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Hund als Begleiter für Menschen mit psychischen Problemen


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Darbain78

Hi,

naja das mit der Altresbegrenzung beim Hund könnte man (finde ich) etwas invidueller regeln. Es gibt (nicht böse gemeint) Rassen bzw. Hunde, die nicht so intelligent sind, oder sich beim Lernen schwer 'tun, auch wenn sie unter 5 Jahre alt sind. Und ebenso gibt es sehr intelligente Hunde, die sehr schnell lernen und begreifen, und für die es keine Hürde ist wenn sie älter als 5 Jahre sind.

 

Jetzt keine 13 beispielsweise, das sehe ich ein. Aber zum Beispiel für ein 6-jährigen kleinen-, und sehr intelligenten Hund wäre es kein Nachteil, dass er für diese Ausbildung nicht mehr unter 5 Jahre alt wäre. Und für mich beispielsweise ist das Wesen des Hundes viel mehr relevanter, als sein Alter. Weil mir selbst ein 8 jähriger Hund, der aber meine Probleme stützt, viel mehr nutzt, als ein 3 jähriger der mich nicht so stützt.

Aber ich weiß, irgendwo müssen sie die Altersgrenze eben möglichst für alle einigermaßen sinnvoll machen. Auch wenn es schade ist...

 

Das mit dem Schwerbehindertenausweis ist eine sehr gute Idee, danke! Ich wusste bisher nicht, dass das auch bei psychischen Problemen möglich ist, sondern dachte immer, das würde nur körperliche Einschränkungen betreffen.

 

@Darbian78, bekannt so weit eigentlich schon. Aber ich weiß nicht, ob es der Vermittler auch in meine Akte eingetragen hat, darin habe ich keinen Einblick. Wundern würde es mich nicht, das würde erklären, weshalb es vom Arbeitsamt keinen zu interessieren scheint bzw. auch bei "aufgedrückten" Stellenangeboten offenbar keinerlei Rücksicht auf meine Probleme/einschränkungen genommen wird.

 

Bis 03. November bekomme ich noch ALG1, ab dann brauche ich sowieso wieder einen Termin bei der Agentur. Heute habe ich auch überlegt, ob ich das der Arbeitsagentur ggf. einfach schriftlich (mit Einschreiben und Nachweis) zusende, Hauptsächlich als Absicherung für mich.

 

Im Grunde wird dein "Status" im System geändert, wenn etwaige Einschränkungen vorhanden sind. Diese Änderung zeigt eigentlich jedem zuständigen Mitarbeiter an in wie weit und in welche Tätigkeiten du vermittelbar bist oder auch nicht. Wichtig halt, wie bei jeder Behörde, alles schriftlich machen. Mails werden z.B. auch häufig genutzt. Kannst du auch bei Bedarf nachweisen, wann du diese versendet hast. Also nicht direkt löschen oder woanders sicher abspeichern ;-).

Wenn die Agentur nicht so weit weg ist kannst du es auch persönlich vorbei bringen und dir den Empfang bestätigen lassen (spart das Geld für das teure Einschreiben).

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hunley9001

Hi,

naja das mit der Altresbegrenzung beim Hund könnte man (finde ich) etwas invidueller regeln. Es gibt (nicht böse gemeint) Rassen bzw. Hunde, die nicht so intelligent sind, oder sich beim Lernen schwer 'tun, auch wenn sie unter 5 Jahre alt sind. Und ebenso gibt es sehr intelligente Hunde, die sehr schnell lernen und begreifen, und für die es keine Hürde ist wenn sie älter als 5 Jahre sind.

 

Jetzt keine 13 beispielsweise, das sehe ich ein. Aber zum Beispiel für ein 6-jährigen kleinen-, und sehr intelligenten Hund wäre es kein Nachteil, dass er für diese Ausbildung nicht mehr unter 5 Jahre alt wäre. Und für mich beispielsweise ist das Wesen des Hundes viel mehr relevanter, als sein Alter. Weil mir selbst ein 8 jähriger Hund, der aber meine Probleme stützt, viel mehr nutzt, als ein 3 jähriger der mich nicht so stützt.

