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Zuchtverbot in den Papieren - kann man das austragen lassen?


Wolfshunde Hern

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Wolfshunde Hern

Habe mal eine ganz theoretische Frage ...

Nehmen wir mal an, ein Züchter macht eine Verpaarung die völlig aus dem Rahmen fällt. Die Welpen erhalten Papiere (weil Elterntiere reinrassig) aber eben ein Zuchtverbot eingetragen.

Kann dieses eingetragene Zuchtverbot wieder ausgetragen werden? Wenn z.B. die Gründe dafür im Nachhinein beseitigt wurdern?

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Hmmmm, ein bisschen sehr schwammig... :)

Ein Beispiel fällt mir ein: Die Eltern hatten keine Zuchtzulassung, die Nachkommen sind somit nicht zur Zucht zugelassen (können aber "Registerpapiere" erhalten. Würden die Eltern im Nachhinein eine Zuchtzulassung bekommen, würde die Welpen des zuvor gefallenen Wurfes trotzdem keine Zuchtzulassung bekommen. So jedenfalls war es früher im SV (und ich gehe davon aus, dass das immer noch so ist), nun mag das aber von Verband zu Verband unterschiedlich sein...

Magst Du schreiben, um welchen Verband und welchen Grund für das Zuchtverbot es geht?

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Wie meinst du, dass die Verpaarung aus dem Rahmen fällt?

 

Entweder ist die Verpaarung "passend" und die Welpen erhalten Papiere, oder die Verpaarung "passt nicht" (Inzuchtkoeffizient = IK zu eng), dann bekommen die Welpen Ahnennachweise mit "zur Zucht gesperrt" (solche Papiere habe ich hier liegen)

 

Solche Eintragungen sind zumindest bei dem Chowies nicht abänderbar.

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Kann dieses eingetragene Zuchtverbot wieder ausgetragen werden? Wenn z.B. die Gründe dafür im Nachhinein beseitigt wurdern?

 

Jetzt mal ne ganz blöde, an die Allgemeinheit gerichtete, Frage........ warum sollte man ein Zuchtverbot wieder austragen können/sollen? Ich mein ... es gab doch sicherlich einen guten Grund ein Zuchtverbot auszusprechen. Und ich gehe mal davon aus dass das Gründe sind die sich nicht irgendwann von allein erledigen. Wenn es am 01.01.15 nicht sinnvoll ist mit diesem Hund zu züchten, dann wird es am 15.06.16 wohl auch nicht sinnvoller sein. Oder verstehe ich da irgendwas falsch? 

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Naja, wenn der Grund ein "behebbarer Fehler" eines Elternteiles (fehlender Gentest, fehlende vorgeschriebene Untersuchung auf Erbkrankheit) war, könnte das ja unter Umständen in einigen Verbänden zu einer Korrektur führen, wenn diese Sachen nachgereicht werden. Vielleicht eher bei seltenen Rassen, die auf den Genpool angewiesen sind, als bei Rassen, die es ohnehin in Massen gibt (da kann man als Verband eher auf Ausnahmeregelungen verzichten, denke ich mal).

Obwohl, ich finde ja, es macht keinen Sinn... wenn überhaupt, würde ich dann als Verband die Papiere zurückhalten, bis der Nachweis erbracht wird - aber eine ordentliche Zucht setzt ja nun mal voraus, dass man diese Tests VOR dem Deckakt macht ... hmmmmm ... man müsste schon wissen, um welchen Grund es geht und dann kann man in den Statuten des betreffenden Verbandes nachschauen.

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Wolfshunde Hern

nehmen wir an, Eltern hätten beide keine ZZL (ein Teil zu jung, der andere "so" nicht) und beide ein gleiches Elternteil....

Papiere müssen ausgestellt werden, da kommt der Verband nicht drumherum. Keine Register sondern "normale"

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Andrea und ER

Hm, was heißt denn ich dem Zusammenhang "zu jung"? Dass der Hund die nötigen Untersuchungen, Ausstellungsergebnisse, Arbeitsprüfungen noch nicht absolvieren konnte und versehentlich gedeckt hat/wurde?

Und was bedeutet beim anderen Hund ""so" nicht"? Dass er einen angeborenen Fehler hat, dessen Ursache nicht ganz klar ist, aber evtl. per umfangreicher Untersuchungen und/oder Gentest geklärt werden könnte?

Oder fällt die Verpaarung "aus dem Rahmen", weil es ein Inzuchtwurf wäre? Halbgeschwister, Hündin ungewollt vom Halbbruder gedeckt?

Dann bliebe es auf jeden Fall ein Inzuchtwurf, der nicht wünschenswert ist, gerade bei einer Rasse mit ohnehin extrem engem Genpool und zahlreichen erblichen Problemen.

Das wäre aber auch im Nachhinein ja kaum änderbar. Sehr rätselhaft, das Ganze. ;)

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Wolfshunde Hern

Teil A zu jung -> ohne irgendwelche Untersuchungen Teil B-> nicht zur Zucht, weil D-Hüfte und dazu beide gleiches Elternteil

also nicht entweder sondern alles zusammen ;-)

die fehlenden Untersuchungen können nachgeholt werden, gar keine Frage. Die Hüfte möglicherweise durch Gutachten angefochten werden...
Nehmen wir an, beide erhalten zu einem späteren Zeitpunkt die ZZL...

Könnte dann das Zuchtverbot ausgetragen werden?

P.S.: Es geht NICHT um einen unserer Würfe ;-)

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Ich kenne es bei den Aussies, dass Züchter beim ASCA ein "not for breed" in die Papiere eintragen lassen. Dies kann dann aber von den Züchtern auch wieder ausgetragen werden, wenn sich der Hund sehr positiv entwickelt und die neuen Besitzer intensiv mit den Züchtern zusammenarbeiten (was Ausstellungen und Gesundheitszeugnisse angeht).

Bei anderen Rassen habe ich das noch nie gehört.

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Teil A zu jung -> ohne irgendwelche Untersuchungen Teil B-> nicht zur Zucht, weil D-Hüfte und dazu beide gleiches Elternteil

also nicht entweder sondern alles zusammen ;-)

 

 

Ganz ehrlich?

Wenn ich der Züchter wäre, ich würde diese Hunde NIE weiter in die Zucht geben.

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