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Schutzvertrag PCAS - Eigentum erhalten, trotzdem Auflagen?


Un-lucky

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Un-lucky

Hallo an alle!!

Achtung, ich schreibe gern etwas zu viel :winken:

Mein Verlobter und ich sind schon lange am überlegen, unsere Familie zu vergrößern. Da ich Hunde schon immer geliebt habe, stand für mich eh fest, dass mein "erstes Baby" ein eigener Hund sein würde - außerhalb des Elternhauses, dort gab es schon einen Mops. Den rücken meine Eltern jedoch nicht raus, verständlich ;-)

Wir waren die letzten Wochen auf der Suche nach einem Vierbeiner, haben uns beim örtlichen Tierschutz schon ein Paar angesehen, jedoch war bisher nicht das richtige dabei.

Vorgestern bekam ich mit, dass eine Bekannte sich durch den Tierschutzverein PCAS einen Zweithund aus Ungarn hat importieren lassen, mit 2 Hunden nun jedoch total überfordert war. An dieser Stelle möchte ich darum bitten, sie hier nicht zu verurteilen. Sie macht sich selber Vorwürfe und hätte nie gedacht, dass sie selbst "einer dieser Menschen" sei, die ein Tier holen und merken, dass es zuviel wird. Ist ja nun auch nicht das eigentliche Thema.

Jedenfalls war es bei mir und meinem Freund Liebe auf den ersten Wuff. Lucky ist ein super lieber, gelehriger, aufmerksamer Hund. Zwar kommen da Kosten auf uns zu (unterernährt, nicht stubenrein, Milbenbefall, Zahnfleischbluten, ...), aber das ist uns diese liebe Seele allemal wert. Einen Tierarzttermin haben wir auch gemacht, am Montag geht's los.

Und eigentlich sollte er danach auch zu uns ziehen, jedoch stellt sich PCAS nun absolut quer - da wir noch keine Vorkontrolle hatten -aber sofort angeboten haben, diese gestern oder heute oder morgen oder Montag zu machen - wollen sie den Hund abholen und in eine andere Pflegestelle transportieren.

Das kann ja nicht im Sinne des Hundes sein?! Er schmust, ist anhänglich, sucht unsere Nähe, hat hier bereits Bezugspersonen gefunden, müsste nur ein paar Straßen weiter ziehen und könnte meine Bekannte und deren Hund jederzeit sehen. Aber nein - er MUSS umziehen. Wohin wollen sie uns auch nicht sagen.

Da kommt der Schutzvertrag ins Spiel. In diesem steht eindeutig:

Vermittlungsbestimmungen (§§ 1-9):

§ 1 Halter, Eigentümer, Laufzeit des Vertrages

(1) Der Übernehmer wird durch diesen Vertrag Halter und Eigentümer des im Vertrag beschriebenen Tieres. (2) Dieser Vertrag ist unbefristet und endet vorbehaltlich des § 3 mit dem Tod des Tieres.

Weiter unten stehen folgende Klauseln:

§3 (4) Das Tier ist dem Verein bzw. einer durch den Verein benannten und hierzu bevollmächtigten Person zu überbringen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung vom Verein nicht gestattet. Das Tier darf nicht verkauft oder verschenkt werden.

(5) Von dem Tag an, an dem der Übernehmer dem Verein schriftlich mitteilt, dass er das Tier nicht behalten kann, ist der Verein verpflichtet das Tier schnellstmöglich an einem anderen Ort unterzubringen, hat jedoch eine Frist von einem Monat. Während dieser Frist ist der Übernehmer weiterhin verpflichtet das Tier zu den aufgeführten Bedingungen zu versorgen oder für eventuell anfallende Kosten durch eine anderweitige Unterbringung aufzukommen.

§5 (6) Ein Verkauf des Tieres, sowie die Weitergabe an dritte Personen, die nicht Vertragspartner sind, sind untersagt.

Bei einem Verstoß drohen Strafen bis zum 2-fachen der Schutzgebühr.

