert deswegen? 

 

 

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McChappi

Laut neuem Gesetzt darf man einen eh schon vorhandenen Hund nicht mehr einfach wieder verbieten.

Ich würde erst Gespräch suchen und sonst Anwalt.

Aber im Grunde kann er euch nicht viel

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Ich schließ mich da auch Silvi an. Versucht ruhig miteinander zureden. Der Vermieter hat ja der Hundehaltung zugestimmt, habt ihr was Schriftliches im Mietvertrag?

 Da kann er nicht einfach verlangen, dass ihr den Hund weggebt.

Ausserdem ist es noch ein Welpe, 3 Wochen bei euch, der muss sich doch erst eingewöhnen.

Wenn der Vermieter so schwerhörig ist, wie du schreibst, dann wundert es mich, dass er es hört, wenn ihr nachts die Treppe runtergeht.

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