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Welpenkauf, Vertrag rückgängig machen?


vizsla01

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Ganz allgemein und nicht speziell auf den Fall:

 

 

 

Genau solche Gedanken sind allerdings - da muss man mal ganz nüchtern sein - der Grund (neben Unwissen und Ignoranz der Käufer), wieso Vermehrer und Hobbyzüchter reißenden Absatz verzeichnen. Sie wissen: selten kommt von den Käufern am Ende einer auf sie zu, um "Mängel" anzuprangern. Weil eben keiner herzlos erscheinen möchte, "es ist eben ein Lebewesen." Schöne Sache für die Produzenten von kranken Tieren.

 

Das sehe ich anders. Ich bin aber auch keiner, der einem (Hobby-) Vermehrer einen Hund abkaufen würde. Habe ich aber einen Hund bezahlt, und einen Kaufvertag unterschrieben, so sehe ich ihn schon als meinen Hund an. Und wenn er sich dann bei seinem Hundesitter (wie ich es hier verstehe) ein Bein bricht, so bleibt es doch trotzdem mein Hund. Anders wäre es aber bei erblich bedingten Schäden. Aber das hier war wohl eher ein Unfall.

In dem speziellen Fall sind Vermehrer und Sitter ein und dieselbe Person, weswegen ich eher versuchen würde, die Kosten für die Behandlung ersetzt zu bekommen bzw. die Unterbringungskosten zu minimieren, da sie ja ihre Fürsorgepflicht bzw. Aufsichtspflicht verletzt hat (in meinen Augen).

Aber ich käme nie auf die Idee, ein Tier nicht mehr haben zu wollen, weil Folgekosten entstehen könnten.

 

Rechtlich ist mein Geschriebenes übrigens reines Blabla. Ich kenne mich einfach zu wenig aus, als das zu beureilen.

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Eva1960
.......da sie ja ihre Fürsorgepflicht bzw. Aufsichtspflicht verletzt hat (in meinen Augen).

Kann man das wirklich so sagen? Ich habe mir selber schon mal mit 1x stolpern 2x den Arm gebrochen. :(

Sowas kann doch immer passieren und ich wäre da eher vorsichtig. Wenn die "Hobbyzüchterin" sich da irgendwie schuldig gemacht hat, gehe ich davon aus, dass sie selber die Kosten, die damit im Zusammenhang stehen (Tierarzt) freiwillig trägt.

 

Wäre schön, wenn die TE zu dem bisherigen Argumenten Stellung nimmt.

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Wichtig wäre es zu wissen, WAS in dem Vertrag steht?

So blöd das klingt, aber in den Kaufverträgen die ich kenne, gibt es in der Regel ein Rückgaberecht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.

 

Für die Kosten sollte die Züchterin natürlich aufkommen, ist ja unter ihrer Aufsicht passiert.

Und ich würde schauen, ob man Kontakt zu der Klinik aufnehmen kann, wo der Hund operiert wird, bzw. dass man einen Bericht über die Verletzung und mögliche Folgeerscheinungen bekommt.

Fest steht natürlich, dass das Ganze erst einmal heilen muss und das wird bei einem Welpen eine sehr anstrengende Zeit.

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  • 2 Wochen später...
vizsla01

So, nun muss ich mich endlich mal wieder melden.

Erst mal danke für den Hinweis das es sich bei dem Hund um eine Lebewesen handelt!!!

 

Nun hatte ich meine Frage extra in die Rubrik "Rechtliche Fragen" gestellt, weil es mir da erst mal nur um die rechtliche Regelung ging. Ich habe einen Hund und 4 Katzen und ihr könnt mir glauben das meine Tiere mir sehr wichtig sind und ich alles für sie tue.

 

Nun habe ich mich selber schlau gemacht, in Deutschland ist ja alles geregelt. Für alle die es interessiert und vielleicht auch mal betrifft:

"Bezahlte Hundesitter sind nicht über die private Hundehaftpflicht des Halters versichert. Sie sind für den Hund verantwortlich und müssen für Personen- und auch Sachschäden aufkommen. Sie sind zusätzlich für die Verletzungen, die der Hund erleidet, haftbar zu machen. Deshalb sollten Hundebetreuer unbedingt eine Hundesitterhaftpflicht abschließen."