Aber ich weiß, irgendwo müssen sie die Altersgrenze eben möglichst für alle einigermaßen sinnvoll machen. Auch wenn es schade ist...

 

Das mit dem Schwerbehindertenausweis ist eine sehr gute Idee, danke! Ich wusste bisher nicht, dass das auch bei psychischen Problemen möglich ist, sondern dachte immer, das würde nur körperliche Einschränkungen betreffen.

 

@Darbian78, bekannt so weit eigentlich schon. Aber ich weiß nicht, ob es der Vermittler auch in meine Akte eingetragen hat, darin habe ich keinen Einblick. Wundern würde es mich nicht, das würde erklären, weshalb es vom Arbeitsamt keinen zu interessieren scheint bzw. auch bei "aufgedrückten" Stellenangeboten offenbar keinerlei Rücksicht auf meine Probleme/einschränkungen genommen wird.

 

Bis 03. November bekomme ich noch ALG1, ab dann brauche ich sowieso wieder einen Termin bei der Agentur. Heute habe ich auch überlegt, ob ich das der Arbeitsagentur ggf. einfach schriftlich (mit Einschreiben und Nachweis) zusende, Hauptsächlich als Absicherung für mich.

 

@hunley9001, oh  mann das klingt ja besch**eiden. Naja, PillePalle finde ich das nicht, was du erzählst. Eher erschreckend...Ist ja auch nicht gerade eine Kleinigkeit was du hast, und dann wirst du aber einfach so in der Luft "hängen gelassen" und nichts geht voran.

Mir fehlen da echt die passenden Worte dafür...was machst du denn in der Zwischenzeit, so lange dein Antrag noch nicht durch ist? Weil, auch ohne dass dein Antrag durch ist, hast du ja trotzdem schon die Beeinträchtigungen und Beschwerden.

 

Mein Anwalt hat es vor Jahren mal so formuliert: Jeder, der dauerhafte orthopädische Einschränkungen hat, hat ebenso psychische Probleme eben deswegen.

Bei meinem GdB sind die ebenso dauerhaften psychischen Probs immerhin mit 40% gewichtet.

Um die Frage zu beantworten wie ich damit umgehe... auf die Zähne beissen und niemals aufgeben.

Von 10 Anträgen werden bei den Ämter 10 ablehnende Bescheide erlassen. 8 Antragsteller geben auf, 2 gehen zu Anwalt und legen Widerspruch ein, einer knickt nach einer gewissen Zeit und gibt auf, 1 zieht die Sache durch und zwingt das Amt in die Knie. Für die Ämter immer noch ein Superdeal.

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Da der Hund schon bei Dir lebt und sich bewährt hat, sowohl was sein Benehmen in der Öffentlichkeit betrifft, als auch was die Stütze für Dich betrifft, würde es sich meiner Meinung nach allemal lohnen, trotz des höheren Alters eine Assistenzhundprüfung zu versuchen und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, mit einer guten Begründung. Mir fiele dazu auch ein: Ist der Hund kleiner? Er hätte z.B. durchschnittlich eine höhere Lebenserwartung als die üblichen großen Hunderassen, die hauptsächlich als Assistenzhund ausgebildet werden, oder nicht? Versuche es, vielleicht wird dem stattgegeben, wer weiß. Die Bestimmungen sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt, vielleicht hilft Dir das sogar. Es ist oft so in diesem Ämter- und Verwaltungsdschungel: Wer nicht fragt, bekommt auch nichts und oft bekommt man nur nach und nach Hinweise auf die Möglichkeiten und Rechte, die man hat.

 

Bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung geht es auch um die Teilhabe eingeschränkter (behinderter) Menschen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art die Einschränkung ist. Auch ein psychisch kranker Mensch ist eingeschränkt an seiner Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben.

 

Bei weiteren Auseinandersetzungen mit den Ämtern kann Dir vielleicht auch der VdK helfen. Ich selber habe keine Erfahrungen mit denen, habe aber schon oft Positives gehört.

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Ganz wichtig, auch wegen des Arbeitslosengeldes, ist erstmal ein Attest vom Arzt. Am Besten von einem Spezialisten, evtl. ein Neurologe. Von dem bekommst du eine AU, die brauchst du für die ARGE.

