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Hunde aus Auslands-TSV in deutschen Tierheimen


Lockenwolf-Föhner

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Lockenwolf-Föhner

Hallo,

ich habe bereits im Forum gesucht, bin aber auf keinen Thread gestossen, der dieses Thema hinsichtlich der von mir beobachteten Problematik behandelt.

Immer wieder sehe ich Hunde, die von Organisationen, die im Auslandstierschutz tätig sind, in deutschen Tierheimen landen. Mir stellt sich da Fragen nach dem juristischen Sachverhalt der Übergabe- und Vermittlungsverträge - nachfolgend in fett dargestellt.

Meine Erfahrungen:

- in vielen (eher den meisten) Fällen ist es für Aussenstende nicht ersichtlich, woher der Hund kommt. Es wird der Anschein erweckt, dass der Hund vom Tierheim vermittelt wird und auch dessen "Eigentum" ist

- es werden keine Kaufverträge wie beim Züchter geschlossen, sondern Übergabeverträge, und zwar meist vom Tierheim selbst

Meine Probleme damit:

Die etwas undurchsichtige und juristisch problematische Aneignung eines Hundes des TSV bei Übernahme von einem ausländischen TH oder ausländischen TSV lasse ich mal aussen vor. Gehen wir davon aus, besagter Hund, der zur Pflege in ein deutsches TH kommt, ist auch Eigentum des entsprechenden Vereins (in 50 % der Fälle aber wohl eher nicht).

Der Hund steht auf der Vermittlungsseite des Tierheims, in den meisten Fällen ist nicht zu ersehen, dass er im Auftrag eines TSV dort ist. Ich interessiere mich für den Hund und würde ihn nach VK und Vorgesprächen auch bekommen und soll nun einen Übergabevertrag des TH unterschreiben.

Von wem übernehme ich denn dann das Tier? Vom TH? Dann müsste ja eine Eigentumsübertragung vom TSV an das TH stattgefunden haben. Findet sowas statt?

In den Übergabeverträgen finde ich Klauseln wie "Der Übernehmer ist nicht berechtigt, das übernommene Tier unentgeltlich oder entgeltlich weiterzugeben" oder "Der Übernehmer verpflichtet sich, dem Tierheim jede Änderung seines Namens oder seiner Anschrift mitzuteilen." Ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte, der diese Klausel eigentlich schon nichtig macht (genauso wie irgendwelche merkwürdigen Nachkontrollrechte). In den meisten Verträgen wird entweder ausgeschlossen, dass ich Eigentümer des Tieres werde, oder die Eigentumsfrage wird gar nicht erst gestellt. Auch Floskeln wie "Sollte das Tier nicht gemäss des Übergabevertrages gehalten werden, kann die sofortige Herausgabe verlangt werden". Auch Vertragsstrafen finden sich hier, die nicht selten bis zu 1000 Euro betragen können. Auch hier wird dann das BGB mit § 343 wieder deutlich, wenn bspw. die Vertragsstrafe den Kaufpreis (sorry - die Vermittlungsgebühr) des Hundes übersteigt.

Was bin ich als Interessent denn dann? Eine weitere Verwahrungsstelle für das Tier?

Für mich kommt das einer Eigentumsnegierung gleich, denn mit meinem Eigentum kann ich anstellen, was immer ich mag. Hier würde dann § 305c BGB und solche Klauseln unwirksam werden lassen. In der Regel tendieren die Gerichte zum Wohle des Tieres, indem sie den Vertrag nicht als nichtig ansehen (was er eigentlich wäre), sondern setzen den Übergabevertrag mit

einem Kaufvertrag ähnlich bei einem Züchter gleich.

Aber was nun? Tierschutzvereine stellen ja auch immer wieder sehr interessante Vertragskonstrukte zusammen (juristisch eigentlich keine Verträge, sondern AGB). Ich übernehme ein Tier aus einem TH und bin (so jedenfalls die häufige juristische Meinung) Eigentümer des Tieres, aber was, wenn das TH gar nicht Eigentümer des Tieres war und mir somit eigentlich das Eigentum an dem Tier gar nicht übertragen kann?

