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Rechtslage nach Anzeige wegen Hundebiss


Andrea und ER

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segugiospinone

 

Kurze Schilderung der Sachlage:

Ein Bekannter mit 2 großen Hunden steht nach Gassigang im Leinenzwang- Wald an seinem Auto, will eben die Hunde unangeleint einladen, da braust ein Auto mit zwei darin bereits wütend kläffenden Hunden auf den Parkplatz, die Fahrerin parkt das Auto Heck zu Heck mit ca. 3 Meter Abstand zum Wagen meines Bekannten, steigt augenblicklich aus und reißt ebenso schnell die hintere Tür des Wagens auf, lässt ihre kläffenden Hunde unangeleint aus dem Auto auf die Hunde meines Bekannten zu stürmen.

Ich hab mir das nun zig mal durch den Kopf gehen lassen. Auto mit kläffenden Hunden kommt, Fahrerin steigt aus, läuft um Auto rum und öffnet den Kofferraum ... hmmm ... hab ich in der Zeit echt meine zwei Hunde nicht ins Auto packen können? Ok, ICH gehe grundsätzlich beim Fremdautos vom Schlimmsten aus und bei uns dauert das Einsteigen mit Rampe usw auch länger, aber zwei normale gesunde Hunde? Klappe auf und rein, oder? Abgeleint zum Einsteigen waren sie doch schon.

Zum Rechtlichen würde ich mir auch den Rat eines Anwalts holen.

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Äußerst übel, aber gerade eine solche Geschichte zeigt, warum immer mehr Hundehalter "aufrüsten und verjagen".

 

Genau das geht mir auch immer wieder durch den Kopf. Und mit Gerechtigkeit hat das ganze rein gar nichts mehr zu tun, sondern im Grunde wird durch diese Regelung der Rücksichtslosigkeit Tür und Tor geöffnet. Für mich hört sich das immer ein wenig an nach "ich lasse meinen einfach machen, und wenn jemand das nicht will muss er das hinnehmen und ist es selbst schuld, wenn sein Hund sich dagegen wehrt".  Und irgendwann landet man dann bei amerikanischen Verhältnissen und wird noch vom Einbrecher verklagt, wenn der sich beim Einbruch verletzt...

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acerino

 

... hmmm ... hab ich in der Zeit echt meine zwei Hunde nicht ins Auto packen können? Ok, ICH gehe grundsätzlich beim Fremdautos vom Schlimmsten aus und bei uns dauert das Einsteigen mit Rampe usw auch länger, aber zwei normale gesunde Hunde? Klappe auf und rein, oder? Abgeleint zum Einsteigen waren sie doch schon.

 

 

Soll nun die Schuld umgekehrt werden?

Nicht die unbedachten und ignoranten Hundehalter sind verantwortlich, sondern man selber, weil man länger als 30 Sekunden zum Einladen der eigenen Hunde benötigt hat?

Ohne Zweifel lebt man einfacher, wenn man immer von der Dummheit anderer ausgeht und derlei Situationen versucht zu vermeiden. 

Aber irgendwo ist mit vorausschauendem Meideverhalten auch mal gut und man sollte die eigene Vorsicht nicht zu Gunsten derer überstrapazieren, die sich Rücksichtslos verhalten.

Ich bspw brauche zum Einladen meiner Hunde, solange es eben dauert. 

Und nur weil jemand aussteigt und ums Auto rumläuft, muss er ja noch lange nicht auch plötzlich die Kofferraumklappe öffnen und den kläffenden Hundeknäul rausspringen lassen. Damit hätte ich in der Situation vermutlich auch nicht gerechnet.

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Andrea und ER

Er hatte eine Aufforderung bekommen, sich zu äußern und dies (dummerweise) auch getan. Ich hatte da schon geraten, ERST zum Anwalt zu gehen.

Gut, geschah nicht, er schilderte den Ablauf der Geschehnisse, darauf wurde in der MK + L- Pflicht- Anordnung mit keinem Wort eingegangen. Im Nachhinein weiß er, dass er sich damit mehr geschadet hat, weil er nämlich mit seiner Stellungnahme zugegeben hat, dass er und seine Hunde tatsächlich am und im Ort des Geschehens waren.

 

Die Vorstellung beim Amtstierarzt findet in den nächsten Tagen statt. Der kann Empfehlungen aussprechen. Die Umsetzung hängt dann vom Gericht ab (und ist lt. Fachanwalt für Tierrecht unwahrscheinlich).

 

Zur Ergänzung: Die Hundehalterin ging nicht um ihr Auto herum, um die Heckklappe zu öffnen, sondern stieg aus und öffnete sofort die hintere Tür ihres Viertürers, um ihre bellenden Hunde heraus zu lassen.

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  • 7 Monate später...
Andrea und ER

Ihr erinnert Euch vielleicht... 

 

... aus gegebenem Anlass und weil ich Euch die Auflösung auch schuldig bin:

 

Es ist gut ausgegangen! 

Mein Bekannter ist zum Termin zum Amtstierarzt gegangen, hat die (sehr freundlichen) Hunde vorgestellt, hat die Unterlagen zu bestandenen Prüfungen, Wesenstests und seinen Sachkundenachweis vorgelegt, seine Sichtweise erneut geschildert und wurde augenblicklich von allen Auflagen befreit.

 

Dazu muss man wissen, dass es im persönlichen Entscheidungsbereich des ATA liegt, wie solche Sachen ausgehen! Mein Bekannter hatte das "Glück", in Berlin- Neukölln vorstellig werden zu müssen, einer Gegend, in der es zahlreiche "typische" (Listen-) Hundebesitzer ohne den Hauch einer Sachkunde, geschweige denn einen solchen Nachweis, gibt. Da war er sozusagen die rühmliche Ausnahme mit seiner aktiven Hundearbeit und das sah der ATA gerne.

 

Also, falls vorhanden, im Krisenfalle alle Prüfungs- und Aktivitätsnachweise vorlegen und den Vorfall so sachlich und fachlich kompetent wie möglich darlegen. Und auf Glück mit dem ATA hoffen! 

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