Der Arzt soll dann einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Wenn dein Arzt das macht, istbdas immer besser, als wenn du den Erstantrag stellst.

Versuche Termine bei deinem Sachbearbeiter,so gut es geht wahrzunehmen. Frag eine Freundin ob sie dich begleitet, oder frag, ob sie die Termine so legen können, dass dein Mann dich begleiten kann. Das du die Termine nicht alleine wahrnehmen KANNST, Attestiert dir dein Arzt! Das müssen die auf dem Amt dann auch berücksichtigen.

Das wären erst einmal die wichtigsten Punkte die mir einfallen. Das Problem mit dem Assistenzhund kannst du dann immer noch in Angriff nehmen. Alles liebe für dich.

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Habe einen GdB von 60% und im Spätsommer 2014 wegen bleibender Beeinträchtigung der Beweglichkeit den blauen Parkschein für Schwerbeschädigte beim Versorgungsamt beantragt.

Zwischenzeitlich liegt die "Sache" seit einem halben Jahr beim Anwalt. Das Amt sitzt den Antrag mal wieder aus... war bisher immer so.

Tut mir leid, aber ich denke, den Widerspruch hättest du dir sparen können.

Hast du dich informiert, was man für Beeinträchtigungen haben muss, um den blauen Parkausweis zu bekommen?

Mit 60% ohne weitere Buchstaben, hat man nichtmal ein Anrecht auf den orangenen Parkausweis.

Hast du, außer den 60% noch weitere Buchstaben in deinem Schwerbehindertenausweis?

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Hm. Die Frage hier im Thread drehte sich ja um den Hund. Ob die TE arbeitsunfähig ist und deshalb ALG I bezieht (z.B. weil inzwischen das Krankengeld ausgelaufen ist), hat sie nicht gesagt. Auf dieses Thema einzugehen, wäre ein weites Feld…

 

 

Der Arzt soll dann einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Wenn dein Arzt das macht, istbdas immer besser, als wenn du den Erstantrag stellst.

 

Hm. Ein Arzt kann den Antrag für seinen Patienten stellen? Warum soll das besser sein, als wenn man es selbst macht? Die Formulare sind ja in der Regel eher für den Betreffenden ausgelegt, der darin alle behandelnden Ärzte angeben und von der Schweigepflicht entbinden muss. Deinen Rat verstehe ich nicht.

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Ohne anerkannte Krankheit, kann sie nicht auf Hilfe zur Bewilligung des Hundes hoffen. Darum wäre, für mich, der erste Schritt, abklären zu lassen, wie eingeschränkt sie im Alltag ist und das sie den Hund, oder eine Begleitperson braucht.

Wenn der Arzt den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellt kann er gleich, mit seinem ausführlichen Begleitschreiben, expizit auf die Einschränkungen eingehen. Außerdem müsste die TE für den Befund vom Arzt eine Gebühr bezahlen. Macht der Arzt das von sich aus, kostet es, idR nichts ;)

Aber man kann es natürlich auch selber machen.

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Die Krankheit wurde doch schon diagnostiziert, wie die TE im ersten Beitrag schrieb. Mir ist von zusätzlichen Kosten nichts bekannt. Das Amt schreibt die aufgeführten Ärzte an und bittet um deren entsprechende Auskünfte, die Honorare dafür bezahlt das Amt.

 

Allerdings stimme ich zu, dass es sinnvoll wäre, bei dieser Diagnose in permanenter fachärztlicher Behandlung zu sein. Einen guten Arzt zu finden (ich hätte eher auf einen Psychiater getippt), ist sicherlich nicht einfach, aber wenn man den gefunden hat, ist das sehr viel wert, weil man dann einen Unterstützer sicher hat.

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Ja, ich hab gelesen, dass die Krankheit diagnostiziert wurde, nun muss sie noch anerkannt werden. Dann kann die TE den nächsten Schritt machen.

Ich kann nur schreiben, wie es hier ist, vielleicht ist es bei dir wieder anders, keine Ahnung. Ich wollte nur Tipps geben, denn mir kommt es so vor, das die TE im Augenblick den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.

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