Wie handhaben die TSV in diesem Forum das? Wird da das Eigentum vorher an das TH abgetreten? Ist das TH nur Verwahrstelle für den TSV und die Vermittlung und der Übergabevertrag wird mit dem Interessenten direkt geschlossen? Wie ist das mit der Kostenregelung für die Verwahrungskosten des TH? Wird das aus der Vermittlungsgebühr bezahlt? Oder wird gar kein TH-

typischer Übergabevertrag geschlossen, sondern der eigene Tierschutz-Vertrag / Übergabevertrag verwendet?

Und zuletzt die Frage: wie sehen die TSV hier im Forum die Eigentumsfrage? Bin ich Eigentümer eines solchen per Übergabevertrages übernommenen Tieres, oder nicht?

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Fusselnase

Möglicherweise gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Ich würde also beim betreffenden Tierheim selbst nachfragen.

Bei den Fällen, die ich kenne, ist es allerdings so, dass die Tierschutzvereine sich aus der Vermittlung zurückziehen und das Tierheim nicht nur als "Verwahrstelle" dient, sondern die Hunde eigenmächtig vermittelt. Da hat dann tatsächlich eine "Eigentumsübertragung" stattgefunden und ein neuer Vertrag wird mit dem Tierheim geschlossen.

Allerdings sollte ein Tierheim immer auf die Herkunft des Tieres hinweisen, schon allein wegen der Mittelmeerkrankheiten. Allerdings muss es meiner Meinung nach nicht im Internet stehen. Ein Tierheim muss ja nicht alle Informationen veröffentlichen.

Zur Eigentumsfrage: Ich bin Eigentümer aller meiner Hunde, in meinen Verträgen gibt es diese Klausel nicht. Ich hätte aber auch kein Problem damit, denn ich kann es durchaus verstehen, dass die Vereine sich dahingehend absichern wollen.

Allerdings ist diese Klausel ohnehin nicht haltbar.

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Lockenwolf-Föhner
Originalbeitrag

Und zuletzt die Frage: wie sehen die TSV hier im Forum die Eigentumsfrage? Bin ich Eigentümer eines solchen per Übergabevertrages übernommenen Tieres, oder nicht?[/b]

Ob der mir das beantworten kann?

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Fusselnase

Es steht doch im Vertrag. Man ist entweder Eigentümer oder Besitzer.

Die Frage ist nur, welchen Unterschied es macht. Wenn der Tierschutzverein Eigentümer bleibt und du der Hund es bei dir nicht gut hat, hat er trotzdem kaum eine Möglichkeit, den Hun zurückzuholen, wenn du es nicht möchtest. Das Gericht erkennt diese Klausel meines Wissens nach nicht an.

Es ist also eigentlich egal. Das wissen die Vereine auch, deshalb übertragen immer mehr den Vertragspartnern das Eigentumsrecht.

Umso besser muss man hinschauen, wem man da einen Hund gibt.

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Lockenwolf-Föhner
Originalbeitrag

Es steht doch im Vertrag. Man ist entweder Eigentümer oder Besitzer.

Die Frage ist nur, welchen Unterschied es macht.

Einen grossen. In einigen Verträgen steht das leider nicht explizit. Besitzer ist immer der, bei dem sich eine Sache / Tier physikalisch befindet, unabhängig vom Eigentumsstand. Gib mir Deinen Hund und fahr um den Block, und ich bin Besitzer des Hundes. Aber noch lange nicht Eigentümer.

Die Frage des Eigentums ist aber von essentieller Bedeutung, bspw. im Schadensfall. In einigen Bundesländern darf ich als Nicht-Eigentümer bestimmte Hunde gar nicht führen (oder genauer gesagt: der Eigentümer / Halter muss sich zumindest im Einflussbereich befinden). Auch versicherungsrechtlich kann das Probleme geben, denn meist kann ich nichts versichern, was mir nicht gehört. Und warum sollte ich auch? Ich übernehme doch keine Verantwortung für etwas, was nicht mein Eigentum ist.

Daher finde ich die Frage nach dem Eigentum schon recht interessant / wichtig.

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Freya Weber

Das ist eine interessante Frage!

Bin immer davon ausgegangen, das die Hunde, nachdem ich sie übernommen und die vereinbarte Summe gezahlt hatte, auch in mein Eigentum übergehen.