Nun ist die Frage, ob diese Klausel überhaupt zutrifft, da ja das Eigentumsrecht an meine Bekannte bereits übertragen wurde?! Da der Hund ihr rechtliches Eigentum ist dürfte sie doch eigentlich alles mit ihm machen, was sie will, solange sie nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt - also auch den Hund an uns übergeben?!

Eine befreundete Jura-Studentin meinte zu uns folgendes:

also ich seh das so,dass deine freundin eigentümerin des tieres ist und solange sie nicht gegen das tierschutzgesetz verstößt,kann ihr der verein gar nichts. wenn sie eigentümerin ist,kann sie mit dem hund im gesetzlichen rahmen machen,was sie will. die tür muss sie schonmal gar nicht öffnen,wenn jemand vom verein da steht. es gibt auch ein recht auf unverletzlichkeit der wohnung...das GG bindet zwar nicht den verein sondern nur den staat,aber da gerichte staatliche institutionen sind,sind die ans GG gebunden bei ihren entscheidungen. ich denke nicht,dass der vertrag durchsetzbar wäre, sollte sie den hund zur pflege o.ä. weggeben. ich hab auch mal geguckt wegen agb...jetzt mal ohne ne komplette kontrolle durchzuführen würde ich schon sagen,dass die nachträglichen bestimmungen nichtig sind,weil es mit dem gesetzlichen grundgedanken des eigentums nicht vereinbar ist.eigentum ist nunmal eigentum und das kann nur von staatlicher seite und nur unter strengen auflagen eingeschränkt werden (z.b. tierschutz,baurecht etc.).

Hatte jemand bereits einen Fall dieser Art? Wir wollen dem Hund nicht zumuten, sinnlos wieder abtransportiert zu werden, nur weil sich der "Tierschutz"verein quer stellt. Die Wohnung (3-Raum) ist bereits hundesicher, Futter von Wolfsblut ist da, Versicherung ist rausgesucht und Geld für Steuern und die nun anstehenden Behandlungen ist auch zurückgelegt. Dass der Hund es hier nicht guthaben würde, steht außer Frage!! Dem armen kleinen würde hier sogar das Fresschen frisch zubereitet werden, damit er schnell fit wird :( Sind leicht verzweifelt...

Liebe Grüße,

Caro und der unglückliche Lucky

Nachtrag: Unsere Vermutung ist, dass es den Leuten nur darum geht, durch den Transport erneut Schutzgebühr veranschlagen zu können. Dies wird durch deren gleichgültige Einstellung verstärkt - sie gehen auf keine einzige Nachfrage unsererseits ein!! Ich bekam auf Facebook aber direkt eine Nachricht, ob ich denn nicht einen anderen Hund von ihnen - gegen Schutzgebühr von 240€ - haben möchte. Es kann also nicht daran liegen, dass ich aus ihrer Sicht nicht für die Übernahme eines Hundes geeignet bin... :motz::think:

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Crispis

ich kenne mich mit Schutzverträgen nicht so aus, meine aber, dass diese Klausel öfters darin steht. Das heißt natürlich noch nicht, dass sie auch gerichtlich durchsetzbar wäre ;)

Deine Bekannte ist Eigentümerin des Hundes geworden. Damit hat sie die Verfügungsgewalt über den Hund und kann ihn verkaufen, verschenken oder sonst etwas. Der Verein hat sich ja rechtlich gesehen vorbehalten, dass sie zwar das Eigentum übergeben, aber deine Bekannte ihre Eigentumsrechte nicht ausüben darf. Das geht bspw nur, wenn es sich um eine bedingte Eigentumsübertragung handelt (wenn der Kaufpreis (hier die Schutzgebühr) noch nicht bezahlt wurde, dann darf der Verkäufer natürlich Bedingungen an sein Eigentum knüpfen). Ansonsten geht das Eigentum vorbehaltlos über und der Verein darf jetzt seine Finger nicht mit ins Spiel bringen.