 

Ja, warum habe ich den Hund mit in den Urlaub fahren lassen?

Ganz einfach, ich wurde gar nicht gefragt und nur vor vollendete Tatsachen gestellt.

 

Leider habe ich nun festgestellt, selbst wenn man sich einen Züchter anschaut und alles bestens aussieht kann man leider nicht in einen Menschen reinschauen, man hat Glück oder eben auch Pech.

 

Nun zur wichtigsten Frage wie geht es dem Hund?

 

Mir wurde erzählt er ist bei der Operation verstorben.

Nun kam heraus, sie hat ihn nochmal verkauft, also kein Bein gebrochen, auch kein Urlaub, alles war gelogen!

So kann man sich in einem Menschen täuschen, selbst wenn man persönlich bei ihm war und dieser Mensch sehr nett war.

Ich könnte jetzt auf Herausgabe des Tieres klagen, aber will ich das dem Tier antun? Ihn aus der Umgebung rausreißen wo er jetzt schon einen Monat lebt? Nein, das will ich nicht. Persönlich möchte ich mit ihr auch nicht mehr Reden, das hat eh keinen Sinn.

 

LG

 

 

 

 

 

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Pflegefelle

Was für ein Szenario  :o

 

Schön, dass Du im Sinne des Tieres auf eine Herausgabe verzichtest.

Vorstellen mag ich mir das aber nicht, man sucht sich einen Welpen aus, lässt ihn extra länger beim Züchter, damit alle Bedingungen für den Einzug stimmen und dann so eine Story ...

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segugiospinone

Du hast einen Kaufvertrag und sicher schon Geld bezahlt, bevor sie den Hund in Urlaubsbetreuung nahm. Verzichtest Du nun auf diese Summe oder wurde sie an Dich zurückbezahlt?
Ich würde das - sofern das so wie geschildert stimmt - nicht auf sich beruhen lassen, denn das ist aus meiner Sicht ganz klar Betrug und dafür würde ich die Verkäufer schon zur Rechenschaft ziehen.

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Tröte

Oh, man, das ist ja echt kaum zu glauben.

Es ehrt dich das du an den Hund denkst aber willst du wirklich diese Frau damit durchkommen lassen?

Sie hat eine Straftat begangen und wenn sie einmal mit dieser Masche durch kommt macht sie das vielleicht immer wieder, wer weiß das schon.

Vielleicht solltest du dir nochmal bei eine Rechtsanwalt Rat einholen.

Ich wünsche dir alles Gute und es tut mir sehr leid ,wie das alles so gelaufen ist.

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vizsla01

Ja, rechtliche Schritte habe ich eingeleitet, mal schauen was dabei rauskommt.

 

LG

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Das ist ja Wahnsinn!!!!!

Ist das wirklich eine eingetragene Züchterin? - Dann würde ich zusätzlich noch den Verein und/oder Verband informieren.

 

Mir tut das sehr leid.

Ich selbst züchte auch, aber sowas ist mir unter meinen Züchterkolegen noch nicht untergekommen (jedenfalls die, die ich kenne).

Mir selbst liegt ser viel an MEINEN Welpen, denn im Grunde bleiben sie es ihr Leben lang in meinem Herzen, egal was in einem Vertrag steht.

Deshalb regeln wir das Vertragliche und Co erst bei der Abholung (habe ich habe letztes Jahr so gemacht, weil ich einen meiner Zwerge 1 Woche länger behalten habe).

Sollten es sich die Welpeninteressenten bis dahin nochmal anders überlegt haben, waren sie meine Welpen eh nicht wert.

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Flusentrude

Ich ließe den Welpen auch da,wo er jetzt ist - schließlich soll der nicht der Leidtragende sein.Aber das Geld tät ich mir natür wiederholen...

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