Zumindest bei meinen Hunden vom Züchter bin ich da ganz sicher. Da ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden und der Hund geht nach Erfüllung in das Eigentum des Halters über.

Bei meinen Züchtern wurde mir nur angeboten, das ich die Hunde wieder an sie zurückgeben kann, falls es Probleme gibt, nicht aber zurückgeben muss.

Aber ich glaube um solche Verträge geht es hier nicht.

Dachte da gibt es eine eindeutige Rechtslage?!

Sonst kann man ja rein schreiben, was man will, in solche Verträge.

Frage nur! Ist das rechtlich Haltbar?

Wie ist es, wenn ich einen Hund aus dem TH, gegen eine Schutzgebühr übernehme? Ich gehe dann davon aus, das ich auch der Eigentümer bin! Versichere meinen Hund und dann passiert was! Im Regelfall kommt dann die Versicherung für den von meinem Hund hervorgerufenen Schaden doch auf!

Gibt sich die Versicherung mit dem Schutzvertrag vom TH zufrieden, wenn da nicht explizit, das Eigentum übertragen wird, also ein ordentlicher Kaufvertrag geschlossen wurde?

?????

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Lockenwolf-Föhner
Originalbeitrag

Bin immer davon ausgegangen, das die Hunde, nachdem ich sie übernommen und die vereinbarte Summe gezahlt hatte, auch in mein Eigentum übergehen.

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das bei Tierheimen definitiv so ist. Zitat:

Es wurden dort nämlich nach einem Tiererwerb bei einem Tierschutzverein nach Krankheit des Tieres umfangreiche Sachmängelgewährleistungsansprüche geltend gemacht und die Kosten für eine Hüftoperation eingeklagt. Eine Gewährleistung für Tiermängel kann ein gemeinnütziger Tierschutzverein wohl nicht bieten. Eine solche Verpflichtung triebe die Tierheime in den Ruin.

Auf der anderen Seite können sich jedoch die Tierheime nach der Zahlung der vereinbaren Gegenleistung für das Tier nicht das Eigentum daran vorbehalten oder sich umfangreiche Auskunfts- und Kontrollrechte vorbehalten, die deutlich in die Persönlichkeitsrechte der Erwerber eingreifen.

Zumindest bei meinen Hunden vom Züchter bin ich da ganz sicher. Da ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden und der Hund geht nach Erfüllung in das Eigentum des Halters über.

Richtig, bei einem Kaufvertrag erwirbt man immer das Eigentum.

Dachte da gibt es eine eindeutige Rechtslage?!

Nein, da es solche Verträge, wie sie häufig geschlossen werden (Übergabeverträge) im Kauf- oder Tierrecht eigentlich nicht gibt. Ein Übergabevertrag ist eigentlich nur im Erbrecht vorhanden und bedeutet dort entweder einen Kauf oder eine Schenkung. Jedenfalls wird das Eigentum am Objekt erworben. Es zeichnet sich eine Tendenz ab, wie die Gerichte entscheiden, aber eine eindeutige Rechtslage gibt es nicht.

Sonst kann man ja rein schreiben, was man will, in solche Verträge.

Frage nur! Ist das rechtlich Haltbar?

Da wir Vertragsfreiheit haben, kannst Du das sowieso :) Aber wie Du schon sagtest: ist das dann auch rechtens?!

Wie ist es, wenn ich einen Hund aus dem TH, gegen eine Schutzgebühr übernehme? Ich gehe dann davon aus, das ich auch der Eigentümer bin!

Beim TH ist die Rechtslage da ziemlich eindeutig. Die Frage war ja hier: was, wenn das TH den Vetrag ausstellt und das Tier vermittelt, dass aber (und das ist die Frage) juristisch gar nicht Eigentum des TH ist, sondern eines dritten TSV? Und die Frage: wer ist der Vermittler? Wer ist berechtigter Vertragspartner? Wie wird - falls überhaupt - dem TH das Eigentum an dem Tier überschrieben?

Versichere meinen Hund und dann passiert was! Im Regelfall kommt dann die Versicherung für den von meinem Hund hervorgerufenen Schaden doch auf!