Vllt hat jdm noch persönliche Erfahrungen damit. Soweit für Schutzverträge nicht etwas anderes gilt (und davon gehe ich nicht aus) ist die Vorgehensweise des Vereines unzulässig und vor allem auch nicht zum Wohle des Tieres.

Ich würde nicht zulassen, dass man mir den Hund wieder wegnimmt. Ihr könnt anbieten, dass eine Vorkontrolle stattfinden kann bei euch, aber einfach nur aus eurer eigenen Freundlichkeit heraus. Ich würde den Hund nicht rausgeben und dann sollen sie euch verklagen, wenn sie sich so im Recht fühlen. Ich denke nicht, dass es dazu kommen wird.

Vllt hat jdm ja noch persönliche Erfahrungen mit dem Thema gemacht. Rechtlich gesehen seid ihr - meiner Meinung nach - auf der sicheren Seite.

Die Tierschutzvereine fabrizieren gerne mal rechtlich unwirksame Verträge, da hab ich schon viel Mist drin gelesen ;)

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Framework

Guten Morgen Caro,

sowas ist immer eine sehr unschöne Situation, die ich auch aus eigener Erfahrung kenne :Oo

Erst mal zum Vertraglichen. Das Problem an Schutzverträgen ist, das es sie gesetzlich nicht gibt und der Richter im Klagefall entscheiden muss, ob es sich um einen Kauf- oder einen Überlassungsvertrag (vgl. Nutzungsvertrag, im Reitsport recht verbreitet) handelt. Und dann muss der Richter entscheiden, ob die Klauseln im Vertrag rechtens sind. Leider gibt es hier relativ wenig Urteile,und diese auch nicht immer eindeutig zugunsten des einen oder Anderen, da immer der komplette Vertrag und die Begleitumstände betrachtet werden, es wird vor Allem betrachtet, wie die Verteilung von Rechten / Pflichten aussieht und ob der Veräußerer bsplw. weiter Kosten am Tier übernimmt.

Bei eurem Vertrag ist das Eigentum eindeutig übertragen worden, von daher sind eure Aussichten im Ernstfall optimal - eindeutig wird euch hier ein auf Tierrecht spezialisierter Anwalt weiterhelfen können.

Ich hatte seinerzeit mit meiner Rechtsschutz telefoniert - der Anwalt sagte mir eindeutig wenn der damalige Halter den Hund beherbergt, erzieht, die Steuer entrichtet, den Unterhalt bezahlt, den Tierarzt bezahlt, etc. dann ist sie Eigentümerin und dann kann da kein Anderer was dran wollen. Darüber hinaus schließe ich meinen Vertrag mit der Halterin womit mir die Orga erstmal garnichts kann - ich habe den Hund erworben, wenn sie der Meinung sind, das wäre nicht rechtens, müssen sie sich an die vorherige Halterin wenden.

Bei uns sah es folgendermaßen aus:

Hund aus dem Ausland an PS in Deutschland, PS musste plötzlich länger weg und hat den Hund einem Bekannten gegeben, ohne irgendwem was zu sagen. Orga sucht den Hund, findet ihn, Bekannter der PS will den Hund ganz behalten - er bekommt das ok, natürlich auch mit dem üblichen Schutzvertrag. Halter stirbt, ursprüngliche Orga existiert nicht mehr, die Lebengefährtin des Bruder des Halters (!) ist auch Tierschutz (ICH bin Tierschutz ...) -übergibt den Hund wiederrum einer Bekannten mit neuem Schutzvertrag - die kann den Hund nach einem Jahr nicht mehr halten, will ihn aber nicht zurück geben (weil sie die Tierschutztante und ihr Umfeld für ungeeignet hält ) sucht ein neues Zuhause - wir suchen gerade einen Hund.

Soweit so gut - natürlich gab es auch bei uns das Drama - die Vorbesitzerin dürfe den Hund nicht an uns geben wegen Eigentumsvorbehalt. Ich habe einer Kontrolle bei mir Zuahuse aus Kulanz und um des lieben Friedens zugestimmt. Natürlich wurde mir auch wieder ein Schutzvertrag unter die Nase gehalten, den ich aber nicht unterzeichnet habe.

Meine Argumentation war allerdings folgende:

Entweder ist der Eigentumsvorbehalt in einem solchen Vertrag gültig, dann wäre der Bruder des Verstorbenen nie Eigentümer geworden und hätte den Hund garnicht wirksam veräußern dürfen (seine Lebensgefährtin gleich garnicht). Oder er ist nichtig und dann gehört der Hund jetzt sowieso mir. Und falls sie anderer Meinung wären, dürften sie den Rest gerne mit meinem Anwalt klären.

Falls Lucky ein Straßenhund war, kann man übrigens ähnlich argumentieren - Hunde auf der Straße gehören streng genommen der jeweiligen Gemeinde - wenn hier keine Vereinbarungen existieren ist fraglich, ob die Orga je Eigentümerin des Hundes war ;)

Was die Orga def. nicht darf, ist bei euch auftauchen und den Hund mitnehmen.

Im endeffekt liegt es jetzt bei euch, ob ihr bereit seid, für diesen Hund den eventuellen Stress in Kauf zu nehmen. Wenn ja, stehen eure Chancen vor Gericht sher gut, wobei man sagen muss, das sowas seltenst so weit verfolgt wird ( daher auch die wenigen Urteile)

Ich persönlich hätte es seinerzeit für unseren Hund bis zum letzten durchgezogen wenn es hätte sein müssen.

Mit persönlich stößt es schon auf, dass der Hund in einem offensichtlich schlechten gesundheitlichen Zustand transportiert und vermittelt wird.

Ich wünsche euch viel Erfolg - vielleicht hältst du uns auf dem Laufenden.

BG

Christina

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Framework

Achso - bzgl. der Vertragsstrafen gab es irgendwann mal ein Urteil, in dem die Klauseln einer Standard-Vertragsvorlage (die eine ORGA auch nutzen dürfte) als AGB eingestuft wurden und Vertragsstrafen in AGB sind unwirksam - diese müssten quasi individuell ausgehandelt werden.

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Un-lucky

Guten Morgen!

Vielen lieben Dank für eure Antworten! Das mavht Mut!!

Ich habe versucht, einen Anwalt für Vertragsrecht dazuzuschalten, der will allerdings schon für das Lesen des Vertrags 55€... Wow. Da versuch ich doch noch irgendwas mit der Rechtsschutzversicherung meiner Eltern deichseln zu können, um auf der sicheren Seite zu sein...

Lucky war in der Tat ein Straßenhund, die Chancen stehen also so gesehen nicht schlecht.

Der eigentliche Fehler der Orga ist ja nunmal einfach, dass sie - anders als andere Vereine - mit schließen des Vertrags das Eigentumsrecht übergeben und somit eigentlich aus der Sache raus sind.

Vielleicht schließen wir einfach einen Kaufvertrag, mir können die dann nichts und für 300€ 2-facher Satz Schutzgebühr werden die wohl auch kaum ein Gericht hinzuschalten, das wäre ja mehr als sinnfrei, oder? Im allgemeinen denke ich, dass man davon ausgehen kann, dass die schon beim Wort Anwalt den Schweif einziehen werden - glaube kaum, dass dieser relativ kleinen Organisation die Mittel für ein Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen?!

Spätestens am Montag kann ich euch genaueres berichten!

Vielen Dank nochmal für eure Zeit und lieben Worte! Bei sowas könnte ich echt an die Decke gehen!! Eine Freundin hat enge Kontakte zu Peta, die schauen nun auch nochmal drüber, gerade auch, weil der kranke Hund "zwangsverlegt" werden soll ohne wirklichen Grund!

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Ich schüttel bei dem ganzen Vertragswirrwarr nur noch den Kopf, und wo bleibt der Tierschutz, das Wohl des Hundes?

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Un-lucky

Genau das ist es, was uns so anstinkt!! Können die Einstellun des Vereins weiß Gott nicht verstehen oder nachvollziehen!!