Das ist eine gute Frage. Melde ich den Hund beim Amt an, bin ich der Halter des Hundes. Der wird auch in der Police wiederzufinden sein. Somit sollte (!) es erstmal keine Probleme mit der Versicherung geben. Was aber, wenn dann der Hund bspw. aufgrund des Vertrages (juristisch einwandfrei mal vorausgesetzt) wieder zum TSV zurückkommt, weil man den Vertrag angeblich nicht eingehalten hat? Wenn das die Versicherung spitz bekommt, kommt auch die Eigentümerfrage auf den Tisch.

Oder anders: was, wenn etwas geschieht, ich aber angebe "ich bin doch nur Verwahrungsstelle für den Hund, schaut Euch mal den Vertrag an". Dann wird's richtig kompliziert.

Und warum? Weil man auf der einen Seite nicht klar definieren will, wer das Eigentum an dem Tier hat (man will sich ja weiterführende Rechte wie Rückholungsrecht, Nachkontrollrecht, Strafgelder etc. vorbehalten), auf der anderen Seite aber auch dem Interessenten, der sich als Käufer des Tieres sieht, nicht klipp und klar sagen "Du hast zwar einen Hund, darfst aber nix, hast keine Rechte, nur Pflichten". Wenn das vor Gericht geht (und aktuell sind da ein paar Fälle), gibt's hoffentlich irgendwann mal eine Grundsatzentscheidung gegen dieses merkwürdige Gebahren.

Gibt sich die Versicherung mit dem Schutzvertrag vom TH zufrieden, wenn da nicht explizit, das Eigentum übertragen wird, also ein ordentlicher Kaufvertrag geschlossen wurde?

Wie gesagt, erstmal sollte das kein Problem sein, sofern der Hund auf Deinen Namen angemeldet ist. Du bist für die Versicherung der Halter, und das reicht. Wer denen das Geld zahlt, ist erstmal egal. Kommst Du dann aber her und lehnst bspw. weitere Verpflichtungen ab, bspw., weil die Versicherung nicht zahlen will, weil sie der Meinung ist, Du hast grob fahrlässig gehandelt, willst Du sicherlich nicht aus der priv. Tasche zahlen. Dann könntest Du herkommen und darauf verweisen, dass der Eigentümer des Hundes ihn Dir nur zur Verwahrung gegeben hat, und man sich bitte am Eigentümer gütlich halten soll.

Daher würde mich interessieren - und deswegen der Thread - wie das hier bei den TSV gehandhabt wird. Ob da in den Veträgen ganz eindeutig das Eigentum an den Interessenten übergeben wird. Hat ja auch noch ein paar andere Gründe: der Hund ist leider Sache, somit muss mir als Eigentümer das volle Nutzungsrecht und Verfügungsgewalt zustehen. Bedeutet: ich dürfte bspw. mit einer unkastrierten Hündin züchten. Schliessen die Verträge aber meist aus (ja, gehen sogar soweit, dass dann der Nachwuchs sogar in das Eigentum des TSV übergeht). Oder wenn Du aus welchen Gründen auch immer den Hund loswerden willst / musst, dürftest Du das jederzeit in jeder legalen Form machen (verkaufen, verschenken, vermieten.......). Schliessen die Verträge aber auch aus.

Letzendlich bleibt die grosse Frage: darf ich nur Pflichten übernehmen und Geld zahlen, aber aufgrund des nicht vorhandenen Eigentums ansonsten gar nichts, was jeder, der einen Hund bspw. beim Züchter "kauft", unbesehen dürfte? Bin ich nur Finanzier von TH und TSV?

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karotte

Naja, wenn ich einen Hund habe möchte ich in allen Belangen die mit dem Hund zusammenhängen nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden und nicht von jemandem reingeredet bekommen.

Meistens bekommt man im Tierschutz keinen anständigen Kaufvertrag , sondern nur so einen Schutzvertrag,in dem alle möglichen Klauseln einem Sachen vorschreiben und verbieten , dies ist unter anderem mit ein Grund warum ich keinen Hund aus dem Tierschutz habe.

Wenn ich einen Hund aus irgendeinem Grund mal nicht mehr behalten kann möchte ich ihm selber ein anderes gutes Zuhause suchen, das geht aber nur wenn ich auch Eigentümer von dem Hund bin.

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