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Schutzverträge: Ein Thema für sich :Oo

Ich bin selber involviert, da ich für einen Not-Organisation mit arbeite und, um das geht's jetzt im umgekehrten Fall, selber mittelbar betroffen war.

Ich habe privat einen Hund von einer Orga übernommen und den Hund anschließend "weiter gegeben". (

Die Gründe für die "Weitergabe" standen hier vor Jahren im Polar. Der ganze Thread musste jedoch gelöscht werden, weil die Orga. gegen die "Weitergabe" gerichtlich vor ging und den Thread als "Beweißmittel" vorlegen wollte.

Lange Rede - hätte der Jenige, für den wir den Hund "weiter gegeben" haben, genügend "Arsch in der Hose" gehabt, hätten wir uns auf die Hinterbeine gestellt und die Orga dagegen klagen lassen, weil die Schutzverträge eigentlich rechtlich vor Gericht nicht haltbar sind und jeder Schutzvertrag eigentlich gesetzeswidrig ist.

So haben wir "klein beigegeben" und das hat uns dann insg. schlappe 1.500 Euro gekostet. (Vertragsstrafe, incl. Anwälte) und eine Strafanzeige wegen Diebstahls, die allerdings aus Gründen der Nichtigkeit, wieder eingestellt wurde.

Ach ja, der Hund ist ein paar Tage nach der ersten Anzeige der Orga. altersbedingt eingeschlafen. Das hat die Orga aber nicht weiter interessiert. Sie bestanden auf den Vertragsbruch.

Und noch aus dem Nähkästchen geplaudert, was unsere Orga betrifft.

Im zeitigen Frühjahr habe ich ne VK für eine Husky gemacht. Hat alles gepasst und der Hund wurde dahin übergeben.

Mich hat es gewundert, dass mich der Vorstand nicht zu NK geschickt hat.

Vor ein paar Wochen hat mich dann der Vorstand angerufen und gesagt, dass der Hund da dringend weg müsse und ob ich ihn abholen könne.

Ich konnte den Hund da aber nicht abholen, weil er von der Frau ohne unseres Wissens, weiter gegeben wurde, was eindeutig gegen den Vertrag verstoßen hat.

Wir hätten jetzt auch die große Welle machen können und im umgedrehten Fall so handeln können, wie obige Orga. Nur - wem nützt es? Der Husky hat ein wunderbares neues zu Hause - und gut issses.

Was ich damit sagen will:

Die Schutzverträge sind gesetzeswidrig und man braucht aber einen langen Atem um das evtl. vor Gericht durch zusetzen.

Wenn sich deine Orga auf die Hinterbeine stellt, dann lass es lieber sein - außer du hast Zeit und Nerven.

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Es ist sicherlich einmal ein Unterschied, ob es ein sgnt. "Schutzvertrag" war ( der hat keinen Bestand ) oder ein Kaufvertrag/Überstellungsvertrag" ( der dann erstmal rechtlich haltbar ist ). Weiterhin kommt es darauf an, ob der Verkäufer als Unternehmer anzusehen ist oder als Privatperson. Ein Koblenter Gericht hat vor kurzem eine Orga und auch Vermittlungsstellen als Unternehmer angesehen. Sollte das hier auch der Fall sein, sind solche Rückgabeklauseln unwirksam. Ist der Verkäufer jedoch vertraglich als Privatperson anzusehen, kann sehr wohl -in Zusammenhang mit einer vereinbarten Konventionalstrafe- eine Weiterveräusserung/-gabe oder ein Rückkaufrecht vereinbart werden und das hat dann schon gültigkeit. Grundsätzlich können zwei Vertragspartner einvernehmlich erstmal alles vereinbaren und haben sich dann auch daran zu halten. Ausnahmen wären z.B. wenn eine Klausel gegen geltendes Gesetz verstösst, Sitttenwidrig wäre oder unter falschen Angaben entstand.

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Habt Ihr denn schon mal persönlich mit der Orga gesprochen und um einen kurzfristingen Vorkontrolltermin bei Euch gebeten?

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